Miet- und Kaufbedingungen für ACE-Schneeketten
ACE-Mitglieder können die Möglichkeit in Anspruch nehmen, ACE-Schneeketten zu kaufen und bei Nichtgebrauch zurückzugeben.
Sie erhalten vom ACE ein paar Thule-Schneeketten. Eine dieser Ketten ist verplombt, die andere Kette kann für Übungszwecke benutzt werden (bitte nehmen Sie die Probemontage an einem sauberen und trockenen Ort vor). Sollten Sie die Ketten benutzen – ist also die Plombe der zweiten Kette gebrochen – wird der vereinbarte Kaufpreis von 55,- Euro (Thule CB-12) bzw. 109,- Euro (Thule XB-16-Ketten) fällig. Mit dessen vollständiger Bezahlung gehen die Ketten in Ihr Eigentum über. Hierzu senden Sie uns bitte beiliegendes Formular ausgefüllt zurück. Selbstverständlich können Sie den Kaufpreis auch sofort bezahlen.
Nicht benutzte Schneeketten können an den ACE zurückgesandt werden. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Ihren Lasten. Bitte achten Sie auf eine ausreichende Frankierung. Dem ACE belastete Portogebühren müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Gehen die Ketten unbenutzt und unbeschädigt beim ACE ein, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises.
Für die Dauer der Überlassung der Schneeketten, die mind. 7 und höchstens 20 Kalendertage beträgt, wird Ihnen eine Gebühr in Rechnung gestellt, die 2,50 Euro pro Tag für ThuleCB-12-Ketten/3,50 Euro für Thule XB-16 Ketten beträgt, zuzüglich Versandgebühren vom ACE zum Mitglied, in Höhe von 3,- Euro.
Das Rückgaberecht hinsichtlich nicht benutzter Schneeketten erlischt automatisch, wenn die Ketten nicht spätestens 20 Tage nach Überlassung zurückgegeben werden. Maßgeblich ist das gestempelte Datum auf dem Einlieferungsbeleg. Die Überlassungsgebühren werden dann verrechnet.
Mit Ablauf des 20. Tages gelten die nicht zurückgegebenen Schneeketten als gekauft. Die Kunden erklären mit Übernahme der Schneeketten ihre Zustimmung zu einem entsprechenden Kaufvertrag mit dem ACE und verpflichten sich zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises von 55,- Euro (Thule CB-12-Ketten) bzw. 109,- Euro (Thule XB-16-Ketten).
Hinweise zum Rückversand
Benützen Sie den Karton und kleben ihn unbedingt mit den beigefügten Klebestreifen (Umschlag) zu. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg sorgfältig auf.
Die Ausgabe der Schneeketten erfolgt entsprechend der von Ihnen gemachten Angaben bzgl. Fahrzeug und Reifengröße. Eine Garantie auf Passfähigkeit oder ein Schadensersatzanspruch kann gegenüber dem ACE daraus nicht abgeleitet werden. Beachten Sie die Hinweise und Sondervorschriften des Fahrzeugherstellers über die Verwendung von Schneeketten in ihrer Kfz-Betriebsanleitung. Die Schneeketten dürfen nur auf den Antriebsrädern (bei Allradantrieb siehe Bedienungsanleitung) montiert werden. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aller Art, auch Folgeschäden, die durch die Benutzung der Schneeketten entstehen, haftet der ACE nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Gerichtsstand ist Stuttgart
Stand September 2009



