EU-Heimtierausweis
Seit 1. Oktober 2004 ist das Reisen mit Vierbeinern innerhalb der Europäischen Union um einiges leichter. Anstatt verschiedener Regelungen gibt es nun ein einziges Dokument: Der EU-Heimtierausweis. Der blaue Pass mit gelbem Sternenbanner gilt ausschließlich für Hunde, Katzen und Frettchen.
In erster Linie attestiert der EU-Heimtierausweis die wichtige Tollwutimpfung. Dies ist die einzige Bedingung, die Haustiere zukünftig erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Zudem sind die Tiere durch den EU-Heimtierpass eindeutig gekennzeichnet. Für die Reise nach Malta, Irland, Schweden und Großbritannien gelten allerdings noch bis Juli 2009 zusätzliche Regeln. Hier dürfen die Länder für eine Übergangszeit von 5 Jahren ihre bisherigen schärferenAnforderungen, - den Tollwut- Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall, beibehalten.
Die Heimtierausweise werden von verschiedenen Firmen hergestellt und vertrieben. Doch nicht jeder Pass erfüllt die vorgeschriebenen Normen. Damit Tierhalter bei der Einreise keine bösen Überraschungen erleben, sollten sie sich ihren Ausweis ganz genau anschauen:Auf dem Einband sowie auf jeder datentragenden Seite muss die individuelle Kennnummer stehen! Diese Nummer setzt sich zusammen aus dem Code des Mitgliedstaates – zum Beispiel DE für Deutschland – einer Firmenchiffre (beispielsweise 02) sowie der fortlaufenden Nummer. Außerdem muss das Dokument mit Ausnahme des Einbands zweisprachig ausgestellt sein. Entspricht der Ausweis nicht diesen Vorgaben, bekommen Tierhalter an der Grenze ernsthafte Schwierigkeiten.
Es gilt der EU – Heimtierausweis.Quarantäne-Beamte entscheiden, ob das Tier in Quarantäne kommt oder nicht. Höchstdauer der Quarantäne beträgt 15 Tage - eine Quarantänestation befindet sich auf dem Flughafen Kairo (Kosten zu Lasten des Tierbesitzers). Nähere Auskünfte erteilt die Ägyptische Botschaft.
ALGERIEN
Für Hunde und Katzen ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mit Bestätigungder erfolgten Tollwutimpfung erforderlich. Für andere Tiere ist Auskunft beider Algerischen Botschaft einzuholen.
In beiden Ländern bitte beachten:
Bei der Rückreise nach Deutschland müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und soll vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt sein.
Es gilt der EU-Heimtierausweis.
EU-Heimtierausweis. Die Angaben müssen ins Bulgarische übersetzt sein. Auch hier müssen die Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Tiere unter 3 Monaten benötigen eine Bescheinigung, dass sie seit Geburt im Her-kunftsland gehalten wurden. Leine und Maulkorb mitführen.
EU-Heimtierausweis. Hunderassen wie Pit-Bull, Tosa oder eine Mischung aus beiden dürfen nicht eingeführt werden. Für die Färöer-Inseln gilt für Haustiere ein generelles Einreiseverbot.
EU-Heimtierausweis. Es muss ein gültiger Tollwutschutz nachgewiesen werden, die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen.
Es gilt der EU-Heimtierausweis. Einfuhrverbot: Tiere, die jünger als 3 Monate
sind, Pittbulls, Boerbulls und Tosa Rasse. Für Schutz und Wachhunde, z.B. Rottweiler, Staffordshire Terrier und American Staffordshire besteht Leinenzwang und Maulkorbpflicht.
EU-Heimtierausweis. Bei der Einreise über Nicht-EU-Länder (Mazedonien, Türkei)
müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30
Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt
im Ausweis bestätigt sein.
Nur noch EU – Heimtierausweis. Die sechsmonatige Quarantäne besteht nicht
mehr. Auch die beisher vorgeschriebene Blutuntersuchung des Tieres, die
sechs Monate vor Reiseantritt durchgeführt werden musste, entfällt. Das Tier muss jedoch mit einem Mikrochip versehen sein, der als Identifikationsmittel dient und es muss in einem Land der Europäischen Union beheimatet sein. Außerdem ist 24 bis 48 Stunden vor der Einreise eine Impfungen gegen Tollwut und eine Bandwurmbehandlungen vorgeschrieben. Dadurch verkürzt sich die Wartezeit vor der Einreise von 7 Monate auf 21 Tage nach der Tollwut-Erstimpfung. Weitere Auskünfte sind beim Britischen Generalkonsulat in Frankfurt oder beim Landwirtschaftsministerium – Animal Health Division, Government Buildings, Hook Rise South, Tolworth, Surbiton, Surrey KT67NF/ Großbritannien erhältlich.
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden (alle Pitbull-Terrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros).
EU-Heimtierausweis.
Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig
zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss durch Tätowierung
(nur möglich bis zum 2. Juli 2011) oder Mikrochip identifizierbar
und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein.Weiterhin muss
durch den Heimtierausweis ein gültiger Tollwutschutz nachgewiesen werden.
Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen durchgeführt worden sein, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht.
Folgende Punkte müssen zur Einreise mit Hunden oder Katzen erfüllt sein
(Vorbereitungszeit verkürzt sich von ca. 7 Monate auf 21 Tage):
- Einreise 21 Tage nach Tollwut-Erstimpfung möglich. Bluttest (Antikörpertiter von mindestens 0,5 IE/ml) entfällt.
- Tier muss über Eu-Heimtierausweis und Mikrochipkennzeichung verfügen.
- 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier gegen Bandwürmer (mit
Praziquantel-haltigem Mittel) und Zecken behandelt werden. - Es darf nur über bestimmte Routen und mit bestimmten Transportunternehmen eingereist werden, aktuelle Informationen hierzu erteilen die Vertretungen der Republik Irland oder das Department of Agriculture and Food, Homepage: www.agriculture.gov.ie.
EU Heimtierausweis. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
EU-Heimtierausweis. Auch hier müssen bei Einreise aus Nicht-EULändern
Toll- wut-Antikörper nachgewiesen weden. Tollwutimpfung muss
mindestens 15 Tage vor Einreise und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Kampfhunde müssen einen Maulkorb tragen.
EU-Heimtierausweis. Es muss ein gültiger Tollwutschutz nachgewiesen werden, die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen.
EU-Heimtierausweis.
EU-Heimtierausweis. Es muss ein gültiger Tollwutschutz nachgewiesen werden, die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen.
EU-Heimtierausweis.
EU-Heimtierausweis und der Tollwut-Antikörpernachweis.
EU-Heimtierausweis. Einreise mit pitbullartigen Hunden ist nur dann erlaubt
wenn Sie einen durch die FCI anerkannten Stammbaum haben.Achtung,
sehr rigorose Handhabung! Dies gilt auch für Hunde, die den
deutschen Regelungen genügen! Im besonderen Maße gilt auch die
Maulkorb und Leinenpflicht für Kampfhunde.
Es gilt der EU-Heimtierausweis. Zusätzlich muss eine maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Bandwurmbehandlung mit einem Mittel, das
Paraziquantel enthält, durch ein Dokument am Zoll vorgelegt werden. Erneute
Behandlung innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise. Einfuhrverbot
für Pit Bull, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero (auch Kreuzungen)
sowie Bengalkatzen. Es herrscht Leinenzwang und der Kot muss vom Besitzer
entfernt werden.
EU-Heimtierausweis. Mitnahme eines Maulkorbs wird empfohlen. Größere
Hunde ab ca. 50 cm Schulterhöhe müssen an der Leine geführt werden.
EU-Heimtierausweis.
EU-Heimtierausweis.
EU-Heimtierausweis. Zusätzlich eine Bestätigung, dass das Herkunftsgebiet
im Umkreis von 30 km frei von ansteckenden Krankheiten ist und
das Tier gegen Parasiten behandelt wurde.
Der EU-Heimtierausweis muss am Zoll vorgelegt werden. Auf den Tollwut-Antikörpertest
(durchgeführt frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung) und die Behandlung gegen Bandwurm verzichtet Schweden neuerdings. Hunde müssen von März bis Ende August an der Leine geführt werden.
EU-Heimtierausweis.
EU-Heimtierausweis. Bei der Ausreise nach Kroatien müssen Tollwut- Antikörper nachgewiesen werden. Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage vor Einreise und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
EU-Heimtierausweis. Leine und Maulkorb sind mitzuführen.
EU-Heimtierausweis.
Es gilt der EU-Heimtierausweis. Für gefährlich geltende Hunde (z.B. Pittbull
Terrier oder Rottweiler) besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
EU-Heimtierausweis. Leine und Maulkorb sind mitzuführen.
EU-Heimtierausweis. Bei der Rückreise müssen die Tollwut-Antikörper
nachgewiesen werden. Die Mitnahme von Jagdhunden zu Jagdzwecken
ist verboten, werden sie als reine Begleithunde mitgenommen, ist sie erlaubt.
EU-Heimtierausweis. Hunde müssen an der Leine geführt werden, in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht. Für Hunde wird eine Tierhalter- Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.
Es gilt der EU-Heimtierausweis. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten!
Nach § 23 der Straßen-verkehrsordnung hat der Fahrer eines Kfz dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert ist. Hunde gelten verkehrsrechtlichals Ladung und müssen entsprechend gesichert sein. Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet. Für Hunde existieren verschiedene Sicherungsarten. Transportbox oder Trenngitter zwischen Fahrraum und Ladebereich sind eine Möglich-keit, um zu verhindern, dass der Hund bei einem Bremsmanöver wie ein Geschoss durch den Fahrzeuginnenraum schießt. Eine andere Möglichkeit sind spezielle Sicherheitsgurte für Hunde zumAnschnallen auf der Rückbank.Wählt man diese Sicherungsform, ist dies letztlich doch eine Art Anschnallpflicht für den geliebten Vierbeiner. Für alle Länder gilt: Maulkorb- und Leinen mitführen.
Nach § 23 der Straßen-verkehrsordnung hat der Fahrer eines Kfz dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert ist. Hunde gelten verkehrsrechtlich als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein. Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet.
Für Hunde existieren
verschiedene Sicherungsarten. Transportbox oder Trenngitter zwischen Fahrraum und Ladebereich sind eine Möglich-keit, um zu verhindern, dass der Hund bei einem Bremsmanöver wie ein Geschoss durch den Fahrzeuginnenraum schießt. Eine andere Möglichkeit sind spezielle Sicherheitsgurte für Hunde zumAnschnallen auf der Rückbank.Wählt man diese Sicherungsform, ist dies letztlich doch eine Art Anschnallpflicht für den geliebten Vierbeiner.
Für alle Länder gilt: Maulkorb- und Leinen mitführen.

