Mediplus Reisen GmbH: AGB

1. Anmeldung / Reisebestätigung

Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen kann, bieten Sie Mediplus Reisen GmbH (nachstehend MPR) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Rechnung und Reisebestätigung beim Reiseanmelder zustande. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist MPR an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Bei Annahme innerhalb dieser Frist kommt der Reisevertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande.

2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 25,- € pro Person fällig. Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen pro Wohneinheit. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Reisebestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist MPR berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann MPR die gemäß Ziff. 4 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Ohne weitere Aufforderung ist die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig. Die Kosten für eine über MPR abgeschlossene Reiserücktrittskosten- Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. dem bezogenen Reiseangebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog oder ggf. im gesonderten Reiseangebot enthaltenen Angaben sind für MPR bindend, so wie sie Grundlage des Vertrages geworden sind. 3.1 Flugbeförderung
3.1.1 MPR weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen der Abflugzeit, Verspätungen sowie Änderungen der Streckenführungen nicht immer vermieden werden können. Hierbei kann es dazu kommen, dass der Reisende am Zielort erst am Tag nach dem eigentlichen Reiseantritt eintrifft. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.1.2 Der Reisende ist verpflichtet, sich maximal 48 Stunden vor dem planmäßigen Rückflug den genauen Zeitpunkt des Abfluges bestätigen zu lassen; nähere Angaben hierzu (Telefonnummern) finden sich in den Reiseunterlagen.

3.2 Ferienwohnungen/-häuser und Appartements
Die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Appartement darf nur von der in der Ausschreibung maximal angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Bei der Ermittlung der Belegung werden auch Kinder als Personen mitgezählt. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in Fällen gestattet, in denen die Ausschreibung dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts anderes erwähnt ist, sind diese direkt vor Ort zu zahlen.

3.3 Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davon, ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.

3.4 Sonderwünsche
MPR bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Reiseausschreibung aufgeführt sind, im Rahmen der Möglichkeiten zu entsprechen. Grundsätzlich werden diese nur als "unverbindlich" bezeichnet.

3.5 Reiseverlängerung
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der MPR-Reiseleitung bzw. der MPR-Vertretung bzw. dem Hotelier möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- bzw. Rückflugmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen des Reisevertrages/Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von MPR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche und ein eventuell bestehendes Kündigungsrecht des Reisenden bleiben unberührt. Von Leistungsänderungen wird MPR den Reisenden unverzüglich unterrichten. Gegebenenfalls wird MPR dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 Änderung des Reisepreises
MPR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat MPR den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der MPR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung seitens MPR über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

4.3 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
4.3.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MPR bzw. der buchenden Agentur. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 4.5. geregelten Fälle höherer Gewalt) nicht antreten, die von MPR nicht zu vertreten sind, kann MPR angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisender nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich nach Mitteilung an MPR durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 15,- € pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist MPR berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch 30,- € pro Person. Bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten und Fährtickets müssen bei einem Reiserücktritt unverzüglich an MPR zurückgegeben werden. Erfolgt eine verspätete oder keine Rückgabe, ist MPR berechtigt, vom Kunden zusätzlich zur Stornogebühr eine aufgrund fehlender Dokumente vom Lieferanten erhobene Gebühr zu verlangen. Die hier genannten Bestimmungen zum Reiserücktritt gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen abweichende Regelungen festgelegt werden. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatz-Reisender vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtpreises:

1. Rücktrittsgebühren bei Flug-Pauschalreisen, PKW-Reisen (Anreise mit eigenem PKW), Bahn- und Buspauschalreisen:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% mindestens jedoch 25,- € pro Person,
  • vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
  • vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
  • vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55%
  • vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75%
  • ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.

2. Rücktrittsgebühren bei Seereisen:

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% mindestens jedoch 25,- € pro Person,
  • bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%,
  • bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 55%,
  • ab dem 14. Tag bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80%,
  • ab dem Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.

3. Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen, -häusern, Appartements (je Wohneinheit):

  • bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%,
  • bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%,
  • ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%,
  • ab dem Tag des Reisebeginns 90%.

4. Bei Nur-Flug-Buchungen:

  • bei Stornierung vor Ausstellung der Flugtickets 25,- € pro Person,
  • bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen 90%

5. Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%.

4.3.2 Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder Beförderungsart können auf Wunsch eines Reiseteilnehmers nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. MPR kann im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und ersatzweise ein Umbuchungsentgelt in Höhe von pauschal 30.- € pro Person erheben.

4.3.3 Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind - je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen - nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen ein sofort fälliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € pro Person möglich.

4.4 Rücktritt und Kündigung durch MPR
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der MPR berechtigt, die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein Rücktrittsrecht seitens MPR besteht aber nicht, wenn MPR die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn MPR diese nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. 4.5 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.

4.5.1 Wird der Reisevertrag infolge höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reisende als auch MPR den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. MPR kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.

4.5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird MPR die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von MPR und Reisendem je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

5. Gewährleistung / Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn MPR eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von MPR verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6. Haftung
6.1 Die vertragliche Haftung der MPR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit MPR für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2 Vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, MPR gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden des Reisenden gehindert war.

6.3 Deliktische Schadensersatzansprüche
Für alle deliktischen Schadensersatzansprüche haftet MPR bei Sachschäden bis 4.100 €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

6.4 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der MPR Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich MPR bei entsprechenden Schadenfällen auf diese berufen.

7. Mitwirkungspflicht
7.1 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Buchung von nur Unterbringung hat der Reisende seine Beanstandungen der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls hierauf eine Abhilfe nicht erfolgt, hat der Reisende die Mängel der in den Reiseunterlagen mit Telefonnummern angegebenen Agentur oder der örtlichen MPR-Reiseleitung zu melden. Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche MPR-Reiseleitung oder zuständige Agentur zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandung schriftlich auf. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, entfällt ein Minderungsanspruch.

7.2 Sofern bei Flügen Gepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, muss der Reisende eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

8. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Reisenden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber MPR geltend zu machen. Dies sollte schriftlich erfolgen.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist verpflichtet auf die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen für deutsche Staaatsbürger zu achten. Diese Hinweise beziehen sich auf Reisende deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit sind verpflichtet, sich bezügl. der Einreise- und Transitbestimmungen bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten; ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von MPR bedingt sind.

10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10.2 Die Daten, die MPR erhält werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von Mediplus Reisen GmbH, Frankfurter Straße 196, 51147 Köln, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

11. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reisenden gegen MPR an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Dieses gilt nicht, soweit Ansprüche an Personen abgetreten werden, die selbst Reisende waren oder bei Antritt der Reise geworden wären.

12. Rechtsanwendung/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Klagen gegen MPR ist Köln. Dieses gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

13. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von MPR angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen. Gerne informieren wir Sie! Entsprechende Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.

14. Druckfehler
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im März 2006.

Reiseveranstalter
Mediplus Reisen GmbH
Frankfurter Str. 196
51147 Köln

Geschäftsführer: Ralf Baumbach, Hans Emde
Handelsregistereintragung: AG Köln HRB 36600