Mecklenburg Radtour: Reisebedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Reise erfolgt schriftlich. Verbindlich wird Ihre Anmeldung, wenn wir Ihnen den Reisetermin und Reisepreis bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Mecklenburger Radtour vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist der Mecklenburger Radtour die Annahme erklären.
2. Anzahlung und Restzahlung
Der Reisende erhält einen Sicherungsschein entsprechend der Regelung des §651k BGB zur Absicherung des Reisepreises bei Insolvenz. Analog gelten die Zahlungsbedingungen dieser Regelung. Mit Erhalt der Reisebestätigung und des gleichzeitig übersandten Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 %, pro Person fällig. Die Restzahlung leisten Sie per Überweisung oder Verrechnungsscheck bis 14 Tage vor Reiseantritt auf eines unserer Konten mit der Angabe der Rechnungsnummer. Ist der volle Reisepreis bei uns eingegangen, bekommen Sie Ihre Reiseunterlagen zugesandt.
3. Leistungen und Preise
Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen sind bei der jeweiligen Tour beschrieben. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. Im Reisepreis ist die Kurtaxe nicht eingeschlossen, diese ist vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Für Kinder bis 4 Jahre wird von der Mecklenburger Radtour kein Reisepreis berechnet. Eventuelle Kosten, die dafür bei den einzelnen Leistungsträgern anfallen, müssen dort direkt beglichen werden. Leistungen aus Ihrer Reise, die Sie nicht in Anspruch nehmen, können von uns nicht erstattet werden.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 20 % des Reisepreises pro Person, jedoch mindestens 50,00 Euro pro Person, in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 30 % des Reisepreises, zwischen dem 20. und 07. Tag berechnen wir 60 % des Reisepreises und zwischen dem 06. und 01. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 90 % des Reisepreises pro Person.
gesonderte Stornobedingungen RAD& SCHIFF:
bis 60 Tage vor Reiseantritt entfällt eine Gebühr in Höhe von 50,00 p. Pers. vom 60. bis 29. Tag entfallen 50% Stornogebühr; vom 28. bis 11. Tag entfallen 80% Stornogebühr, vom 10.-1.Tag entfallen 95% Stornogebühr. Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 100%.
Es bleibt ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Erstattung des Reisepreises am Tag des Reiseantritts und nach Anreise ist nicht möglich. Sollten Sie nach Ihrem Rücktritt den frei werdenden Platz durch eine andere geeignete Person besetzen können, stellen wir Ihnen nur die Umbuchungsgebühren von 50,00 Euro in Rechnung. Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro. Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
5. Rücktritt/Kündigung durch den Reiseveranstalter
Falls wir eine Reise aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, absagen müssen, erfolgt eine Rückerstattung der Bereits geleisteten Beträge. Weiter Ansprüche bestehen nicht. Sollten eine Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so können wir bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6. Haftung
Die Mecklenburger Radtour haftet im Rahmen eines ordentlichen Kaufmannes für eine sorgfältige Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, der Richtigheit der Beschreibung im Prospekt und der ordentlichen Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen und beschränkt, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf vom Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt und ausgeschlossen ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, für Schäden die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, wenn ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers zu verantworten hat. Die Mecklenburger Radtour haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen kenntlich sind und als solche ausgewiesen von Leistungsträgern erbracht werden. Dies gilt für die Beförderung im Linienverkehr der Bahn, bei Bus und Schiff, wo gesonderte Beförderungsbedingungen gelten. Für das Einhalten der Pass-, Zoll und Devisenvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.
Die Mecklenburger Radtour haftet nicht für Schäden an Fahrrädern, die während des Transportes von Erfüllungsgehilfen der Mecklenbruger Radtour verursacht werden. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken wird ausgeschlossen, wenn diese Schäden aufgrund des Alters des Gepäckstückes oder wegen Verschleiß des Gepäckstückes beim Tragen oder Anheben nicht vermeidbar waren. Wie z.B. defekter oder abgerissener Koffergriff oder Schäden an der Aussenhülle. Sollten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese Schäden von unseren Mitarbeitern oder weiteren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässug verursacht wurden und dieser Schaden unverzüglich nach seinem Auftreten bei uns gemeldet wurde. Wir empfehlen Ihnen für die nach dieser Klausel nicht abgedeckten Risiken das Gute -Reise- Schutz-Paket oder eine separate Reisegepäck- Versicherung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren.
7. Reklamationen
Sollte es trotz unserer großen Sorgfalt bei der Planung und Durchführung einer Reise dennoch Grund zu einer Reklamation geben, bitten wir Sie, dies uns mitzuteilen, bzw. bei Gruppenreisen dem Reiseleiter dies mitzuteilen. Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Mecklenburger Radtour geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren entgegen der Regelung des § 651 G, Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
8. Sonstiges
Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten behandeln wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Leistungs- und Erfüllungsort ist Stralsund.
Wichtig für Ihre Reise ist:
Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit Drucklegung dieses Katalogs verlieren die Preise des vorherigen Katalogs ihre Gültigkeit.
Drucklegung November 2006

