Reisebedingungen
Reisebedingungen ACE Wirtschaftsdienst GmbH
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V.) erstellt. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen unbedingt Ihre Aufmerksamkeit.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns unverzüglich eine Reisebestätigung/Rechnung. Sofern Sie nicht bereits bei der Anmeldung eine Reisebestätigung/Rechnung erhalten, senden wir Ihnen diese schnellstmöglich zu. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der genannten Bindungsfrist die Annahme erklären.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 15 % des Reisepreises nach Erhalt eines Sicherungsscheines zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit unserer Reisebestätigung/Rechnung.
2.2 Die Restzahlung ist von Ihnen spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu leisten, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.b) oder 7.c) genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden Ihnen spätestens 10 Tage vor Reisebeginn - nach kompletter Zahlung des Reisepreises - zugesandt oder ausgehändigt; wir bitten Sie, uns ein Ausbleiben unverzüglich anzuzeigen.
Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisebetrag, nach Erhalt des Sicherungsscheines, sofort fällig.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein, und übersteigt der Reisepreis € 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3 Wenn der Reisepreis bei Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, können wir vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung das entsprechende Rücktrittsentgelt gemäß Zimmer 5.1 dieser Reisebedingungen verlangen.
2.4. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Reiseausschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit unsere schriftliche Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beieinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig.
4.3 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den einzelnen Reiseausschreibungen! Alle Angaben beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den Gesamtreisepreis pro Person.
5.1.1 Standard-Gebühren:
- bis 30. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
- 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- 6. - 3. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises
- ab 2. Tag vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.
5.1.2 Ausnahmen von der Standardregelung
A. Radreisen:
- bis 49. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- 48. - 29. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
- 28. - 22. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
- 21. - 8. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises
- ab 7. Tag vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt der Reise 85 % des Reisepreises
B. Bus-/Bahnreisen, Ferienwohnungen/Appartements:
- bis 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- 44. - 35. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- 34. – 1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- ab dem Tag des Reiseantritts sowie bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
C. Schiffsreisen:
- bis 30. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
- 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- ab 14. Tag vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt der Reise 75 % des Reisepreises
Ihnen bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.1.3 Sofern bis zum Reiserücktritt bereits Visa- bzw. Bearbeitungsgebühren entstanden sind, tragen Sie diese in voller Höhe.
5.2. Umbuchung: Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise und innerhalb 50 Tagen vor Reiseantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, können wir diese nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchführen. Bei anderweitigen geringfügigen Änderungen und bis 50 Tage vor Reiseantritt berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Person.
5.3. Ersatzteilnehmer: Bis zum Reisebeginn kann jeder angemeldete Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dazu bedarf es der Mitteilung an uns. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- je Ersatzteilnehmer erhoben. Bei bereits ausgestellten Flugtickets erhöht sich dieses Bearbeitungsentgelt auf € 130,-. Darüber hinaus haften der Dritte und der Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Widersprechen wir der Ersatzperson und tritt der angemeldete Teilnehmer die Reise nicht an, kommen die üblichen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1.1 bis 5.1.3 zur Anwendung.
5.4. Schriftform: Ihre Rücktrittserklärung oder Umbuchungs- und Änderungsmeldungen werden wirksam mit dem Tag, an dem sie bei uns eingehen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
- wenn wir vor Beginn der Reise von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründe Kenntnis erlangen, die eine nachhaltige Störung der Reise erwarten lassen oder
- wenn nach Reisebeginn die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Anfallende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.
- Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge, werden jedoch angerechnet.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Sie werden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis gesetzt und unsere Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststehen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie unterrichten.
c) bis vor 4 Wochen Reiseantritt
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler), wenn wir diese Umstände nachweisen können und wenn wir Ihnen, soweit überhaupt möglich, ein Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich werden wir Ihnen € 12,- als pauschalen Buchungsaufwand erstatten, sofern Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Weiterhin verpflichten wir uns, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern, falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von uns und von Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel- und Ortsprospekten (die z.B. Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind) oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Erstellung wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
10.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4 Schadenersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreises beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5 Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11.6 Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
12. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, die jedoch nicht berechtigt ist, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Busunternehmen, Hotelier, Schiffsleitung, Fluggesellschaft) oder an unsere Kontaktadresse und örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet bzw. direkt an uns.
Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde.
Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Geltendmachung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass- , Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten, sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
Sie sollten, unabhängig unserer Informationspflicht, sich über Infektions- und Impfschutz sowie anderer Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
15. Versicherungen
15.1 Reiserücktrittskosten-Versicherung: Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (bis 14 Tage nach Buchung möglich) bei der Volksfürsorge. Die RRKV ersetzt in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, aber auch evtl. durch vorzeitige oder spätere Rückreise zusätzlich entstehende Rückreisekosten. Bitte achten Sie auf die Inklusivleistungen Ihres ACE Reiseangebotes. Es gibt auch Angebote mit bereits inkludierter Reiserücktrittskosten-Versicherung.
15.2 Reiseschutz: Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reise-Unfall-, Auslandsreisekranken- und Reise-Haftpflicht-Versicherung bei der Volksfürsorge. Diese Versicherungen können auch noch kurzfristig vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
15.3 Insolvenzschutzversicherung: Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit der Zusendung unserer Reisebestätigung/Rechnung ausgehändigt.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
17. Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.
18. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Veranstalter:
ACE Wirtschaftsdienst GmbH, 70369 Stuttgart
Tel. 0711 / 5303-678, Fax: 0711 / 5303-119
E-Mail: reise(at)ace-online.de
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Rechtsform: GmbH, Handelsregister Stuttgart, HRB 3286
Geschäftsführer: Erwin Braun, Wolfgang Rose
Stand: Dezember 2006
ACE Wirtschaftsdienst GmbH
70369 Stuttgart
Telefon:
ACE Reisebüro: 01802 33 66 79 *
Flatrate: 0711 5303-678
Ausland: +49(0)711 5303-678
Fax: 0711/5303-119
E-Mail: reise(at)ace-online.de
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Handelsregister Stuttgart,
HRB 32 86
Geschäftsführer: Erwin Braun, Wolfgang Rose

