Verkehrssicherheit

Besonders im Frühjahr wird es auf den Straßen "heiß" für Motorradfans

Wer sich in Gefahr begibt...

Das Motto "Augen zu und durch" sollten Sie im Straßenverkehr vergessen. Regen oder Schnee, Hitze oder Kälte: Das Kraftfahrer-Leben steckt voller Gefahren.

Fahren Sie vorsichtig.


Alkohol und Fahrerlaubnis
Alkohol und Versicherung

Bei Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen, die seit 1995 abgeschlossen wurden, gilt: Die Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden (bei den anderen Geschädigten), fordert aber anschließend Geld vom Schuldigen zurück. Bei sehr teuren Schäden aber nur bis zu 5000 Euro.

Auch eine private Unfallversicherung ist zu Abzügen oder gar zur Nicht-Regulierung berechtigt.

Eine Lebensversicherung zahlt nur die geleisteten Beiträge des "Alkoholfahrers" an die eventuellen Erben zurück. Auch gesetzliche Hinterbliebenenrenten werden nach einem Alkoholunfall gekürzt oder gar nicht bezahlt.

Lediglich eine Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt die üblichen Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten - aber keinesfalls die Geldstrafe.
Vorsicht: Der Kfz-Rechtsschutz besteht nicht bei Unfallflucht oder bei vorsätzlichen Trunkenheitsfahrten.
Unser Rat, wenn Sie auf Ihr Gläschen partout nicht verzichten wollen: Fahren Sie mit Öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi. Das ist bequemer und vermeidet finanzielles Risiko. Neuerdings gibt es in manchen Städten so genannte "Heimfahr-Dienste". Dabei werden Sie mit dem eigenen PKW nach Hause gefahren.  (Beispiel: http://drinkletdrive.com/)

Weitere Informationen zum Thema Führerschein und MPU finden Sie auch unter www.verkehrsthek.de.

Promillegrenze

Die bereits 1998 eingeführte 0,5-Promille-Grenze scheint immer noch nicht jedem bekannt zu sein: So schlimm kann es doch nicht sein, denkt sich manch einer und greift zum Glas.
Alkoholtester oder entsprechende Tabellen, wie viele Getränke zu wie viel Promille führen, bieten in der Regel nur trügerische Sicherheit: Exakte Werte darf man nicht erwarten, auch geben sie immer nur den augenblicklichen Wert wider.

Vorsicht auch am "Morgen danach": Etwas Schlaf, eine kalte Dusche und starker Kaffee verbessern vielleicht das subjektive Befinden - den Promillewert im Blut beeinflusst das nicht.

Der Körper baut etwa 0,15 Promille pro Stunde ab. Wer so z.B. um 02.00 Uhr mit einem Wert von 1,0 Promille einschläft, muss also sieben Stunden schlafen, um wirklich alkoholfrei zu sein. Wer sich dagegen um 06.00 Uhr früh wieder ans Steuer setzt, hat immerhin noch 0,4 Promille im Blut. Überschätzt wird auch der Erholungswert des Schlafes unter Alkoholeinfluss: Wer "benebelt" ins Bett sinkt, hat keinen erholsamen Schlaf, sondern verfällt eher in einen narkoseähnlichen Zustand.

Beachten Sie auch, dass bei einem Verkehrsunfall unter 0,5 Promille auch der nichtschuldige Fahrer meistens eine Mitschuld bekommt! Speziell Führerscheinanfänger sollten enorm Aufpassen. Schon das erste Mal betrunken am Steuer erwischt kostet nicht nur ein Bußgeld, sondern es ist auch sofort eine Nachschulung und evtl. auch eine Verlängerung der Probezeit für den Führerschein fällig.

Wichtig: Auch ein Radfahrer riskiert mit deutlich erhöhtem Blutalkoholspiegel seinen Führerschein.

Promilleabbau

Gelegenheiten gibt es viele: Weinfeste, Jahrmärkte oder Biergarten. Bei ausgelassener Atmosphäre "genehmigt" sich so mancher Besucher oft ein paar Gläser zuviel, was fatale Folgen haben kann. Es ist ein Irrglaube, die Alkoholwirkung auf den Organismus ließe sich durch Tricks mindern.

Den Promillewert mit einer Tasse Kaffee oder gar Medikamenten beeinflussen zu wollen klappt garantiert nicht. Auch ein voller Magen ist kein Anti-Rausch Garant. Durch ein reichliches Essen vor dem Genuss von Hochprozentigem wird die Aufnahmegeschwindigkeit von Alkohol ins Blut lediglich geringfügig vermindert.

Viele Autofahrer glauben, sie bräuchten auch mit relativ hohen Promillewerten lediglich eine "Mütze voll Schlaf" zu nehmen, um wieder nüchtern zu werden. Doch selbst ein gesunder Körper kann pro Stunde höchstens 0,15 Promille abbauen. Bei beispielsweise 1,3 Promille müsste man also auch mit einer intakten Leber länger als 8 Stunden schlafen, um am nächsten Morgen ohne Restalkohol zur Arbeit zu fahren.

Kaum ein Fahrer weiß außerdem, dass es schon ab 0,3 Promille zu ersten Leistungseinbrüchen am Lenkrad kommen kann. Ab 0,5 Promille tritt zudem eine Rotlichtschwäche auf, die dazu führt, dass Brems- und Warnleuchten im Straßenverkehr nicht mehr deutlich wahrgenommen werden.

Fazit: Das Auto stehen lassen!

Gefahrenquellen
Sonntagsfahrer

Mitten auf der Hutablage drapiert, hatten sie es zu einem weithin sichtbaren Erkennungszeichen gebracht. Inzwischen sind die umhäkelten Klopapierrollen nur noch selten hinter den Heckscheiben zu sehen. Doch die Gattung der so stigmatisierten "Sonntagsfahrer" gibt es immer noch.

Ihnen wird ein ziemlich verschrobener Fahrstil unterstellt. In Wirklichkeit aber sind die "Entdecker der Langsamkeit" eher selten in Straßenverkehrsunfälle verwickelt. Doch wer sich allzu viel Zeit lässt und damit den Verkehr behindert, ohne dafür einen guten Grund zu haben, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.Statt im Kriechgang Naturschauspiele zu genießen, sollten Autofahrer dafür besser einen regelrechten Stopp auf Parkplätzen einlegen. Dabei macht man auch gleich Platz, so dass die Kolonne vorbeifahren kann, die sich hinter dem langsam fahrenden Auto gebildet hat.Allen, die in so eine Kolonne geraten sind sollten Ruhe bewahren und kein gewagtes Überholmanöver starten. Sicherheitsformel: Die Wegstrecke, die zum Überholen benötigt wird, darf höchstens halb so lang sein wie die Strecke, die eingesehen werden kann.Wer etwa mit Tempo 100 km/h ein anderes Auto überholt, das 80 km/h fährt, braucht dafür 500 Meter und muss also einen Kilometer weit sehen.

Geisterfahrer

"Wir melden es, wenn die Gefahr vorüber ist." So endet meist die Warnung der Nachrichtensprecherin vor einem Falschfahrer. Mehrere tausend mal im Jahr unterbrechen deutsche Rundfunksender dafür ihr laufendes Programm.

Die Eilmeldung beinhaltet in aller Regel eine präzise Ortsangabe zu dem von einem sogenannten Geisterfahrer benutzten Streckenabschnitt. Dort breiten sich daraufhin nicht selten Angst und Schrecken aus. Richtig handelt aber, wer im Augenblick der Gefährdung diziplinierte Vorsicht walten lässt und Ruhe bewahrt.

 

    • Zunächst sich gut orientieren, auf dem rechten Fahrstreifen bleiben oder dorthin zu wechseln.
    • Gleichzeitig sollte das Tempo reduziert und der Blick konzentriert nach vorne gerichtet werden. Von dort kommt einem schließlich der Falschfahrer entgegen.
    • Überholmanöver sind nach einer Warnung sofort einzustellen, denn wenn zwei Fahrzeuge sich nebeneinander auf gleicher Höhe bewegen, ist es nicht mehr möglich, dem Falschfahrer auszuweichen.
    • Sinnvoll und am sichersten ist es, den nächstgelegenen Parkplatz aufzusuchen und dort auf Entwarnung zu warten.
    • Wer einen Falschfahrer bemerkt, sollte von der nächsten Notrufsäule aus die Polizei alarmieren. Deren Aufgabe ist es auch, den Geisterfahrer zu stellen.


    Das Risiko, selbst zu einem Falschfahrer zu werden, ist angesichts einer immer komplexer werdenden Verkehrsführung, offenbar keineswegs gering. Bereits eine kleine Unaufmerksamkeit reicht und schon kann beispielsweise eine Autobahnauffahrt oder eine Baustelle mit Gegenverkehr ohne Leitplankentrennung zur Falle werden. Zum Magnet für Falschfahrer entwickeln sich mitunter auch Autobahnparkplätze, die - alle Verkehrszeichen ignorierend - in entgegengesetzter Richtung verlassen werden.

    Wer seinen Fahrfehler bemerkt, sollte sofort Warnblinkanlage und Abblendlicht einschalten. Außerdem sollte so dicht wie möglich am nächstgelegenen Fahrbahnrand sofort angehalten werden. Jetzt heißt es, nicht aussteigen und warten bis die Polizei eintrifft.

    Marder

    Besonders im Frühling und im Herbst werden Marder aktiv: Ein beschädigtes Zündkabel oder ein undichtes Kühlsystem sind die Folgen ihrer Nagelust. Besonders in kühleren Nächten bietet der noch warme Motorraum dem kleinen Beißer einen angenehmen Rastplatz. Autoteile wie elektrische Leitungen, Zündkabel, Brems- und Kühlwasserschläuche sowie die Manschetten pneumatischer Brems- und Federungssysteme ziehen sie magisch an. Angebissene Elektrokabel oder Luftschläuche führen beispielsweise dann nicht nur zu einem unrunden Motorlauf, unverbrannter Kraftstoff kann auch den Katalysator schädigen.

    Von Maßnahmen, die auf Duftstoffe bauen, rät man neuerdings jedoch ab. Weder Hunde- beziehungsweise Katzenhaare noch WC-Steine oder spezielle Marder-Abwehrsprays können erfahrungsgemäß die gefräßigen Tierchen auf Dauer vom Motor fernhalten.


    Abhilfe gibt es durchaus:

     

    • Wirkungsvolle Maßnahmen um Schläuche zu schützen sind Kunststoff- oder Metall-Schutzmäntel, erhältlich in sind im Zubehörhandel
    • Zumindest Kühler- und Heizungsschläuche sollten mit Mückendrahtgitter  ummantelt und mit Kabelbindern gesichert werden Soweit zugänglich sollte man auch die Hydraulikschläuche nicht vergessen
    • Elektroschock: Dieses "Prinzip Weidezaun" ist mit rund 130 Euro Materialkosten allerdings nicht ganz billig
    • Hat der Marder zugeschlagen, muss man zunächst alle Schläuche und Kabel prüfen und am Besten gleich eine Werkstatt aufsuchen.
    • Auf alle Fälle sollte man den Kühlmittelstand und die Temperaturanzeige im Auge  behalten. Sie sind oft ein untrügliches Anzeichen für Nager-Aktivitäten.
    • Nach getaner Reparaturarbeit den Motorraum gründlich waschen lassen, um keine "Nachfolger" anzulocken.

    Einige Versicherungsgesellschaften decken Marderschäden im Teilkaskobereich ab. Bezahlt werden aber in der Regel nur die direkten Schäden, die der Marder verursacht hat, wie etwa neue Zündkabel. Kosten für einen weitergehenden Motorschaden etwa, muss das Marderopfer selbst tragen.

    Sicherheitsabstand

    Zu geringer Sicherheitsabstand ist eine der häufigsten Gefahrenquellen im Straßenverkehr. Wenn noch dazu unangemessen schnell gefahren wird, sind Unfälle vorprogrammiert. Im Jahr 2002 kamen 155 Menschen bei Abstandunfällen ums Leben. Autofahrer sollten durch gemäßigtes Tempo und angemessenen Sicherheitsabstand zur Unfallvermeidung beitragen.

    Gründe für ein gefährliches Fahrverhalten liegen häufig in mangelnder Aufmerksamkeit. Hinzu kommt eine Überschätzung eigener Fahrkünste sowie eine Unterschätzung von Bremswegen. Zu hohes Tempo nimmt dann jede Chance auf eine Kurskorrektur. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h hat ein Auto beispielsweise 20 Meter zurückgelegt, bevor der Fahrer überhaupt mit einem Tritt aufs Bremspedal reagieren kann.

    Als Faustregel gilt, mindestens die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern als Abstand einzuhalten. Bei beispielsweise 130 km/h sind dies 65 Meter. Als Orientierungshilfe können die Leitpfosten an Autobahnen und Landstraßen dienen. Die Distanz zwischen ihnen beträgt meist 50 Meter.

    Ebenfalls bewährt hat sich die Zwei-Sekunden-Regel: Wenn das voranfahrende Auto einen Leitpfosten passiert hat, "21-22" zählen. Wird der Orientierungspunkt erreicht, bevor die "22" vollkommen ausgesprochen wurde, ist der Sicherheitsabstand nicht groß genug. Bei schlechter Sicht greift generell die Regel "Abstand gleich der auf dem Tacho angezeigten Geschwindigkeit in Metern".

    Reißverschluss

    Immer, wenn sich zwei Fahrstreifen zu einer Spur verengen, gilt das viel beschworene Reißverschluss-System. Es sieht vor, dass sich Kraftfahrer im harmonischen Wechsel – ein Fahrzeug von rechts, eines von links – auf dem weiterführenden Fahrstreifen einfädeln.

    Obwohl es sich dabei um ein denkbar einfaches Prinzip handelt, klemmt häufig der Reißverschluss, weil viele Autofahrer dem System völlig zuwiderhandeln. Der typische Verhaltensfehler besteht darin, dass Autofahrer bereits viel zu früh und zu weit von der Verengung entfernt auf die weiterführende Spur wechseln.
    Nach der Straßenverkehrsordnung darf aber erst "unmittelbar vor Beginn der Verengung" eingefädelt werden. Sonst kommt es zu schnell wachsenden Verkehrsstaus, ungenutztem, weil brachliegendem Verkehrsraum und erhöhtem Unfallrisiko.

    Ausgelöst wird die Crashgefahr durch eine Kette von Missverständnissen und Aggressionen zum Beispiel dann, wenn Autofahrer ausscheren und mit ihrem Wagen beide Spuren blockieren. Solche selbsternannten Verkehrspädagogen können sich sogar wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung strafbar machen. Jedenfalls handeln sie falsch bei dem Versuch, den zu Unrecht der Drängelei bezichtigten Autofahrern den Weg nach vorne zu versperren.
    Das Reißverschluss-System funktioniert am besten dann, wenn auf beiden Spuren das Tempo angemessen gedrosselt und ausreichend viel Abstand zum Vordermann gelassen wird.

    Beim Wechsel des Fahrstreifens muss der Blinker gesetzt werden. Wer das vergisst und erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro und von 30 Euro dann, wenn aufgrund unterbliebenen Blinkens ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

    Abschleppen

    Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen bei Versuchen, Autos abzuschleppen. Mit schlimmen Folgen: Fahrzeuge fahren auf liegen gebliebene Autos auf, schieben sich im Extremfall mit dem Vorderwagen zusammen.  Gewusst wie: 

    • Kommt es zu einer Panne, muss der Fahrer des betroffenen Wagens zunächst unbedingt die Unfallstelle sichern. Dazu sollte das Warndreieck in Abhängigkeit zur gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 100 Metern (auf Landstraßen) und 200 Metern (auf Autobahnen) innerorts bis 50 Meter aufgestellt werden.
    • Bei einem neuen Auto sollten sich die Fahrer die Befestigung für das Abschleppseil daher genau ansehen. Häufig kann man das Seil nicht einfach an der Stoßstange befestigen. Mal muss erst ein Haken eingedreht werden, in anderen Autos versteckt sich die Abschleppöse hinter der Stoßstange.
    • Beim Anfahren muss der vordere Fahrer langsam Gas geben. Der Fahrer im hinteren Auto sollte darauf achten, dass neben der Handbremse auch die Lenkradsperre gelöst ist. Beim Abschleppen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
    • Wird mit einem Seil abgeschleppt, muss dieses immer gespannt bleiben. Der hintere Fahrer sollte den vorderen eher etwas abbremsen. Wichtig ist, dass der hintere Fahrer vor einer Kreuzung frühzeitig bremst. Sonst besteht die Gefahr, dass er auf den Vordermann auffährt.
    • Weit besser als ein Abschleppseil ist eine Stange. Sie ist zwar kürzer, dafür gibt es aber eine starre Verbindung. Auffahrunfälle werden dadurch vermieden.
    • Beim Abschleppen darf nur der Fahrer im hinteren Auto sitzen. Beifahrer müssen in das vordere Auto umsteigen. Es sind maximal 50 Stundenkilometer erlaubt. Wird auf einer Autobahn abgeschleppt, muss diese bei der nächsten Gelegenheit verlassen werden.
    Herbst-Tipps
    Nebelschlussleuchte

    In der Herbstzeit beginnen sich schwere Autounfälle vor allem auf den Autobahnen wieder zu häufen. Regenfälle, Dunst und frühe Dämmerung beeinträchtigen die visuelle Wahrnehmung der Fahrzeuglenker. Autofahrer werden in einer solchen Situation davor gewarnt, durch falschen Gebrauch der Nebelschlussleuchte sich und andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich zu gefährden.

    Anders als Nebelscheinwerfer darf man das grellrote Licht am Heck nämlich nicht schon bei schlechten Sichtverhältnissen einschalten. Grund: Die Strahlkraft ist im Vergleich zu den Rückleuchten etwa 30-mal stärker. Die Blendwirkung der Nebelschlussleuchte ist deshalb bei normalen Lichtverhältnissen und auch noch bei leichter Beeinträchtigung der Sichtweite nicht zu unterschätzen. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden. Wenn sich der Dunstschleier wieder aufzulösen beginnt und eine bessere Sicht möglich ist, muss sie sofort wieder ausgeschaltet werden.

    Die Nebelschlussleuchte sollte auch im Stadtverkehr unbetätigt bleiben, da es bei der Fahrt dicht an dicht ebenfalls leicht zu Blendungen kommen kann. Außerdem beträgt die Höchstgeschwindigkeit bei Nebel 50 km/h. Hilfreich bei der Einschätzung von Entfernungen sind die Begrenzungspfähle an Autobahnen, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.

    Erntesaison

    Traktoren mit Anhänger sind mit ihrer Erntelast häufig außergewöhnlich langsam unterwegs, biegen erfahrungsgemäß auch unverhofft ab. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die landwirtschaftliche Ladung über vier Meter hoch getürmt sein. Für alle Beteiligten wird dadurch die Übersicht beeinträchtigt.
    Mähdrescher haben gewöhnlich Überbreite - sie zu überholen kann sich zu einem riskanten Überholmanöver entwickeln. Kommen die Erntefahrzeuge direkt vom Feld, hinterlassen sie mitunter eine dicke und lehmige Schmutzspur auf der Fahrbahn. Motorradfahrer sind dadurch extrem gefährdet.

    Grundsätzlich schreibt die StVO auch vor, dass Straßen nicht beschmutzt werden dürfen. Gegenstände, die den Verkehr erschweren oder gefährden haben auf der Straße nichts zu suchen. Der «Schmutzverursacher» muss unverzüglich mit Schippe und Besen die Straße reinigen und Verkehrshindernisse zuvor mit einer Lichtquelle beleuchten, damit der nachfolgende Verkehr gewarnt ist. Außerdem müssen Landwirte dafür sorgen, Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte wirksam zu verkleiden.

    Stürme

    Herbststürme haben es in sich. Selbst wenn das Fahrzeug aerodynamisch vorteilhaft geschnitten ist, stellen heftige Seitenwinde eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar. Trifft eine Windböe beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von 72 km/h auf die Karosserieflanke eines Fahrzeugs das sich mit 100 km/h Tempo fortbewegt, wird es mindestens um einen Meter seitlich versetzt. Diese Abweichung vervierfacht sich bei Tempo 140 km/h und der Wagen kann schnell über den Fahrbahnrand hinausschießen. Schlimmer noch werden die Seitenwindfolgen bei Überholmanövern, wo es unvermittelt zum Crash kommen kann.

    Besonders riskant sind böige Seitenwinde für Motorradfahrer, die dem stürmischen Wetter nahezu völlig ausgeliefert sind. Wie von einem Wasserstrudel durchgeschüttelt, drohen sie vom Kurs abgetrieben zu werden. Es gilt die Devise:

    • Fuß vom Gas und ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten. Als Orientierung dafür dienen die auf der Autobahn im Abstand von 50 Meter aufgestellten Leitposten.
    • Erkennt der Fahrer zum Beispiel wegen Sichtbehinderung durch Nebel nur den jeweils nächsten Pfosten, soll er nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei 150 Meter Sichtweite sind maximal100 km/h erlaubt.
    • Besondere Vorsicht bei Brücken, bei Straßenunterführungen, Tunnelausfahrten und beim Verlassen von Waldschneisen
    • Die sichere Fixierung von Dachträgern und Skiboxen unbedingt prüfen. Gegebenenfalls müssen Verschraubungen und Riemen noch einmal nach gezogen werden.
    • Beim Parken immer die Autohandbremse anziehen. Starke Sturmböen können selbst ein abgestelltes Auto ungewollt in Bewegung versetzen.
    Kompakt

    Fast niemand freut sich wirklich darauf: Nasses, ungemütliches Wetter, kältere Temperaturen kombiniert mit Wind – der Herbst gehört bei Autofahrern zur unbeliebtesten Jahreszeit. 

    Grundsätzlich empfiehlt es sich, im Falle eines Falles den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und den Abstand zum Vordermann zu vergrößern.  Vorsichtige, vorausschauende Fahrweise hilft genauso wie  unsere Tipps:

    • Nachts und am frühen Morgen kann sich Glatteis bilden. Besonders in Senken, auf Brücken und am Waldrand ist die Straße dann stellenweise plötzlich vereist.
    • Rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten! Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und feuchten Fahrbahnen, wird es höchste Zeit auf Winterpneus zu wechseln.
    • Nicht nur umgestürzte Bäume, große Äste und Zweige, sind gefährlich. Auch Kastanien oder Fallobst verwandeln die Fahrbahn schnell in eine Rutschbahn. Hier heißt es vorausschauend zu fahren, um vor dem Hindernis rechtzeitig zu bremsen oder ihm auszuweichen.
    • Auf eine voll funktionsfähige Beleuchtung achten! Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker sollten zudem immer schmutzfrei gehalten werden.
    • Im Herbst kann auch tagsüber schon mal das Licht eingeschaltet werden. Nicht nur, um besser zu sehen, sondern vor allem um besser gesehen zu werden.
    • Fahrradfahrern empfehlen wir Batterie betriebenes Licht, mit dem sie auch bei stehendem Verkehr im Herbst gut erkennbar bleiben.
    • Schlechte Sicht: Ein Anhaltspunkt für die reduzierte Griffigkeit einer Fahrbahn ist die Reflexion des Lichts. Je stärker sich das Licht spiegelt, umso mehr Vorsicht ist geboten.
    • Am frühen Morgen bedeckt oft schon Reif die Straßen; dadurch kann auch tagsüber, selbst wenn die Sonne scheint, in Waldstücken oder an Schattenstellen noch Glättegefahr bestehen.
    • Windböen: Sie können vor allem Zweiradfahrer wenn schon nicht vom Sattel reißen, so doch von der Fahrbahn abbringen.
      Besonders Motorradfahrer sollten nicht an ihrer Schutzkleidung sparen. Sie schützt nicht nur vor Kälte, Wind und Wetter, sondern können bei einem Sturz vor großen Verletzungen bewahren.
    • Kraftradfahrer sollten außerdem ihren Helm unter die Lupe nehmen: Kratzer auf dem Visier können die Sicht erheblich verschlechtern und bei Dunkelheit und Nässe zu gefährlichem Streulicht führen. Damit der Helm nicht von innen während der Fahrt beschlägt, raten wir zu Anti-Beschlag-Visieren, bzw. Antibeschlagfolien für Helmvisiere. Auch ein paar Tropfen normales Spülmittel auf der Visier-Innenseite verrieben hält die Sicht frei.
    Kinder im Auto und auf der Straße
    Sitzplatz

    Der sicherste Platz für Kinder ist hinten in der Mitte. Dort ist Ihr Kind so weit wie möglich von allen Kollisionspunkten entfernt (Beachten Sie unbedingt die Einbauanleitung des Sitzherstellers). Die zweitbeste Sitzposition ist auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz. Beim Aussteigen befinden sich Eltern/Kind auf der Gehwegseite und nicht auf der Fahrbahn. Die Kindersicherung an den Türen sollten in jedem Fall aktiviert sein.

    Kleidung

    Dicke Kleidung trägt auf und verhindert, dass die Gurte eng am Körper anliegen. Oft, besonders in Babyschalen oder Sitzen der Gruppe I, ist gar kein korrekter Gurtverlauf möglich, da die Gurte von der Schulter rutschen. Dies bedeutet, dass es bei einem Unfall zu einer großen Vorverlagerung mit entsprechend höherer Belastung kommt. Daher: Wenn möglich bitte auf dicke Kleidung verzichten und lieber eine Wolldecke über das Kind legen!

    Gebrauchte Kindersitze

    Aus sicherheitstechnischen Gründen sollten Sie kein Kinderrrückhaltesystem kaufen, das älter als 4 Jahre ist. Wir empfehlen aber dringend, keine Kindersitze zu benutzen, von denen Sie die Vorgeschichte nicht kennen (Vorsicht: versteckte Mängel). Achten Sie auf die Vollständigkeit des Sitzes, außerdem sollte die Bedienungsanleitung vorhanden sein.

    Sitzerhöhung

    Auf keinen Fall darf auf Kinderrückhaltesysteme verzichtet werden. Der Gurt würde ohne Sitzerhöhung keinen ordnungsgemäßen Gurtverlauf gewährleisten. Es empfiehlt sich deshalb, bei älteren Kindern eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne (Seitenaufprallschutz) zu verwenden, da hier der Kopf abgestützt ist. Erkundigen Sie sich evtl. beim Fahrzeughersteller über eine mögliche Nachrüstung.

    Körpergröße

    Wenn Ihr Kind noch Platz in und auf dem Sitz hat, muss er weiter verwendet werden. Nach unserer Ansicht und nach Meinung vieler Hersteller, kann das angegebene Prüfgewicht überschritten werden. Der Kindersitz hat keine eigentliche Haltefunktion. Er dient dazu, den Fahrgurt kindgerecht zu führen. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stadt oder Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.

    Beckengurte

    Für Beckengurte gibt es spezielle Fangkörpersysteme (bis 25 kg Körpergewicht). Keinesfalls eine Sitzerhöhung (reines Sitzkissen) - sie darf nur zusammen mit dem Dreipunktgurt verwandt werden.

    Höhenverstellung

    Auch wenn die Gurte in der Höhe verstellt werden können, dürfen niemals auf eine Sitzerhöhung verzichten. Es ist genauso wichtig den Beckengurt richtig zu platzieren. Dieser würde ohne Sitzerhöhung zu hoch im Bauchbereich liegen und könnte schwerste Unterleibsverletzungen verursachen.

    Beifahrersitz

    Auch wenn die Kinder es oft gerne anders hätten: Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße müssen immer in einem Kinderrückhaltesystem gesichert werden. Bei aktivem Beifahrerairbag darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden. In Fahrtrichtung kann der Beifahrersitz benutzt werden, er muss jedoch in die hinterste Position gebracht werden. Der Kindersitz muss aufrecht sein, (keine Liegeposition). Beachten Sie auf jeden Fall auch die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.

    Einbau

    Der Kindersitz muss sich fest in das Auto installieren lassen und sollte dann nicht mehr wackeln oder verrutschen: Je fester desto besser! (Betriebsanleitung Ihres PKW beachten).

    Mindestalter

    Kinder müssen entweder 12 Jahre alt sein oder 150cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Bitte achten Sie bei Ihrem Kind jedoch stets auf einen ordnungsgemäßen Gurtverlauf.

    Wichtige Regeln

    Die Wahl des richtigen Kindersitzes ist nicht einfach. Testergebnisse unabhängiger Prüfer sind eine Hilfe. Daneben kann eine gute Beratung im Handel entscheidend sein. Im Vorfeld sollten Sie sich über folgende Punkte im Klaren sein:

    • Größe und Körpergewicht Ihres Kindes feststellen.
    • Fahren weitere Kinder mit?
    • Welchen PKW haben Sie (Modell, Baujahr, Besonderheiten)?
    • Der Kindersitz sollte nach der neuesten Prüfnorm (ECE-R44) zugelassen sein.
    • Wo soll der Sitz montiert werden?
    • Beachten Sie die Bedienungsanleitung Ihres Pkws.
    • Lassen Sie sich den Einbau genau erklären. Der beste Sitz nützt nichts, wenn bei der Handhabung Fehler gemacht werden.
    • Machen Sie auf jeden Fall einen Probeeinbau!
    • Passt der Sitz auch in andere Fahrzeuge (z.B. Zweitwagen)?
    • Haben Sie in Ihrem Auto einen Beckengurt? Dann achten Sie auf die Beckengurttauglichkeit der Kindersitze.
    • Lassen Sie Ihr Kind Probe sitzen. Nur wenn es mitbestimmen kann, z.B. über die Farbe des Kindersitzes, können Sie eine positive Einstellung fördern.
    • Andere Personen/Kinder sollten noch genug Platz daneben habe.
    • Der Bezug sollte atmungsaktiv und pflegeleicht sein.
    • Änderungen am Sitz sollten mühelos erledigt werden können.
    • Die Bedienungsanleitung sollte verständlich und am Sitz angebracht sein.
    • Gurte und Höhe der Kopfstützen dem wachsenden Kind anpassen.

    Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und vermeiden Sie die Mitführung ungeeigneten Spielzeuges (spitz und hart). Sichern Sie den Kindersitz, auch wenn Sie kein Kind transportieren.

    Normen

    Kinder unter 15 Jahren sind im Straßenverkehr nicht etwa als Radler oder Fußgänger am stärksten gefährdet, sondern als Mitfahrer im Auto.

    In Europa gibt es eine einheitliche Prüfnorm für Kindersitze. In Deutschland dürfen nur Sitze mit dem ECE-Prüflabel verkauft werden. Seit April 2008 sind Kindersitze mit den Prüfnomen ECE E44/01 und ECE E44/02 europaweit verboten. Es dürfen nur noch Kindersitze mit der Bezeichnung ECE R44/03 und ECE R44/04 verwendet werden.

    Rückhalteeinrichtungen für Kinder werden nach der ECE-Regelung Nr. 44 in 5 "Gewichtsgruppen" eingeteilt:


    Gruppe 0 = bis 10 kg; bis ca. 9 Monate


    Gruppe 0+ = ´bis 13 kg; bis ca. 18 Monate


    Gruppe I = 9 bis 18 kg; ca. 8 Monate - ca. 4 Jahre


    Gruppe II = 15 bis 25 kg; ca. 3,5 Jahre - ca. 7 Jahre


    Gruppe III = 22 bis 36 kg; ca. 6 - 12 Jahre


    => Kaufen Sie für ihr Kind erst einen neuen Kindersitz, wenn dessen Kopf an den oberen Schalenrand reicht.

    => Altersangaben und Gewicht dienen zur Orientierung; entscheidend für die Zuordnung ist allein die Größe

    Schulweg

    Schulkinder sind noch keine "fertigen Verkehrsteilnehmer". Folge: 25 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Kindern ereignen sich auf dem Weg zur Schule. Die elterliche Mahnung "Pass gut auf dich auf!" genügt somit nicht als Wegweiser für Erstklässler.

    Hier unsere Tipps:

    • Informieren sie sich rechtzeitig bei Schulen oder Gemeinden über Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen. Einige Grundschulen verfügen über Schulwegpläne und leisten Orientierungshilfe.
    • Gehen Sie mit Ihrem Kind mehrmals den späteren Schulweg ab und erklären Sie alle Risiken.
    • Beobachten Sie den Verkehr gelegentlich aus der Kinderperspektive. Einfach mal in die Hocke gehen.
    • Meiden Sie gefährliche Stellen und Übergänge. Häufig ist der schnellste Schulweg auch der riskanteste. Deshalb wählen Sie lieber einen Umweg.
    • Besorgen Sie ihrem Kind einen farbigen und reflektierenden Schulranzen. Sie dienen der Verkehrssicherheit.
    • Zusätzliche Reflektoren - etwa Blinkis oder Lämpchen- an Kleidung und Schulranzen erhöhen die Sicherheit in der Morgendämmerung.
    • Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, müssen den Anfahrtsweg so wählen, dass das Kind nach dem Aussteigen nicht mehr über die Fahrbahn laufen muss. Dieses Prinzip gilt auch für die Abholung nach Schulschluss
    • Angurten und gegebenenfalls Kindersitzbenutzung ist auch auf den gewöhnlich kurzen Schulwegstrecken absolute Pflicht
    Spielstraßen
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    Stellen Sie sich vor: Sie fahren mit Ihrem Auto durch ein Wohngebiet und plötzlich  blockiert eine junge Rasselbande den Weg. Die fröhlich tobenden Kids sind völlig in ihr Spiel vertieft - drehen Pirouetten mit Inline-Skates, Bikes und Kettcars und malen mit Straßenkreide bunte Bilder auf die Fahrbahn. Dabei haben die Kinder alles im Auge - nur nicht Sie und Ihr Fahrzeug. Das sollten Sie wissen:

    • Die Straßenverkehrsordnung (StVO), § 42, Absatz IVa, erwähnt verkehrsberuhigte Bereiche.  Das entsprechende Zeichen 325 weist auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs hin. Das Zeichen 326 weist auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs hin.
    • In der Behördensprache heißen Spielstraßen verkehrsberuhigte Bereiche. Damit soll die Unfallgefahr verringert werden.
    • Hier haben Kinder und erwachsene Fußgänger das Sagen. Darauf muss der Fahrverkehr Rücksicht nehmen.
    • Es gilt strikt Schrittgeschwindigkeit, also ein sehr langsames Tempo, das dem eines normal gehendes Fußgängers entspricht. Die richterlich festgelegten Grenzwerte dafür liegen in der Regel zwischen vier und sieben Stundenkilometer(km/h). Übrigens: Das Tempo-Limit gilt zum Beispiel auch für Radfahrer.
    • Passanten dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Fahrzeuge müssen notfalls stehenbleiben, bis sich die Fußgänger aus dem Gefahrenbereich entfernt haben.
    • Fußgänger dürfen die Straße zwar in ihrer gesamten Breite benutzen und Kindern ist es erlaubt, dort zu spielen. Dabei darf der Fahrverkehr aber nicht unnötig behindert werden.
    • Auch "ruhender Verkehr" kann behindern. Deshalb ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) grundsätzlich unzulässig. Halten dürfen Sie lediglich zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Parken in Spielstraßen ist nur dort gestattet, wo extra markierte Flächen auf der Fahrbahn dafür ausgewiesen sind.
    • In punkto Parken gibt´s selbst für Anlieger keine Extrawurst. Nutzen Sie deshalb als Bewohner einer Spielstraße zum Abstellen des Wagens den dafür vorgesehenen "Carport" auf Ihrem Grundstück. So mindern Sie auch das Risiko, durch kindliche Unachtsamkeit einen ärgerlichen Lackkratzer verpasst zu bekommen.
    • Grundsätzlich gilt auf Spielstraßen das Prinzip rechts vor links. Genauso wie in Tempo 30-Zonen. Aber Vorsicht: Der querende Verkehr hat Vorfahrt, wenn Sie die Spielstraße verlassen. Es sei denn, die Beschilderung regelt dies anders.
    • Besondere Umsicht ist geboten, wenn Sie aus einer Grundstücks-Ausfahrt kommen. Biegen Sie also erst in die Straße ein, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
    • Autofahrer riskieren ein Bußgeld, wenn sie gegen Spielstraßen-Regeln verstoßen, in Spielstraßen gelten alle sonstigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Also: Zu schnelles Fahren, falsches Parken und dergleichen mehr werden geahndet.

     

    Polizeikontrollen
    Handyverbot

    Das seit dem 1. Februar 2001 geltende Telefonier-Verbot ohne Freisprecheinrichtung gilt auch für Motorrad-, Roller-, Moped- und Fahrradfahrer. So lange die Räder rollen oder der Motor läuft, darf das Handy nicht in die Hand genommen werden - auch nicht im Stau, vor der Ampel oder der Bahnschranke. Wer als Lenker eines Kraftfahrzeuges erwischt wird, riskiert 30 Euro Bußgeld, als Fahrradfahrer immer noch 15 Euro.


    Viele Schlupflöcher
    "Das Handy-Verbot ist Schrott!", sagen viele hinter vorgehaltener Hand - Polizisten bemängeln Beweisprobleme, Techniker unsinnige Beschreibungen, Juristen zu viele Schlupflöcher. Ergebnis: Jeder Autofahrer kann täglich mit dem Handy telefonierende Fahrzeuglenker beobachten, während Polizisten eher wegschauen, als dass sie einschreiten.

    Hauptproblem: Der neue Paragraf beschreibt nicht, was eine Freisprecheinrichtung genau ist. Gesetzlich erlaubt sind sowohl der "Knopf im Ohr" als auch "plug and play"-Anlagen für den Zigarettenanzünder und natürlich fest eingebaute Freisprechanlagen. Ab 1. Oktober 2002 müssen Freisprecheinrichtungen und andere elektrische Geräte fürs Auto ein so genanntes "e"-Kennzeichen haben. Das setzt für den Hersteller eine aufwändige Prüfung in einem amtlich zugelassenen Labor voraus. Kosten: Mehrere tausend Euro.

    Erst wenn die gesetzlichen Minimalanforderungen erfüllt sind, wird das Gerät vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen. Und nur mit Zulassung darf es ab Oktober 2002 verkauft und im Auto angeschlossen werden. Für Billiganlagen aus Taiwan und Headsets lohnt sich dieser Prüfaufwand schlicht nicht.
    Ob man trotz fehlendem Prüfsiegel Bußgeld riskiert oder gar den Versicherungsschutz verliert, ist umstritten. Wer vor dem 1. Oktober 2002 eine Freisprecheinrichtung fürs Auto ohne "e"-Kennzeichen gekauft hat, darf sie auf jeden Fall auch nach dem Auslaufen der "Schonfrist" weiter nutzen. Fraglich ist, ob er sie auch in ein neues Auto "übernehmen" darf.

    Worauf wirklich achten?
    Eine autotaugliche Freisprechanlage muss wenigstens fünf Bedingungen erfüllen:

    • Das Handy braucht einen festen Platz im Auto - möglichst im Blickfeld des Fahrers.
    • Es muss an eine Außenantenne angeschlossen sein.
    • Bei Anruf muss das Autoradio automatisch stumm schalten.
    • Mikrophon und Lautsprecher sollen eine Verständigung in normaler Lautstärke ermöglichen.
    • Jetzt Vorschrift: - das amtliche "e"-Kennzeichen auf dem Gerät.

     

    Rechtliche Risiken
    Ob ohne "e"-Kennzeichen auf der Freisprechanlage die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eines Autos erlischt oder erlöschen kann, ist umstritten. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. In einem solchen Fall erlischt nicht automatisch auch der Versicherungsschutz. Aber wer mit nicht "e"-zertifizierten Freisprechanlagen im Auto telefoniert, muss wissen, dass er neben verkehrstechnischen auch rechtliche Risiken eingeht.


    Nicht alle Angebote sind seriös
    Gute Freisprecheinrichtungen gibt es heute von vielen Anbietern ab etwa 100 Euro. Sie sollten aber schon beim Handykauf darauf achten, ob es passendes Zubehör gibt.
    Universalgeräte
    Dies sind Freisprechanlagen für den Fall, dass verschiedene Fahrer mit unterschiedlichen Handymodellen das selbe Auto benutzen - etwa einen Geschäftswagen. Für solche Anlagen ab 150 Euro gibt es zu vielen Handys passende Adapter. Universal-Freisprecher sind oft nur ein Kompromiss, zum Beispiel ist die Radiostummschaltung in der Regel nicht möglich.

    Neuheit: An die Universalelektronik der Audio 2000- und 3000 Haltschale vom Funkwerk Dabendorf können bereits neun von zehn Handys angeschlossen werden.

    Plug&Play-Anlagen
    Das sind mobile Freisprecheinrichtungen ab 50 Euro, für alle, die das eigene Handy in unterschiedliche Autos mitnehmen wollen. Sie beziehen den Strom über den Zigarettenanzünder.

    Festeinbaugeräte
    Die Festeinbauklasse ist der Standard unter den Freisprechanlagen. Vorteile: Kein Kabelsalat, gute Übertragungsqualität, individuelle Abstimmung aufs Handy. Nachteil: Häufig sind solche Anlagen immer nur für einen Handy-Typ ausgelegt.


    Anbieter
    Neben den Original-Freisprecheinrichtungen der Handyhersteller (NOKIA, Ericsson, Motorola, Siemens usw.) gibt es Anlagen von Zubehörlieferanten, die oft mehr bieten und preisgünstiger sind.

    Verkehrskontrollen

    Mögliche Terroranschläge haben auch die Polizei in Deutschland sensibilisiert. Wer etwa anlässlich einer Ringfahndung in eine Verkehrskontrolle gerät, sollte daher ein paar wichtige Verhaltensregeln beachten. Wichtig ist zunächst die Kenntnis darüber, dass Polizeibeamte zum Selbstschutz neuerdings grundsätzlich «im Rücken» des angehaltenen Fahrzeugführers in Stellung gehen. Auf unvorbereitete Autofahrer kann diese «amerikanische Methode» irritierend wirken und zu falschen Reaktionen führen.

    In derartigen Situationen kommt es darauf an, nicht in Panik zu verfallen sondern Ruhigblut zu bewahren. Wird der Autofahrer von der Polizei gestoppt, soll er langsam an den rechten Straßenrand heranfahren und anhalten. Das Auto soll per Handbremse gegen wegrollen gesichert und der Motor ausgeschaltet werden. Bei Dunkelheit wird die Innenbeleuchtung angeknipst. Bis auf weiteres sollte der Autofahrer dann ruhig im Fahrzeug sitzen bleiben und die Hände sichtbar, am besten auf dem Lenkrad, ruhen lassen. Dann ist den Anweisungen der Polizeibeamten zu folgen.

    Nicht sinnvoll ist es, ohne Aufforderung ins Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz zu greifen. Das könnte bei der Polizei falschen Verdacht auslösen. Besser ist es, sich zu entspannen. Gelingt das nicht, sollte dem Polizeibeamten signalisiert werden, dass man sich unsicher oder nervös fühlt. In derartigen Situationen ist es zweckmäßig, den Beamten direkt zu fragen, wie man sich verhalten soll. Falsch sind jedenfalls hastige Bewegungen, Hände sollen niemals verborgen bleiben. So wird demonstriert, dass man unbewaffnet ist.

    Polizisten nähern sich bei Verkehrskontrollen aus besonderem Anlass in der Regel zu zweit von hinten einem angehaltenen Fahrzeug. Während sich ein Beamter seitlich hinter der Fahrertür stehend dem Wagenlenker zuwendet, sichert und beobachtet sein an der hinteren Beifahrerseite positionierter Kollege in leicht gebeugter Haltung den Ablauf der Kontrolle. Dabei hat er eine Hand am Pistolenhalfter. Dieses martialische Auftreten ist mitunter auch in Polizeikreisen umstritten. Andererseits zwinge die angespannte Sicherheitslage zu besonderem Eigenschutz.

    Stau-Ratgeber
    Verhalten
    • Fahren Sie mit vermindertem Tempo und ausreichendem Sicherheitsabstand an das Stau-Ende heran und schalten Sie dabei die Wahrblinklichtanlage ein. So werden Auffahrunfälle vermieden.
    • Halten Sie für Rettungs- und Polizeifahrzeuge auf jeden Fall eine Gasse frei (bei dreispuriger Autobahn zwischen der mittleren und der linken Fahrbahnspur).
    • Versuchen Sie trotz Staustress ruhig und entspannt zu bleiben. Selbstvorwürfe oder Wutausbrüche strapazieren Ihre Nerven zusätzlich.
    • Hören Sie Musik oder pfeifen Sie selbst ein Lied auf den Stau.
    • Wenn der Verkehr steht, stellen Sie Ihren Motor ab.
    • Verlassen Sie Ihren Wagen nur im Notfall, auch wenn nichts mehr geht - die Autobahn ist kein Wanderweg!
    • Verschaffen Sie sich Luft, öffnen Sie die Fenster und Schiebedach. Autotüren sollten - wenn überhaupt - nur mit größter Vorsicht geöffnet werden. Schließlich mogeln sich Motorradfahrer gerne zwischen den Autoschlangen hindurch.
    • Schalten Sie im Autoradio Ihren Verkehrsfunk ein und suchen Sie auf der Straßenkarte eventuell nach Ausweichrouten.
    • Falls Sie Kinder im Auto haben, dann beschäftigen Sie sich mit ihnen. Zum Beispiel Such- und Rätsel-Spiele bringen Spaß und dämpfen Missmut und Gereiztheit.
    • Achtung! Hat sich der Stau endlich aufgelöst, versuchen Sie die verlorene Zeit nicht durch Raserei einzuholen. Besser ist es, jetzt die eventuell auf Sie Wartenden darüber zu informieren, dass Sie später ankommen.
    Anti-Stau-Therapie
    • Vor dem Start in die Ferien: Verkehrsprognosen studieren, Ausweichrouten suchen, Reisezeitpunkt steuern, neuralgische Punkte umfahren und, falls vorhanden, Navigationssystem aktivieren.
    • Nutzen Sie an Autobahnauffahrten zum Einordnen die Beschleunigungsspur voll aus. Wer am Anfang "hineindrängelt", bringt den fließenden Verkehr zum Stocken und gefährdet sich und andere.
    • Fahren Sie grundsätzlich auf der rechten Spur. Der äußere linke Fahrstreifen ist nur zum Überholen bestimmt. Wer links fährt, obwohl rechts alles frei ist, halbiert die Kapazität der Autobahn und fördert so die Gefahr zur Staubildung.
    • Chronische Linksfahrer provozieren andere dazu, verkehrswidrig rechts zu überholen. Nur bei zähfließendem Kolonnenverkehr auf allen Spuren dürfen die linksfahrenden Fahrzeuge mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden.
    • Besonders bei dichtem Verkehr kommt es darauf an, "ausgleichend" und vorausschauend zu fahren. Schnelles Vorfahren, abruptes Bremsen - das ist Gift für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss.
    • Wo nötig, Reißverschlusssystem anwenden. Das heißt, durch vernünftiges Abstand Halten Lücken ermöglichen. Es gilt das Prinzip Partnerschaft - so wird vermieden, dass der Reißverschluss klemmt. Bei Fahrbahnverengungen - etwa im Baustellenbereich - die Spur vorschriftsmäßig bis zur Verengung befahren und erst dann einfädeln; sonst bahnt sich die Aggression ihren Weg und der endet häufig im Unfall.
    • Wollen Sie die Autobahn verlassen, dann wechseln Sie rechtzeitig auf die rechte Spur zur Abfahrt, keinesfalls riskante Überholmanöver einleiten. Ein plötzlicher Fahrbahnwechsel provoziert nämlich nicht nur Panikbremsungen und Hupkonzerte, sondern lässt auch die Unfallgefahr hochschnellen.
    • Lassen Sie im Stop-and-go-Verkehr keine großen Lücken zwischen den Fahrzeugen zu - wer sich anders verhält, gibt nur dem gefährlichen Fahr- und Stau-Intervall zusätzlich Futter. Damit wächst das Risiko, in einen Auffahrunfall verwickelt zu werden.
    • Fahren Sie nach Stauende zügig. Mit trägen Fahrzeugen (Wohnwagengespann, Nutzfahrzeuge) sollten Sie nach dem Stau nicht sofort auf die Überholspur wechseln. Wenn Sie rechts bleiben, kann sich der Stau schneller auflösen.
    Tiere im Auto
    Rechtsfragen

    Besonders im Sommer gilt: Ausreichend Pausen machen und das Tier nie allein im Auto lassen! Das wäre unter Umständen Tierquälerei: Als Tierquälerei wird  die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

    Wer Tiere ungesichert transportiert riskiert übrigens nicht nur eine Verletzung des Hundes oder der Katze, sondern auch ein Bußgeld von 35 bis 50 Euro.

    Sicherheit für Hund oder Katze

    Folgenschwere Konsequenzen kann es haben, wenn die "tierische Ladung" verrutscht. Wenn ein Wagen mit 50 km/h gegen ein Hindernis prallt und Tiere durch das Auto fliegen, sind sie beim Aufprall 30 mal so schwer wie sonst. Ein Schäferhund kann dabei so schwer werden wie ein ganzer Kleinwagen. Daher bitte niemals Hunde oder Katzen auf der Rückbank oder gar der Hutablage liegen lassen.

    Die Versicherung zahlt bei Unfällen nur, wenn  die Tiere richtig gesichert waren. In Deutschland, wie in anderen Ländern auch, gibt es bspw. eine Sicherungspflicht für Hunde. Danach muss ein Hund so untergebracht sein, dass er auch in Gefahrensituationen, beispielsweise bei einer Vollbremsung, nicht zu einer "lebenden Bombe" wird.

    Für Hund oder Katze gibt es geeignete Transportboxen aus Kunststoff. Zoogeschäfte bieten solche Behältnisse in vielen Größen an. Falls keine Transportboxen zur Verfügung stehen, sollte zumindest ein Trennnetz oder ein fest eingebautes Absperrgitter vorhanden sein.

    Spenden für Pakistan