Verkehrssicherheit
Sicher unterwegs im Winter
Unsere Fahrtüchtigkeit und die Straßenverhältnisse sind auch jahreszeitenabhängig. Regen oder Schnee, blendende Sonne oder vereiste Scheiben: stets muss man sich auf die jeweilige Situation einstellen und Besonderheiten beachten. Damit das gelingt, haben wir Ihnen hier zahlreiche Tipps zusammengestellt.
Kommen Sie gut und sicher ans Ziel!
Folgende Punkte sollten Sie beim Parken im Winter beachten:
- Parken Sie Ihr Auto bei Glatteis nicht am Hang, sonst könnte das Fahrzeug trotz angezogener Handbremse ins Rutschen kommen.
- Halten Sie immer einen Besen und eine Schaufel bereit, um Ihr Auto vom Schnee zu befreien.
- Achten Sie auf Schneehaufen, denn diese können bei einem Zusammenstoß in den Motorraum gelangen und u.U. Teile des Motors beschädigen. Des Weiteren können Sie leicht darin stecken bleiben.
- Fahren Sie aufmerksam. Durch den Schnee könnten Fahrzeuge oder andere Dinge wie Fahrbahnbegrenzungen versteckt sein.
Weihnachtsdeko im Auto kann die Sicht und die Bewegungsfreiheit des Fahrers einschränken und den Gegenverkehr ablenken. Wer auf weihnachtliche Illumination besteht, dem drohen 20 Euro Bußgeld. Noch teurer wird es, wenn deswegen ein Unfall passiert.
Deshalb unser Tipp: Besser die Weihnachtsdeko im Wohnzimmer lassen.
Tatsache: Unterhalb von etwa plus sieben Grad haften Winterreifen dank ihrer speziellen Gummimischung besser als Sommerreifen. Wir raten dringend dazu, bei weniger als vier Millimetern Profil neue Reifen anzuschaffen.
Ausführliche Informationen zur Neuregelung der Winterreifenpflicht finden Sie in einem eigenen Ratgeber.
Vor dem "Einmotten" sollte das Motorrad gründlich vom Schmutz befreit werden: am besten und billigsten mit Wasser, einem weichen Schwamm und Haushaltsspülmittel. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes sinnvoll ist es, zu einer Selbst-Waschanlage für Autos oder zu einer Tankstelle zu fahren. Dort werden das Wasser und der Reinigungsschaum fach- und umweltgerecht entsorgt. Aber Vorsicht beim Dampfstrahlen: Reifen und Lager dürfen nicht direkt mit dem Strahl behandelt werden. Anschließend die Maschine trockenwischen und alle Chromteile mit säurefreiem Fett einreiben. Die Gelenke des Kupplungs- und Bremshebels, Fußbremshebel und Schaltung gut einölen. Kette fetten oder abbauen und in ein Fettbad legen.
Metalltanks wegen der Rostgefahr randvoll mit Sprit füllen. Die Zulaufschläuche und die Vergaseranlage freiblasen, indem die Maschine gestartet und der Benzinhahn geschlossen wird, bis der Motor mangels Benzinzufuhr ausgeht. Die Batterie sollte am besten ausgebaut und an ein Dauerladegerät angeschlossen werden - auf jeden Fall muss sie in einem trockenen und nicht zu kalten Raum überwintern.
Wer keine Garage oder trockenen Keller zur Verfügung hat, der mottet seine Maschine am besten unter einer Plane ein. Die Reifen müssen mit maximalem Luftdruck versehen werden und sollten durch entsprechende Stützen keinen Bodenkontakt haben - dazu eignet sich gut ein auf den Kopf gestellter Bierkasten. Wer so sein Motorrad in den Winterschlaf schickt, kann sicher sein, dass beim ersten Sonnenstrahl im Frühjahr ein Knopfdruck oder ein Tritt genügt, um ohne größere Probleme in die neue Saison zu starten.
Motorradfahrern wird im Winter besondere Umsicht abverlangt. In der kalten Jahreszeit ist die Reifenhaftung auf der Fahrbahn begrenzt, weil die Pneus auf dem kalten Asphalt kaum richtig warm werden.
Kurvenfahrten in Schräglage sind besonders riskant. Bei glatter Fahrbahn - Reif, Eis und Schnee - sollte das Motorrad in der Garage bleiben. Andernfalls ist ein Sturz programmiert. Auch Endurofahrer sollten sich nicht auf grobstollige Reifen verlassen, zumal Winterfahrten generell wenig Vergnügen bereiten.
In der dunklen Jahreszeit ist für Motorradfahrer eine funktionsfähige Beleuchtung besonders wichtig. Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker sollten immer schmutzfrei gehalten werden. Wichtig sind auch Reflektoren am Helm, an den Stiefeln und an Hose und Motorradjacke. Sinnvoll ist es, sich eine wintertaugliche Motorradbekleidung anzulegen, andernfalls droht Auskühlung, was nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Bewährt haben sich Antibeschlagfolien für Helmvisiere. Sie verhindern, dass sich durch die warme Atemluft Wasserkristalle bilden und die Sicht trüben.
Stau im Winter: Ohne Standheizung, Decken oder Steppjacken schleicht die Eiseskälte rasch in die Knochen der liegen gebliebenen Autofahrer. Ihnen droht Unterkühlung. "Gänsehaut" und blaue Lippen sind die Folge. Sinkt die Körpertemperatur unter 34 °C, kann es schnell höchst dramatisch werden.
Bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt kann es zu Erfrierungen kommen, wenn man sich zu lange dem kalten Wind und der Feuchtigkeit aussetzt.
Wer keinen Wintermantel im Auto hat, sollte zunächst im Wagen sitzen bleiben. Allerdings ist es sinnvoll, auch dort Beine und Arme gymnastisch in Bewegung zu halten. Wer sich gegen unverhoffte Kälte wappnen will, nimmt auf längeren Wintertouren eine mit Heißgetränk gefüllte Thermosflasche mit. Gut gesüßt aber alkoholfrei soll die Flüssigkeit sein. Leidet jemand bereits unter den Symptomen einer Unterkühlung, müssen Helfer das Opfer in Decken einhüllen und vor Wind schützen. Falsch ist es, im Stadium einer Unterkühlung Beine und Arme zu massieren. Der Unterkühlte sollte sich auch nicht selbst bewegen. Besser ist es, für langsame Aufwärmung zu sorgen, wobei leichte Erfrierungen in warmer Umgebung durchaus starke Schmerzen verursachen können. Gefährdete Körperstellen sind Fußzehen, Nase, Ohren und Finger. Das Gewebe ist gerötet, marmoriert später graublau und wird dann weiß. Wer unter solchen Symptomen leidet, sollte sich möglichst schnell in die Obhut von Sanitätern oder Medizinern begeben.
Unliebsame Überraschung: Das Auto ist völlig zugeschneit. So kommen Sie wieder aus der Parklücke:
- Als erstes müssen Autodach, Motor- und Kofferraumhaube sowie Scheiben und Außenrückspiegel von Schnee und Eis befreit werden. Handbesen und Eiskratzer sollten daher während der Wintersaison immer im Auto deponiert sein.
- Sinnvoll ist es auch, eine kleine Schneeschippe zur Hand zu haben, denn schließlich geht es darum, vor allen vier Rädern in einem etwa 50 Zentimeter langen Korridor die weiße Pracht wegzuräumen. Mit etwas Schwung und gutem Winterreifenprofil, können dann kleinere Schneewehen ganz ohne Schwierigkeiten beim Ausparken überwunden werden.
- Wenn das Auto bereits auf Schneebelag eingeparkt wurde, hat es sich bewährt, langsam im zweiten Gang anzufahren. Zugleich sollte das Gas nur sehr zurückhaltend dosiert werden – so reduziert sich das Risiko, dass die Räder durchdrehen.
- Bei Fahrzeugen mit Heckantrieben kann auch die Handbremse als zusätzlicher "Kraftregulator" eingesetzt werden. Die typische Gefahr, dass eines der Antriebsräder beim Anfahren durchdreht und das andere Rad blockiert, lässt sich damit einschränken.
- Falsch ist es, das Lenkrad beim Ausparken gleich stark einzuschlagen, denn damit wird der durch Schneefurchen- und Wülste verursachte Rollwiderstand zusätzlich erhöht.
- Um nicht stecken zubleiben, sollte die beim Einparken bereits "gelegte" Reifenspur möglichst wieder benutzt werden. Bietet die Parklücke hinreichend Platz, sollte das Fahrzeug vor dem Ausfahren zudem einen halben Meter zurückgesetzt werden. Das verschafft Raum für den Schwung, der nötig ist, um über kleine Schneeberge hinweg zukommen.
- Unter die Antriebsräder gelegte Fußmatten bringen in aller Regel nichts. Die fliegen nur wie "Frisbee-Scheiben" durch die Gegend. Zweckdienlicher ist es, Sand auf die vorgesehene Ausfahrtsspur und unter die Räder zu streuen.
- Nur wirklichen Könnern hinterm Lenkrad gelingt es, sich schaukelnd aus dem Schnee zu befreien. Dazu muss rasch zwischen Rück- und Vorwärtsgang hin und her geschaltet und dosiert Gas gegeben werden. Mit dem dadurch ausgelösten rhythmischen Schwung lässt sich im wiederholten Anlauf das glatte Hindernis meist gut überwinden.
Eine dicke Schneedecke auf der Fahrbahn verwandelt sich mitunter rasch in Matsch. Wenn Kanalabflüsse die großen Mengen des Tauwassers nicht mehr aufnehmen können, führt das schnell zu Fahrproblemen bis hin zu Aquaplaning. Folge ist, dass die Reifen den Kontakt zur Fahrbahn verlieren können - sie schwimmen auf, weil das Reifenprofil die Wassermassen nicht mehr verdrängen kann. Das Risiko steigt mit wachsendem Tempo. Ähnliche Effekte gibt es bei Schneematsch. Immer wenn der direkte Kontakt zur Fahrbahn verloren geht, gerät das Auto unkontrolliert ins Schlittern und ist nicht mehr manövrierfähig. Routinierte Fahrer aber wissen, wo akute Aquaplaninggefahr lauert und lassen Vorsicht walten.
Ein Anzeichen für drohendes Aquaplaning: Die Reifen- beziehungsweise Wasserspuren des auf nasser Fahrbahn vorausfahrenden Fahrzeugs verschwinden bereits nach wenigen Metern. Aquaplaning zeigt sich auch dadurch, dass sich das Lenkrad ungewöhnlich leicht drehen lässt und das Auto nicht mehr auf die Steuerung reagiert. Bei getretenem Gaspedal steigt die Motordrehzahl wegen des nicht mehr vorhandenen Fahrbahnkontakts der Antriebsräder plötzlich an. Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb sind außerdem leichte Schläge im Lenkrad zu spüren, wenn die Reifen von der Wasserschicht wieder auf die Fahrbahn gleiten. Außerdem spritzt das Wasser besonders laut gegen den Fahrzeugboden. Es wäre falsch bei Aquaplaning in Panik zu verfallen und hektisch zu bremsen. Besser ist es, bei dem ersten Anzeichen von Aquaplaning den Fuß vom Gas zu nehmen, auszukuppeln und das Lenkrad gerade zu halten. Für Autos mit Automatikgetriebe gilt: Vorsichtig Gas wegnehmen. Um Komplikationen bei Nässe von vorn herein zu vermeiden ist es ratsam, das Tempo zu verdrosseln.
Die einen schwören auf Zacken, die anderen auf scharfe Kanten. Manch einer mag sie klein, andere nehmen den Stiel zu Hilfe. Keiner kommt mehr ohne sie aus, denn sie sind oft die letzte Rettung: Eiskratzer.
Ein Tipp vorneweg: "Sehschlitze a la Panzer" reichen nicht für klare Sicht. Wird man von der Polizei erwischt, kostet das 10 Euro (Ordnungswidrigkeit), im Falle eines Unfalles erheblich mehr; man muss zumindest mit einer Teilschuld rechnen.
So kommen Sie auch bei Kälte und Schnee morgens schneller weg:
- Sprühen Sie alle Scheiben vor dem Nachtparken mit einem Klarsichtmittel ein. Damit wird das Abkratzen um vieles leichter.
- Das gehört ins Auto: Ein stabiler Eiskratzer mit glatter Kante gegen Eis und Reif, einer Sägezahnkante gegen dickere Eisschichten und einer Gummikante für nasse Scheiben.
- Nicht vergessen: Ein Handbesen, um den Schnee von Autodach, Kofferraum und Motorhaube zu kehren.
- Nehmen Sie abends die Scheibenwischer von den Scheiben weg. Sonst kann es nämlich passieren, dass am nächsten Morgen, wenn Sie den Motor anlassen, die Scheibenwischer über die vereiste Scheibe kratzen und dadurch die Gummilippen der Wischerblätter kaputtgehen.
- Entfernen Sie abends den größten Straßendreck von den Scheiben. Denn die feinen Schmutzpartikel können beim Eis entfernen Kratzer auf der Scheibe bilden.
- Front- und Heckscheibe mit einer Eisfolie abdecken hilft gegen langes Kratzen.
- Die richtige Technik: Erst waagerecht, dann von oben nach unten wegschaben.
Gelegentlich werden auch elektrische Eiskratzer zum Kauf angeboten. Sie sind relativ teuer (um 20 Euro), die Handhabung ist recht umständlich: Ein Kabel, an den Zigarettenanzünder angeschlossen ist nicht jedermanns Sache, auch wird die Batterie unnötig belastet.
Wie bekomme ich meine vereisten Scheiben frei, ohne schon im Stand das Gebläse auf vollen Touren laufen zu lassen?
Alternativ zur energiefressenden Standheizung, die programmiert morgens anspringt, tut's auch eine Wärmflasche. Mit heißem Wasser gefüllt 20 bis 30 Minuten vor Fahrtantritt auf das Armaturenbrett gelegt, ergibt sich folgender Effekt: Das Eis taut auf oder zumindest so weit an, dass es leicht zu entfernen ist. Ein weiterer Vorteil: Durch die Erwärmung der Scheibe kann sich die Atemluft nicht mehr als Eisfilm an der Innenseite festsetzen.
Um erneutes Beschlagen zu vermeiden, hier noch ein Tipp: Bei Fahrtbeginn Gebläse anstellen und Lüftungsdüsen auf die Windschutzscheibe richten. Dann die beiden Sonnenblenden herunterklappen. Auf diese Weise zirkuliert die Luft besser hinter der Windschutzscheibe und sorgt so für freie Sicht.
Nicht ganz leicht gestaltet sich die Spurensicherung nach einem Winterunfall. Die Polizei erstellt oft nur ein Kurzprotokoll, falls sie überhaupt gerufen wird. Umso wichtiger für die Schadensregulierung der Versicherung ist es, persönlich alle Unfallspuren möglichst penibel festzuhalten. Die dafür sonst übliche Kreide, mit der etwa Bremsspuren markiert werden, versagt allerdings auf Schnee ihre guten Dienste. Autofahrer, die rund um Vorsorge treffen, haben deshalb wenigstens eine Einwegkamera bei sich und fotografieren die Unfallstelle aus allen Perspektiven. Wir raten dazu, Bremsspuren im Schnee geschickter Weise mit farblichen Utensilien, wie Taschentücher, Zigarettenschachteln oder Wollschals zu markieren. So lässt sich das Geschehene besser visualisieren und rekonstruieren. Auf einer Fotografie sollte auch das Kennzeichen des Unfallgegners festgehalten werden.
Im Unterschied zu Schneeflocken schmelzen Unfallzeugen nicht weg. Deren Namen und Anschriften sollten man deshalb notieren. Zum Standard einer persönlichen Unfallaufnahme gehört auch der Austausch von Namen und Anschriften der übrigen Unfallbeteiligten. Außerdem muss der Name und die Anschrift der Versicherung des Unfallverursachers und dessen Versicherungsnummer erkundet werden. Bei der Unfallsskizze ist es wichtig, den Straßenverlauf, Verkehrskennzeichen, den Standort der Fahrzeuge nach dem Unfall und Abstandmaße etwa zum Straßenrand zu dokumentieren.
Obwohl der Großteil des Verkehrsaufkommens bei Tageslicht abläuft, geschieht knapp ein Drittel der Unfälle in der Dunkelheit. Zu hoch eingestellte Scheinwerfer etwa blenden nicht nur den Gegenverkehr, sondern verringern auch die eigene Sicht.
Funktionieren alle Scheinwerfer und Signaleinrichtungen am Fahrzeug überhaupt ordnungsgemäß?
Unser Tipp: Säubern Sie regelmäßig neben der Frontscheibe die Außenspiegel, Blinker, sonstige Lichter sowie alle anderen Scheiben.
Keine Ausreden mehr: Spätestens jetzt sollte man die Autoscheiben dringend vom Schmutzfilm der letzten Monate befreien - und zwar von innen und außen!
Ganz einfach und ohne Hilfe eines Optikers kann jeder Fahrer der Blendgefahr vorbeugen. Denn auch Schmutz auf Windschutzscheibe oder Brille machen die Nachtfahrt schnell zum Blindflug. Hier hilft es, regelmäßig Scheibe und Brille zu reinigen.
Vor allem Raucher sollten nicht vergessen, öfter einmal die Windschutzscheibe innen mit einem Haushaltsglasreiniger sauber zu machen. Denn nicht nur der Schmutz selber schluckt enorme Mengen an Licht, sondern auch Feuchtigkeit schlägt sich sehr viel schneller an diesem Klebefilm nieder - die Scheiben beschlagen, und das ist gerade während der ersten Kilometer morgens oder abends ein zusätzliches Risiko.
Wischerblätter sind besonders in der Winterzeit schwer gefragt: Sie sollten daher gesondert gereinigt werden damit sie keinen Schmierfilm auf der Scheibe hinterlassen.
Nehmen Sie bei kalten Temperturen sicherheitshalber abends die Scheibenwischer von den Scheiben weg. Sind die Wischer fest gefroren könnten die Gummilippen am nächsten Morgen über die vereiste Scheibe kratzen und kaputt gehen.
Machen Sie sich auch die Mühe, Scheiben immer wieder auch von innen zu reinigen. Eine innen verschmutzte Windschutzscheibe beschlägt nämlich doppelt so schnell wie eine saubere. Besonders Tabakrauch bildet schon in kürzester Zeit Schlieren auf der Windschutzscheibe. Es entsteht eine schmierige Schicht, die tagsüber kaum bemerkt wird. Bei Dunkelheit dagegen und bei erst recht bei schlechtem Wetter blenden die Scheinwerfer entgegenkommender Autos. Die Blendwirkung ist umso größer je verschmutzter die Scheiben sind.
Sorgen sie daher immer für eine klare Frontscheibe. Dazu reicht warmes Spülmittelwasser vollkommen aus, der griff zum Chemiebaukasten ist unnötig. Bitte beim Säubern Spiegel, Heckscheiben sowie Scheinwerfer und Rückleuchten nicht vergessen.
Wenn winterliche Kälte und eine "müde" gewordene Autobatterie zusammentreffen, springt so manches Auto nicht mehr an. Meist ist dann Starthilfe notwendig. Dabei können allerdings Fehler unterlaufen. Wer sich nicht an die Regeln hält oder ein unpassendes Starthilfekabel benutzt, riskiert Spannungsspitzen in der Bordelektronik. Teure Reparaturen sind oft die Folge.
Experten empfehlen dringend, die Leistungsfähigkeit der Batterie spätestens nach vier Jahren Einsatz nicht nur auf ihren Ladezustand, sondern auch auf ihre Speicherkapazität überprüfen zu lassen. „Schwächelnde“ Batterien lassen sich mit traditioneller Starthilfe eben nur selten über den ganzen Winter retten.
Hat man aber Pech und der Wagen springt bei Minusgraden nicht an, ist ein Starthilfekabel hilfreich.
Zur richtigen Starthilfe müssen folgende Schritte beachtet werden:
- Erstens muss der Motor des Autos, von dem aus Starthilfe geleistet wird, laufen.
- Als zweiter Schritt wird dort das rote Starthilfekabel an den Pluspol (+) geklemmt.
- Drittens wird das freie Ende an den Pluspol (+) der leeren Batterie geklemmt.
- Im vierten Schritt wird das schwarze Kabel an den Minuspol (-) der Batterie des Spenderautos geklemmt.
- Im fünften Schritt kommt dann das freie Ende des Kabels an die so genannte Masse, das heißt, an ein Metallteil der Karosserie im Bereich des Motorraumes.
- Im sechsten Schritt erfolgt der Startversuch: Auskuppeln, Handbremse anziehen, Zündschlüssel drehen und bei erfolgreichem Start des Motors gleich das Licht einschalten, um Spannungsspitzen zu vermeiden.
- Zuletzt wird das Starthilfekabel wieder demontiert - und zwar erst das schwarze und dann das rote Kabel lösen, wobei die Demontage der Klemmen zuerst am Strom spendenden Auto vorgenommen wird.
Bitte, liebe Hobby-Mechaniker: Den Check von Bremsflüssigkeit und Bremsanlage sollten Sie in jedem Fall einem Fachmann überlassen.
Oft vergessen: Die Kühlanlage. Friert doch einmal der Kühler ein, ist das Chaos programmiert. Bis Minus 30 Grad sollte der Frostschutz immer reichen. Ihre Tankstelle hält Messgeräte bereit.
Feuchtigkeit und Frost ergeben zusammen eine feste Eisschicht, die die Türdichtungen wie mit einem Superkleber verklebt. Das muss nicht sein:
Glyzerin eignet sich zum Frostschutz von Gummidichtungen an Autotüren. Das Mittel wird als dünner Film aufgestrichen. So lässt sich ein durch Eis verursachtes Festkleben der Türdichtungen am Rahmen vermeiden. Denken Sie auch an die Dichtleisten an Kofferraum und Heckklappe. Natürlich gibt es hierfür spezielle Applikationsstifte im Autozubehörhandel.
Die Türschlösser sind über Nacht zugefroren, und der Enteiser liegt im Handschuhfach. Türschlossenteiser gehören in die Manteltasche und nicht ins Handschuhfach. In der alltäglichen Praxis wird diese Regel aber häufig vergessen. Ist das Antifrostfläschchen an unzugänglicher Stelle falsch deponiert, greifen pfiffige Autofahrer ersatzweise gerne zum Feuerzeug. Die kleine Flamme erwärmt den metallenen Bart des Autoschlüssels, der, ins Türschloss gesteckt, dort seine eisauftauende Wirkung entfalten kann. Die Türschlösser sollte man vorbeugend mit Graphit behandeln - das macht den Einsatz von Türschloss-Enteisern weitgehend überflüssig.
Wer unsere Wintertipps beachtet, kann den Widrigkeiten der bevorstehenden kalten Jahreszeit besser Paroli bieten - zur eigenen Verkehrssicherheit, aber auch zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. So kommen Sie besser durch:
- Frostschutzmittel ins Scheibenwaschwasser geben - Behälter des Heckscheibenwischers nicht vergessen. Reservefläschchen ins Auto legen. Zweckmäßig ist auch die Mitnahme eines feuchten Wischtuches. Falls die Spritzdüsen vereisen sollten, kann damit die Windschutzscheibe gereinigt werden.
- Ladezustand der Batterie prüfen. Falls erforderlich destilliertes Wasser nachfüllen, Pole säubern und einfetten.
- Unterbodenschutz checken lassen, kleine Stellen können selbst ausgebessert werden. Sinnvoll ist es, vor dem Winter kleine Lackschäden auszubessern - höhere Luftfeuchtigkeit und Streusalz lassen Roststellen rasch wachsen.
- Gummidichtungen (Türen, Heckklappe) mit Glyzerin oder Talkum bestreichen, das hilft gegen Festfrieren. Die Türschlösser vorbeugend mit Graphit behandeln - das macht den Einsatz von Türschloss-Enteisern weitgehend überflüssig. Für den Notfall sollte dieser jedoch trotzdem immer dabei sein - nicht im Auto, sondern in der Jacken- bzw. Handtasche.
- Scheibenwischer - sofern "ausgefranst" - erneuern. Die Autoausstattung der kalten Jahreszeit anpassen. Sommerutensilien raus aus dem Kofferraum, dicke Jacke, wetterfeste Schuhe, Handschuhe, Mütze und Schal sowie eine Decke und Notproviant wie Kekse oder Schokolade rein. Eiskratzer und Handbesen sind unentbehrlich, eine Abdeckfolie für die Frontscheibe ist äußerst hilfreich. Außerdem sorgt ein Antibeschlagtuch für den besseren Durchblick in den ersten Fahrminuten.
- Zeitungen unter Fußmatten legen, das hilft gegen Feuchtigkeit.
- Auf Winterreifen umrüsten. Aus Sicherheitsgründen sollten vier Millimeter Profiltiefe nicht unterschritten werden - sonst ist es mit dem "Grip" auf dem Schnee vorbei. Auf das Tempolimit-Hinweisschild am Armaturenbrett achten. Den Luftdruck gegenüber den Sommerreifen um 0,2 bar erhöhen. Minderluftdruck lässt die Reifen in Matsch und Schnee weniger "greifen". Eventuell Schneeketten besorgen und unbedingt vorher ausprobieren.
- Lichtmaschine und Keilriemen überprüfen (lassen).
- Zündanlage kontrollieren (lassen), besonders auf Zündkerzen und Unterbrecherkontakte achten.
- Bremsen müssen richtig eingestellt sein, ansonsten besteht Schleudergefahr. Mängel in der Fachwerkstatt beheben lassen.
- Frostschutzmittel-Gehalt des Kühlwassers an der Tankstelle bzw. in der Werkstatt prüfen und gegebenenfalls regulieren lassen (bis mindestens -25 Grad).
- Fahrweise auf die winterlichen Verhältnisse einstellen, jederzeit mit Glatteis rechnen. Gegebenenfalls auf einem größeren, leeren Parkplatz den Umgang mit den Straßenverhältnissen üben. Defensiver, mit niedrigen Drehzahlen fahren, in Kurven nicht beschleunigen und nicht bremsen. In kritischen Situationen die Kupplung treten, dann bremst man nicht gegen die Schubkraft des Motors. Spurrillen auf schneebedeckter Fahrbahn nur im spitzen Winkel überfahren.
- Niemals sämtliche Stromverbraucher wie Heckscheibenheizung und Gebläse während der gesamten Fahrt betreiben. Das kostet viel Energie. Die Batterie leert sich schneller, als geglaubt.
- Vereiste Scheiben dürfen keinesfalls zum Enteisen mit heißem Wasser übergossen werden. Die Windschutzscheibe kann wegen des Temperaturunterschieds zerspringen.
- Autowaschen im Freien ist riskant: Auf dem Platz bildet sich rasch eine gefährlich glatte Eisfläche. Besser ist es, eine Waschstraße zu benutzen. Zuvor sollten Türschlösser mit Graphitpuder oder Öl gegen Einfrieren behandelt werden. Geschmeidig bleiben Gummidichtungen an Türen und Fenstern mit Glyzerin oder ähnlich wirkenden Präparaten. Sie sind im Autozubehörhandel oder in Drogerien erhältlich.
- Niemals sollte im Winter Wasser ohne Frostschutz in die Scheibenwaschanlage gefüllt werden. Bei tiefen Temperaturen können die Spritzdüsen vereisen und Schläuche sowie Wasserbehälter zerbärsten, falls keine integrierte Leitungsbeheizung existiert.
Enteiserspray für Türschlösser gehören nicht ins Handschuhfach, sondern in die Manteltasche. Anderenfalls kann die Dose ihren Zweck nicht erfüllen. - Vereiste und zugeschneite Scheiben müssen komplett gesäubert werden. Freie Rundumsicht verlangt die Verkehrssicherheit. Wer das Reinigungsgebot missachtet, kann mit 10 Euro verwarnt werden.
„Herbstblues“ kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Es ist insofern keineswegs auszuschließen, dass das Unfallrisiko demnächst wächst. Unfallstatistiken belegen, dass besonders folgenschwere Unfälle eher bei Dunkelheit passieren, obwohl in dieser Zeit ein viel geringeres Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist.
Mit der Winterzeit erleben viele Menschen einen „herbstlichen Blues“. Die Fahrt in den Feierabend beginnt und endet in der Dunkelheit. Mehr Nebel, Nieselregen und klamme Luft tun ein Übriges, um die Stimmung einzutrüben. Davon betroffen sind besonders häufig ältere Menschen, deren Anteil am Verkehrsgeschehen stetig wächst und die insbesondere als Fußgänger Gefahr laufen, in einen Unfall verwickelt zu werden.
Dunkelheit führt zu Niedergeschlagenheit, Müdigkeit und Lustlosigkeit. Manche Menschen leiden unter zunehmend gedämpfter Stimmung, die von anfänglich melancholischen Gefühlen in regelrechte Depressionen umschlagen können, was sich negativ auf die Teilnahme am Straßenverkehr auswirken kann. Mildere Formen von negativen Stimmungsschwankungen können Autofahrer ausgleichen, indem sie sich mehr Bewegung in frischer Luft und unter Sonnenlicht verschaffen. Ebenso wichtig ist eine ausreichende vitaminreiche Ernährung.
Falls möglich, sollte man bei längeren Fahrten auch im Herbst eine Pause einlegen. Der Biorhythmus des Menschen führt insbesondere nach dem Mittagsessen in den frühen Nachmittagsstunden zu einem Tiefpunkt der körperlichen und geistigen Verfassung. Die Augenlider werden schwer, der Blick starr und es kommt zu unwillkürlichen Gähn-Attacken. Sie sind Vorboten der Schläfrigkeit. Müde Autofahrer sollten nicht im Fahrzeug sitzen bleiben, sondern wenigstens etwas Gymnastik treiben. Der Genuss koffeinhaltiger Getränke fördert nur kurzfristig die Konzentration, das Leistungstief macht sich anschließend umso stärker bemerkbar. Statt großer und deftiger Mittagsmahlzeiten sollten Autofahrer lieber fettarme Kost zu sich nehmen, also viel Gemüse und Obst essen. Falls einen die Müdigkeit bereits vor Antritt der Fahrt übermannt, ist es besser, erst später zu starten.
In der Herbstzeit beginnen sich schwere Autounfälle vor allem auf den Autobahnen wieder zu häufen. Regenfälle, Dunst und frühe Dämmerung beeinträchtigen die visuelle Wahrnehmung der Fahrzeuglenker. Autofahrer werden in einer solchen Situation davor gewarnt, durch falschen Gebrauch der Nebelschlussleuchte sich und andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich zu gefährden.
Anders als Nebelscheinwerfer darf man das grellrote Licht am Heck nämlich nicht schon bei schlechten Sichtverhältnissen einschalten. Grund: Die Strahlkraft ist im Vergleich zu den Rückleuchten etwa 30-mal stärker. Die Blendwirkung der Nebelschlussleuchte ist deshalb bei normalen Lichtverhältnissen und auch noch bei leichter Beeinträchtigung der Sichtweite nicht zu unterschätzen. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden. Wenn sich der Dunstschleier wieder aufzulösen beginnt und eine bessere Sicht möglich ist, muss sie sofort wieder ausgeschaltet werden.
Die Nebelschlussleuchte sollte auch im Stadtverkehr unbetätigt bleiben, da es bei der Fahrt dicht an dicht ebenfalls leicht zu Blendungen kommen kann. Außerdem beträgt die Höchstgeschwindigkeit bei Nebel 50 km/h. Hilfreich bei der Einschätzung von Entfernungen sind die Begrenzungspfähle an Autobahnen, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.
Traktoren mit Anhänger sind mit ihrer Erntelast häufig außergewöhnlich langsam unterwegs, biegen erfahrungsgemäß auch unverhofft ab. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die landwirtschaftliche Ladung über vier Meter hoch getürmt sein. Für alle Beteiligten wird dadurch die Übersicht beeinträchtigt.
Mähdrescher haben gewöhnlich Überbreite - sie zu überholen kann sich zu einem riskanten Überholmanöver entwickeln. Kommen die Erntefahrzeuge direkt vom Feld, hinterlassen sie mitunter eine dicke und lehmige Schmutzspur auf der Fahrbahn. Motorradfahrer sind dadurch extrem gefährdet.
Grundsätzlich schreibt die StVO auch vor, dass Straßen nicht beschmutzt werden dürfen. Gegenstände, die den Verkehr erschweren oder gefährden haben auf der Straße nichts zu suchen. Der «Schmutzverursacher» muss unverzüglich mit Schippe und Besen die Straße reinigen und Verkehrshindernisse zuvor mit einer Lichtquelle beleuchten, damit der nachfolgende Verkehr gewarnt ist. Außerdem müssen Landwirte dafür sorgen, Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte wirksam zu verkleiden.
Herbststürme haben es in sich. Selbst wenn das Fahrzeug aerodynamisch vorteilhaft geschnitten ist, stellen heftige Seitenwinde eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar. Trifft eine Windböe beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von 72 km/h auf die Karosserieflanke eines Fahrzeugs das sich mit 100 km/h Tempo fortbewegt, wird es mindestens um einen Meter seitlich versetzt. Diese Abweichung vervierfacht sich bei Tempo 140 km/h und der Wagen kann schnell über den Fahrbahnrand hinausschießen. Schlimmer noch werden die Seitenwindfolgen bei Überholmanövern, wo es unvermittelt zum Crash kommen kann.
Besonders riskant sind böige Seitenwinde für Motorradfahrer, die dem stürmischen Wetter nahezu völlig ausgeliefert sind. Wie von einem Wasserstrudel durchgeschüttelt, drohen sie vom Kurs abgetrieben zu werden. Es gilt die Devise:
- Fuß vom Gas und ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten. Als Orientierung dafür dienen die auf der Autobahn im Abstand von 50 Meter aufgestellten Leitposten.
- Erkennt der Fahrer zum Beispiel wegen Sichtbehinderung durch Nebel nur den jeweils nächsten Pfosten, soll er nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei 150 Meter Sichtweite sind maximal100 km/h erlaubt.
- Besondere Vorsicht bei Brücken, bei Straßenunterführungen, Tunnelausfahrten und beim Verlassen von Waldschneisen
- Die sichere Fixierung von Dachträgern und Skiboxen unbedingt prüfen. Gegebenenfalls müssen Verschraubungen und Riemen noch einmal nach gezogen werden.
- Beim Parken immer die Autohandbremse anziehen. Starke Sturmböen können selbst ein abgestelltes Auto ungewollt in Bewegung versetzen.
Fast niemand freut sich wirklich darauf: Nasses, ungemütliches Wetter, kältere Temperaturen kombiniert mit Wind – der Herbst gehört bei Autofahrern zur unbeliebtesten Jahreszeit.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, im Falle eines Falles den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und den Abstand zum Vordermann zu vergrößern. Vorsichtige, vorausschauende Fahrweise hilft genauso wie unsere Tipps:
- Nachts und am frühen Morgen kann sich Glatteis bilden. Besonders in Senken, auf Brücken und am Waldrand ist die Straße dann stellenweise plötzlich vereist.
- Rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten! Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und feuchten Fahrbahnen, wird es höchste Zeit auf Winterpneus zu wechseln.
- Nicht nur umgestürzte Bäume, große Äste und Zweige, sind gefährlich. Auch Kastanien oder Fallobst verwandeln die Fahrbahn schnell in eine Rutschbahn. Hier heißt es vorausschauend zu fahren, um vor dem Hindernis rechtzeitig zu bremsen oder ihm auszuweichen.
- Auf eine voll funktionsfähige Beleuchtung achten! Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker sollten zudem immer schmutzfrei gehalten werden.
- Im Herbst kann auch tagsüber schon mal das Licht eingeschaltet werden. Nicht nur, um besser zu sehen, sondern vor allem um besser gesehen zu werden.
- Fahrradfahrern empfehlen wir Batterie betriebenes Licht, mit dem sie auch bei stehendem Verkehr im Herbst gut erkennbar bleiben.
- Schlechte Sicht: Ein Anhaltspunkt für die reduzierte Griffigkeit einer Fahrbahn ist die Reflexion des Lichts. Je stärker sich das Licht spiegelt, umso mehr Vorsicht ist geboten.
- Am frühen Morgen bedeckt oft schon Reif die Straßen; dadurch kann auch tagsüber, selbst wenn die Sonne scheint, in Waldstücken oder an Schattenstellen noch Glättegefahr bestehen.
- Windböen: Sie können vor allem Zweiradfahrer wenn schon nicht vom Sattel reißen, so doch von der Fahrbahn abbringen.
Besonders Motorradfahrer sollten nicht an ihrer Schutzkleidung sparen. Sie schützt nicht nur vor Kälte, Wind und Wetter, sondern können bei einem Sturz vor großen Verletzungen bewahren. - Kraftradfahrer sollten außerdem ihren Helm unter die Lupe nehmen: Kratzer auf dem Visier können die Sicht erheblich verschlechtern und bei Dunkelheit und Nässe zu gefährlichem Streulicht führen. Damit der Helm nicht von innen während der Fahrt beschlägt, raten wir zu Anti-Beschlag-Visieren, bzw. Antibeschlagfolien für Helmvisiere. Auch ein paar Tropfen normales Spülmittel auf der Visier-Innenseite verrieben hält die Sicht frei.
Bei Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen, die seit 1995 abgeschlossen wurden, gilt: Die Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden (bei den anderen Geschädigten), fordert aber anschließend Geld vom Schuldigen zurück. Bei sehr teuren Schäden aber nur bis zu 5000 Euro.
Auch eine private Unfallversicherung ist zu Abzügen oder gar zur Nicht-Regulierung berechtigt.
Eine Lebensversicherung zahlt nur die geleisteten Beiträge des "Alkoholfahrers" an die eventuellen Erben zurück. Auch gesetzliche Hinterbliebenenrenten werden nach einem Alkoholunfall gekürzt oder gar nicht bezahlt.
Lediglich eine Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt die üblichen Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten - aber keinesfalls die Geldstrafe.
Vorsicht: Der Kfz-Rechtsschutz besteht nicht bei Unfallflucht oder bei vorsätzlichen Trunkenheitsfahrten.
Unser Rat, wenn Sie auf Ihr Gläschen partout nicht verzichten wollen: Fahren Sie mit Öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi. Das ist bequemer und vermeidet finanzielles Risiko. Neuerdings gibt es in manchen Städten so genannte "Heimfahr-Dienste". Dabei werden Sie mit dem eigenen PKW nach Hause gefahren. (Beispiel: http://drinkletdrive.com/)
Weitere Informationen zum Thema Führerschein und MPU finden Sie auch unter www.verkehrsthek.de.
Die bereits 1998 eingeführte 0,5-Promille-Grenze scheint immer noch nicht jedem bekannt zu sein: So schlimm kann es doch nicht sein, denkt sich manch einer und greift zum Glas.
Alkoholtester oder entsprechende Tabellen, wie viele Getränke zu wie viel Promille führen, bieten in der Regel nur trügerische Sicherheit: Exakte Werte darf man nicht erwarten, auch geben sie immer nur den augenblicklichen Wert wider.
Vorsicht auch am "Morgen danach": Etwas Schlaf, eine kalte Dusche und starker Kaffee verbessern vielleicht das subjektive Befinden - den Promillewert im Blut beeinflusst das nicht.
Der Körper baut etwa 0,15 Promille pro Stunde ab. Wer so z.B. um 02.00 Uhr mit einem Wert von 1,0 Promille einschläft, muss also sieben Stunden schlafen, um wirklich alkoholfrei zu sein. Wer sich dagegen um 06.00 Uhr früh wieder ans Steuer setzt, hat immerhin noch 0,4 Promille im Blut. Überschätzt wird auch der Erholungswert des Schlafes unter Alkoholeinfluss: Wer "benebelt" ins Bett sinkt, hat keinen erholsamen Schlaf, sondern verfällt eher in einen narkoseähnlichen Zustand.
Beachten Sie auch, dass bei einem Verkehrsunfall unter 0,5 Promille auch der nichtschuldige Fahrer meistens eine Mitschuld bekommt! Speziell Führerscheinanfänger sollten enorm Aufpassen. Schon das erste Mal betrunken am Steuer erwischt kostet nicht nur ein Bußgeld, sondern es ist auch sofort eine Nachschulung und evtl. auch eine Verlängerung der Probezeit für den Führerschein fällig.
Wichtig: Auch ein Radfahrer riskiert mit deutlich erhöhtem Blutalkoholspiegel seinen Führerschein.
Gelegenheiten gibt es viele: Weinfeste, Jahrmärkte oder Biergarten. Bei ausgelassener Atmosphäre "genehmigt" sich so mancher Besucher oft ein paar Gläser zuviel, was fatale Folgen haben kann. Es ist ein Irrglaube, die Alkoholwirkung auf den Organismus ließe sich durch Tricks mindern.
Den Promillewert mit einer Tasse Kaffee oder gar Medikamenten beeinflussen zu wollen klappt garantiert nicht. Auch ein voller Magen ist kein Anti-Rausch Garant. Durch ein reichliches Essen vor dem Genuss von Hochprozentigem wird die Aufnahmegeschwindigkeit von Alkohol ins Blut lediglich geringfügig vermindert.
Viele Autofahrer glauben, sie bräuchten auch mit relativ hohen Promillewerten lediglich eine "Mütze voll Schlaf" zu nehmen, um wieder nüchtern zu werden. Doch selbst ein gesunder Körper kann pro Stunde höchstens 0,15 Promille abbauen. Bei beispielsweise 1,3 Promille müsste man also auch mit einer intakten Leber länger als 8 Stunden schlafen, um am nächsten Morgen ohne Restalkohol zur Arbeit zu fahren.
Kaum ein Fahrer weiß außerdem, dass es schon ab 0,3 Promille zu ersten Leistungseinbrüchen am Lenkrad kommen kann. Ab 0,5 Promille tritt zudem eine Rotlichtschwäche auf, die dazu führt, dass Brems- und Warnleuchten im Straßenverkehr nicht mehr deutlich wahrgenommen werden.
Fazit: Das Auto stehen lassen!
Der Christbaum gehört in den Kofferraum und nicht ins Wageninnere. Ein zwischen die Sitze geklemmter Stamm kann beim Bremsen leicht in die Nähe von Gangschaltung oder Frontscheibe geraten. Dies führt schnell zu gefährlichen Situationen und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit. Sicht und Bewegungsfreiheit des Fahrers dürfen keinesfalls eingeschränkt werden. Fahrzeuginsassen müssen ihre Sitzplätze ohne Einschränkung richtig einnehmen können und sie müssen sich auch ordnungsgemäß angurten können.
Ein Weihnachtsbaum auf dem Dach muss gut gesichert werden: am besten mit Sicherungsgurten nicht nur am Stamm, sondern auch zwischen den Zweigen.
Der Baum darf weder seitlich noch nach vorn über die Karosserie hinausragen. Hinten darf er maximal 1,5 Meter überstehen, aber schon ab einem Meter Überlänge muss er mit einem roten Schild und bei Dunkelheit mit einem roten Licht gekennzeichnet sein.
Wer seinen Christbaum nicht verkehrssicher und ordnungsgemäß transportiert, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro rechnen; 50 Euro und drei Strafpunkte kostet es gar, wenn mit dem falschen Transport eine Verkehrsgefährdung einhergeht.
Anwohnerstraßen gehören in der Nähe von Kneipen sowie Marktplätze und Szenentreffpunkte zu den gefährlichsten Stellplätzen. Besser ist es, in der Nacht zum Jahreswechsel, Fahrzeuge in sicheren Garagen oder Parkhäusern abzustellen. Auch ist eine rechtzeitige Verständigung mit Knaller-Fans in der Nachbarschaft sinnvoll. Besser vorher freundlich mahnen als später anzeigen. Querschlagende Raketen, die von Terrassen und Balkons gestartet werden, können bei unvorhersehbarer Flugbahn schnell das teure Blech streifen und mindestens ärgerliche Schmauchspuren hinterlassen. Um sie weg zu bekommen, hilft in aller Regel handelsübliches Poliermittel für Autolacke.
Mitunter riskant sind auch Autofahrten in der Silvesternacht. Mancher Zeitgenosse macht sich einen Spaß daraus, gezündete Böller auf vorbeifahrende Autos zu werfen.
Wer sich in der Nähe von "Abschusszonen" aufhält, muss sich über die Gefährlichkeit von Krachern im Klaren sein. Deshalb führt auch eine Verletzung nicht unbedingt zu einem uneingeschränkten Schadensersatzanspruch. Eine private Haftpflichtversicherung tritt aber meist dann ein, wenn etwa ein Feuerwerkskörper einen Schaden angerichtet hat oder wenn der Schadensverursacher ungeschickt beispielsweise mit Knallfröschen hantierte. Bei Haftungsfragen entscheidend ist immer die Bewertung des Einzelfalles.
Mitten auf der Hutablage drapiert, hatten sie es zu einem weithin sichtbaren Erkennungszeichen gebracht. Inzwischen sind die umhäkelten Klopapierrollen nur noch selten hinter den Heckscheiben zu sehen. Doch die Gattung der so stigmatisierten "Sonntagsfahrer" gibt es immer noch.
Ihnen wird ein ziemlich verschrobener Fahrstil unterstellt. In Wirklichkeit aber sind die "Entdecker der Langsamkeit" eher selten in Straßenverkehrsunfälle verwickelt. Doch wer sich allzu viel Zeit lässt und damit den Verkehr behindert, ohne dafür einen guten Grund zu haben, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.Statt im Kriechgang Naturschauspiele zu genießen, sollten Autofahrer dafür besser einen regelrechten Stopp auf Parkplätzen einlegen. Dabei macht man auch gleich Platz, so dass die Kolonne vorbeifahren kann, die sich hinter dem langsam fahrenden Auto gebildet hat.Allen, die in so eine Kolonne geraten sind sollten Ruhe bewahren und kein gewagtes Überholmanöver starten. Sicherheitsformel: Die Wegstrecke, die zum Überholen benötigt wird, darf höchstens halb so lang sein wie die Strecke, die eingesehen werden kann.Wer etwa mit Tempo 100 km/h ein anderes Auto überholt, das 80 km/h fährt, braucht dafür 500 Meter und muss also einen Kilometer weit sehen.
"Wir melden es, wenn die Gefahr vorüber ist." So endet meist die Warnung der Nachrichtensprecherin vor einem Falschfahrer. Mehrere tausend mal im Jahr unterbrechen deutsche Rundfunksender dafür ihr laufendes Programm.
Die Eilmeldung beinhaltet in aller Regel eine präzise Ortsangabe zu dem von einem sogenannten Geisterfahrer benutzten Streckenabschnitt. Dort breiten sich daraufhin nicht selten Angst und Schrecken aus. Richtig handelt aber, wer im Augenblick der Gefährdung diziplinierte Vorsicht walten lässt und Ruhe bewahrt.
- Zunächst sich gut orientieren, auf dem rechten Fahrstreifen bleiben oder dorthin zu wechseln.
- Gleichzeitig sollte das Tempo reduziert und der Blick konzentriert nach vorne gerichtet werden. Von dort kommt einem schließlich der Falschfahrer entgegen.
- Überholmanöver sind nach einer Warnung sofort einzustellen, denn wenn zwei Fahrzeuge sich nebeneinander auf gleicher Höhe bewegen, ist es nicht mehr möglich, dem Falschfahrer auszuweichen.
- Sinnvoll und am sichersten ist es, den nächstgelegenen Parkplatz aufzusuchen und dort auf Entwarnung zu warten.
- Wer einen Falschfahrer bemerkt, sollte von der nächsten Notrufsäule aus die Polizei alarmieren. Deren Aufgabe ist es auch, den Geisterfahrer zu stellen.
Das Risiko, selbst zu einem Falschfahrer zu werden, ist angesichts einer immer komplexer werdenden Verkehrsführung, offenbar keineswegs gering. Bereits eine kleine Unaufmerksamkeit reicht und schon kann beispielsweise eine Autobahnauffahrt oder eine Baustelle mit Gegenverkehr ohne Leitplankentrennung zur Falle werden. Zum Magnet für Falschfahrer entwickeln sich mitunter auch Autobahnparkplätze, die - alle Verkehrszeichen ignorierend - in entgegengesetzter Richtung verlassen werden.
Wer seinen Fahrfehler bemerkt, sollte sofort Warnblinkanlage und Abblendlicht einschalten. Außerdem sollte so dicht wie möglich am nächstgelegenen Fahrbahnrand sofort angehalten werden. Jetzt heißt es, nicht aussteigen und warten bis die Polizei eintrifft.
Besonders im Frühling und im Herbst werden Marder aktiv: Ein beschädigtes Zündkabel oder ein undichtes Kühlsystem sind die Folgen ihrer Nagelust. Besonders in kühleren Nächten bietet der noch warme Motorraum dem kleinen Beißer einen angenehmen Rastplatz. Autoteile wie elektrische Leitungen, Zündkabel, Brems- und Kühlwasserschläuche sowie die Manschetten pneumatischer Brems- und Federungssysteme ziehen sie magisch an. Angebissene Elektrokabel oder Luftschläuche führen beispielsweise dann nicht nur zu einem unrunden Motorlauf, unverbrannter Kraftstoff kann auch den Katalysator schädigen.
Von Maßnahmen, die auf Duftstoffe bauen, rät man neuerdings jedoch ab. Weder Hunde- beziehungsweise Katzenhaare noch WC-Steine oder spezielle Marder-Abwehrsprays können erfahrungsgemäß die gefräßigen Tierchen auf Dauer vom Motor fernhalten.
Abhilfe gibt es durchaus:
- Wirkungsvolle Maßnahmen um Schläuche zu schützen sind Kunststoff- oder Metall-Schutzmäntel, erhältlich in sind im Zubehörhandel
- Zumindest Kühler- und Heizungsschläuche sollten mit Mückendrahtgitter ummantelt und mit Kabelbindern gesichert werden Soweit zugänglich sollte man auch die Hydraulikschläuche nicht vergessen
- Elektroschock: Dieses "Prinzip Weidezaun" ist mit rund 130 Euro Materialkosten allerdings nicht ganz billig
- Hat der Marder zugeschlagen, muss man zunächst alle Schläuche und Kabel prüfen und am Besten gleich eine Werkstatt aufsuchen.
- Auf alle Fälle sollte man den Kühlmittelstand und die Temperaturanzeige im Auge behalten. Sie sind oft ein untrügliches Anzeichen für Nager-Aktivitäten.
- Nach getaner Reparaturarbeit den Motorraum gründlich waschen lassen, um keine "Nachfolger" anzulocken.
Einige Versicherungsgesellschaften decken Marderschäden im Teilkaskobereich ab. Bezahlt werden aber in der Regel nur die direkten Schäden, die der Marder verursacht hat, wie etwa neue Zündkabel. Kosten für einen weitergehenden Motorschaden etwa, muss das Marderopfer selbst tragen.
Zu geringer Sicherheitsabstand ist eine der häufigsten Gefahrenquellen im Straßenverkehr. Wenn noch dazu unangemessen schnell gefahren wird, sind Unfälle vorprogrammiert. Im Jahr 2002 kamen 155 Menschen bei Abstandunfällen ums Leben. Autofahrer sollten durch gemäßigtes Tempo und angemessenen Sicherheitsabstand zur Unfallvermeidung beitragen.
Gründe für ein gefährliches Fahrverhalten liegen häufig in mangelnder Aufmerksamkeit. Hinzu kommt eine Überschätzung eigener Fahrkünste sowie eine Unterschätzung von Bremswegen. Zu hohes Tempo nimmt dann jede Chance auf eine Kurskorrektur. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h hat ein Auto beispielsweise 20 Meter zurückgelegt, bevor der Fahrer überhaupt mit einem Tritt aufs Bremspedal reagieren kann.
Als Faustregel gilt, mindestens die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern als Abstand einzuhalten. Bei beispielsweise 130 km/h sind dies 65 Meter. Als Orientierungshilfe können die Leitpfosten an Autobahnen und Landstraßen dienen. Die Distanz zwischen ihnen beträgt meist 50 Meter.
Ebenfalls bewährt hat sich die Zwei-Sekunden-Regel: Wenn das voranfahrende Auto einen Leitpfosten passiert hat, "21-22" zählen. Wird der Orientierungspunkt erreicht, bevor die "22" vollkommen ausgesprochen wurde, ist der Sicherheitsabstand nicht groß genug. Bei schlechter Sicht greift generell die Regel "Abstand gleich der auf dem Tacho angezeigten Geschwindigkeit in Metern".
Obwohl es sich dabei um ein denkbar einfaches Prinzip handelt, klemmt häufig der Reißverschluss, weil viele Autofahrer dem System völlig zuwiderhandeln. Der typische Verhaltensfehler besteht darin, dass Autofahrer bereits viel zu früh und zu weit von der Verengung entfernt auf die weiterführende Spur wechseln.
Nach der Straßenverkehrsordnung darf aber erst "unmittelbar vor Beginn der Verengung" eingefädelt werden. Sonst kommt es zu schnell wachsenden Verkehrsstaus, ungenutztem, weil brachliegendem Verkehrsraum und erhöhtem Unfallrisiko.
Ausgelöst wird die Crashgefahr durch eine Kette von Missverständnissen und Aggressionen zum Beispiel dann, wenn Autofahrer ausscheren und mit ihrem Wagen beide Spuren blockieren. Solche selbsternannten Verkehrspädagogen können sich sogar wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung strafbar machen. Jedenfalls handeln sie falsch bei dem Versuch, den zu Unrecht der Drängelei bezichtigten Autofahrern den Weg nach vorne zu versperren.
Das Reißverschluss-System funktioniert am besten dann, wenn auf beiden Spuren das Tempo angemessen gedrosselt und ausreichend viel Abstand zum Vordermann gelassen wird.
Beim Wechsel des Fahrstreifens muss der Blinker gesetzt werden. Wer das vergisst und erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro und von 30 Euro dann, wenn aufgrund unterbliebenen Blinkens ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen bei Versuchen, Autos abzuschleppen. Mit schlimmen Folgen: Fahrzeuge fahren auf liegen gebliebene Autos auf, schieben sich im Extremfall mit dem Vorderwagen zusammen. Gewusst wie:
- Kommt es zu einer Panne, muss der Fahrer des betroffenen Wagens zunächst unbedingt die Unfallstelle sichern. Dazu sollte das Warndreieck in Abhängigkeit zur gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 100 Metern (auf Landstraßen) und 200 Metern (auf Autobahnen) innerorts bis 50 Meter aufgestellt werden.
- Bei einem neuen Auto sollten sich die Fahrer die Befestigung für das Abschleppseil daher genau ansehen. Häufig kann man das Seil nicht einfach an der Stoßstange befestigen. Mal muss erst ein Haken eingedreht werden, in anderen Autos versteckt sich die Abschleppöse hinter der Stoßstange.
- Beim Anfahren muss der vordere Fahrer langsam Gas geben. Der Fahrer im hinteren Auto sollte darauf achten, dass neben der Handbremse auch die Lenkradsperre gelöst ist. Beim Abschleppen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
- Wird mit einem Seil abgeschleppt, muss dieses immer gespannt bleiben. Der hintere Fahrer sollte den vorderen eher etwas abbremsen. Wichtig ist, dass der hintere Fahrer vor einer Kreuzung frühzeitig bremst. Sonst besteht die Gefahr, dass er auf den Vordermann auffährt.
- Weit besser als ein Abschleppseil ist eine Stange. Sie ist zwar kürzer, dafür gibt es aber eine starre Verbindung. Auffahrunfälle werden dadurch vermieden.
- Beim Abschleppen darf nur der Fahrer im hinteren Auto sitzen. Beifahrer müssen in das vordere Auto umsteigen. Es sind maximal 50 Stundenkilometer erlaubt. Wird auf einer Autobahn abgeschleppt, muss diese bei der nächsten Gelegenheit verlassen werden.
Der sicherste Platz für Kinder ist hinten in der Mitte. Dort ist Ihr Kind so weit wie möglich von allen Kollisionspunkten entfernt (Beachten Sie unbedingt die Einbauanleitung des Sitzherstellers). Die zweitbeste Sitzposition ist auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz. Beim Aussteigen befinden sich Eltern/Kind auf der Gehwegseite und nicht auf der Fahrbahn. Die Kindersicherung an den Türen sollten in jedem Fall aktiviert sein.
Dicke Kleidung trägt auf und verhindert, dass die Gurte eng am Körper anliegen. Oft, besonders in Babyschalen oder Sitzen der Gruppe I, ist gar kein korrekter Gurtverlauf möglich, da die Gurte von der Schulter rutschen. Dies bedeutet, dass es bei einem Unfall zu einer großen Vorverlagerung mit entsprechend höherer Belastung kommt. Daher: Wenn möglich bitte auf dicke Kleidung verzichten und lieber eine Wolldecke über das Kind legen!
Aus sicherheitstechnischen Gründen sollten Sie kein Kinderrrückhaltesystem kaufen, das älter als 4 Jahre ist. Wir empfehlen aber dringend, keine Kindersitze zu benutzen, von denen Sie die Vorgeschichte nicht kennen (Vorsicht: versteckte Mängel). Achten Sie auf die Vollständigkeit des Sitzes, außerdem sollte die Bedienungsanleitung vorhanden sein.
Auf keinen Fall darf auf Kinderrückhaltesysteme verzichtet werden. Der Gurt würde ohne Sitzerhöhung keinen ordnungsgemäßen Gurtverlauf gewährleisten. Es empfiehlt sich deshalb, bei älteren Kindern eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne (Seitenaufprallschutz) zu verwenden, da hier der Kopf abgestützt ist. Erkundigen Sie sich evtl. beim Fahrzeughersteller über eine mögliche Nachrüstung.
Wenn Ihr Kind noch Platz in und auf dem Sitz hat, muss er weiter verwendet werden. Nach unserer Ansicht und nach Meinung vieler Hersteller, kann das angegebene Prüfgewicht überschritten werden. Der Kindersitz hat keine eigentliche Haltefunktion. Er dient dazu, den Fahrgurt kindgerecht zu führen. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stadt oder Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.
Für Beckengurte gibt es spezielle Fangkörpersysteme (bis 25 kg Körpergewicht). Keinesfalls eine Sitzerhöhung (reines Sitzkissen) - sie darf nur zusammen mit dem Dreipunktgurt verwandt werden.
Auch wenn die Gurte in der Höhe verstellt werden können, dürfen niemals auf eine Sitzerhöhung verzichten. Es ist genauso wichtig den Beckengurt richtig zu platzieren. Dieser würde ohne Sitzerhöhung zu hoch im Bauchbereich liegen und könnte schwerste Unterleibsverletzungen verursachen.
Auch wenn die Kinder es oft gerne anders hätten: Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße müssen immer in einem Kinderrückhaltesystem gesichert werden. Bei aktivem Beifahrerairbag darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden. In Fahrtrichtung kann der Beifahrersitz benutzt werden, er muss jedoch in die hinterste Position gebracht werden. Der Kindersitz muss aufrecht sein, (keine Liegeposition). Beachten Sie auf jeden Fall auch die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.
Der Kindersitz muss sich fest in das Auto installieren lassen und sollte dann nicht mehr wackeln oder verrutschen: Je fester desto besser! (Betriebsanleitung Ihres PKW beachten).
Kinder müssen entweder 12 Jahre alt sein oder 150cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Bitte achten Sie bei Ihrem Kind jedoch stets auf einen ordnungsgemäßen Gurtverlauf.
Die Wahl des richtigen Kindersitzes ist nicht einfach. Testergebnisse unabhängiger Prüfer sind eine Hilfe. Daneben kann eine gute Beratung im Handel entscheidend sein. Im Vorfeld sollten Sie sich über folgende Punkte im Klaren sein:
- Größe und Körpergewicht Ihres Kindes feststellen.
- Fahren weitere Kinder mit?
- Welchen PKW haben Sie (Modell, Baujahr, Besonderheiten)?
- Der Kindersitz sollte nach der neuesten Prüfnorm (ECE-R44) zugelassen sein.
- Wo soll der Sitz montiert werden?
- Beachten Sie die Bedienungsanleitung Ihres Pkws.
- Lassen Sie sich den Einbau genau erklären. Der beste Sitz nützt nichts, wenn bei der Handhabung Fehler gemacht werden.
- Machen Sie auf jeden Fall einen Probeeinbau!
- Passt der Sitz auch in andere Fahrzeuge (z.B. Zweitwagen)?
- Haben Sie in Ihrem Auto einen Beckengurt? Dann achten Sie auf die Beckengurttauglichkeit der Kindersitze.
- Lassen Sie Ihr Kind Probe sitzen. Nur wenn es mitbestimmen kann, z.B. über die Farbe des Kindersitzes, können Sie eine positive Einstellung fördern.
- Andere Personen/Kinder sollten noch genug Platz daneben habe.
- Der Bezug sollte atmungsaktiv und pflegeleicht sein.
- Änderungen am Sitz sollten mühelos erledigt werden können.
- Die Bedienungsanleitung sollte verständlich und am Sitz angebracht sein.
- Gurte und Höhe der Kopfstützen dem wachsenden Kind anpassen.
Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und vermeiden Sie die Mitführung ungeeigneten Spielzeuges (spitz und hart). Sichern Sie den Kindersitz, auch wenn Sie kein Kind transportieren.
Kinder unter 15 Jahren sind im Straßenverkehr nicht etwa als Radler oder Fußgänger am stärksten gefährdet, sondern als Mitfahrer im Auto.
In Europa gibt es eine einheitliche Prüfnorm für Kindersitze. In Deutschland dürfen nur Sitze mit dem ECE-Prüflabel verkauft werden. Seit April 2008 sind Kindersitze mit den Prüfnomen ECE E44/01 und ECE E44/02 europaweit verboten. Es dürfen nur noch Kindersitze mit der Bezeichnung ECE R44/03 und ECE R44/04 verwendet werden.
Rückhalteeinrichtungen für Kinder werden nach der ECE-Regelung Nr. 44 in 5 "Gewichtsgruppen" eingeteilt:
Gruppe 0 = bis 10 kg; bis ca. 9 Monate
Gruppe 0+ = ´bis 13 kg; bis ca. 18 Monate
Gruppe I = 9 bis 18 kg; ca. 8 Monate - ca. 4 Jahre
Gruppe II = 15 bis 25 kg; ca. 3,5 Jahre - ca. 7 Jahre
Gruppe III = 22 bis 36 kg; ca. 6 - 12 Jahre
=> Kaufen Sie für ihr Kind erst einen neuen Kindersitz, wenn dessen Kopf an den oberen Schalenrand reicht.
=> Altersangaben und Gewicht dienen zur Orientierung; entscheidend für die Zuordnung ist allein die Größe
Schulkinder sind noch keine "fertigen Verkehrsteilnehmer". Folge: 25 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Kindern ereignen sich auf dem Weg zur Schule. Die elterliche Mahnung "Pass gut auf dich auf!" genügt somit nicht als Wegweiser für Erstklässler.
Hier unsere Tipps:
- Informieren sie sich rechtzeitig bei Schulen oder Gemeinden über Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen. Einige Grundschulen verfügen über Schulwegpläne und leisten Orientierungshilfe.
- Gehen Sie mit Ihrem Kind mehrmals den späteren Schulweg ab und erklären Sie alle Risiken.
- Beobachten Sie den Verkehr gelegentlich aus der Kinderperspektive. Einfach mal in die Hocke gehen.
- Meiden Sie gefährliche Stellen und Übergänge. Häufig ist der schnellste Schulweg auch der riskanteste. Deshalb wählen Sie lieber einen Umweg.
- Besorgen Sie ihrem Kind einen farbigen und reflektierenden Schulranzen. Sie dienen der Verkehrssicherheit.
- Zusätzliche Reflektoren - etwa Blinkis oder Lämpchen- an Kleidung und Schulranzen erhöhen die Sicherheit in der Morgendämmerung.
- Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, müssen den Anfahrtsweg so wählen, dass das Kind nach dem Aussteigen nicht mehr über die Fahrbahn laufen muss. Dieses Prinzip gilt auch für die Abholung nach Schulschluss
- Angurten und gegebenenfalls Kindersitzbenutzung ist auch auf den gewöhnlich kurzen Schulwegstrecken absolute Pflicht
Stellen Sie sich vor: Sie fahren mit Ihrem Auto durch ein Wohngebiet und plötzlich blockiert eine junge Rasselbande den Weg. Die fröhlich tobenden Kids sind völlig in ihr Spiel vertieft - drehen Pirouetten mit Inline-Skates, Bikes und Kettcars und malen mit Straßenkreide bunte Bilder auf die Fahrbahn. Dabei haben die Kinder alles im Auge - nur nicht Sie und Ihr Fahrzeug. Das sollten Sie wissen:
- Die Straßenverkehrsordnung (StVO), § 42, Absatz IVa, erwähnt verkehrsberuhigte Bereiche. Das entsprechende Zeichen 325 weist auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs hin. Das Zeichen 326 weist auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs hin.
- In der Behördensprache heißen Spielstraßen verkehrsberuhigte Bereiche. Damit soll die Unfallgefahr verringert werden.
- Hier haben Kinder und erwachsene Fußgänger das Sagen. Darauf muss der Fahrverkehr Rücksicht nehmen.
- Es gilt strikt Schrittgeschwindigkeit, also ein sehr langsames Tempo, das dem eines normal gehendes Fußgängers entspricht. Die richterlich festgelegten Grenzwerte dafür liegen in der Regel zwischen vier und sieben Stundenkilometer(km/h). Übrigens: Das Tempo-Limit gilt zum Beispiel auch für Radfahrer.
- Passanten dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Fahrzeuge müssen notfalls stehenbleiben, bis sich die Fußgänger aus dem Gefahrenbereich entfernt haben.
- Fußgänger dürfen die Straße zwar in ihrer gesamten Breite benutzen und Kindern ist es erlaubt, dort zu spielen. Dabei darf der Fahrverkehr aber nicht unnötig behindert werden.
- Auch "ruhender Verkehr" kann behindern. Deshalb ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) grundsätzlich unzulässig. Halten dürfen Sie lediglich zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Parken in Spielstraßen ist nur dort gestattet, wo extra markierte Flächen auf der Fahrbahn dafür ausgewiesen sind.
- In punkto Parken gibt´s selbst für Anlieger keine Extrawurst. Nutzen Sie deshalb als Bewohner einer Spielstraße zum Abstellen des Wagens den dafür vorgesehenen "Carport" auf Ihrem Grundstück. So mindern Sie auch das Risiko, durch kindliche Unachtsamkeit einen ärgerlichen Lackkratzer verpasst zu bekommen.
- Grundsätzlich gilt auf Spielstraßen das Prinzip rechts vor links. Genauso wie in Tempo 30-Zonen. Aber Vorsicht: Der querende Verkehr hat Vorfahrt, wenn Sie die Spielstraße verlassen. Es sei denn, die Beschilderung regelt dies anders.
- Besondere Umsicht ist geboten, wenn Sie aus einer Grundstücks-Ausfahrt kommen. Biegen Sie also erst in die Straße ein, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
- Autofahrer riskieren ein Bußgeld, wenn sie gegen Spielstraßen-Regeln verstoßen, in Spielstraßen gelten alle sonstigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Also: Zu schnelles Fahren, falsches Parken und dergleichen mehr werden geahndet.
Das seit dem 1. Februar 2001 geltende Telefonier-Verbot ohne Freisprecheinrichtung gilt auch für Motorrad-, Roller-, Moped- und Fahrradfahrer. So lange die Räder rollen oder der Motor läuft, darf das Handy nicht in die Hand genommen werden - auch nicht im Stau, vor der Ampel oder der Bahnschranke. Wer als Lenker eines Kraftfahrzeuges erwischt wird, riskiert 30 Euro Bußgeld, als Fahrradfahrer immer noch 15 Euro.
Viele Schlupflöcher
"Das Handy-Verbot ist Schrott!", sagen viele hinter vorgehaltener Hand - Polizisten bemängeln Beweisprobleme, Techniker unsinnige Beschreibungen, Juristen zu viele Schlupflöcher. Ergebnis: Jeder Autofahrer kann täglich mit dem Handy telefonierende Fahrzeuglenker beobachten, während Polizisten eher wegschauen, als dass sie einschreiten.
Hauptproblem: Der neue Paragraf beschreibt nicht, was eine Freisprecheinrichtung genau ist. Gesetzlich erlaubt sind sowohl der "Knopf im Ohr" als auch "plug and play"-Anlagen für den Zigarettenanzünder und natürlich fest eingebaute Freisprechanlagen. Ab 1. Oktober 2002 müssen Freisprecheinrichtungen und andere elektrische Geräte fürs Auto ein so genanntes "e"-Kennzeichen haben. Das setzt für den Hersteller eine aufwändige Prüfung in einem amtlich zugelassenen Labor voraus. Kosten: Mehrere tausend Euro.
Erst wenn die gesetzlichen Minimalanforderungen erfüllt sind, wird das Gerät vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen. Und nur mit Zulassung darf es ab Oktober 2002 verkauft und im Auto angeschlossen werden. Für Billiganlagen aus Taiwan und Headsets lohnt sich dieser Prüfaufwand schlicht nicht.
Ob man trotz fehlendem Prüfsiegel Bußgeld riskiert oder gar den Versicherungsschutz verliert, ist umstritten. Wer vor dem 1. Oktober 2002 eine Freisprecheinrichtung fürs Auto ohne "e"-Kennzeichen gekauft hat, darf sie auf jeden Fall auch nach dem Auslaufen der "Schonfrist" weiter nutzen. Fraglich ist, ob er sie auch in ein neues Auto "übernehmen" darf.
Worauf wirklich achten?
Eine autotaugliche Freisprechanlage muss wenigstens fünf Bedingungen erfüllen:
- Das Handy braucht einen festen Platz im Auto - möglichst im Blickfeld des Fahrers.
- Es muss an eine Außenantenne angeschlossen sein.
- Bei Anruf muss das Autoradio automatisch stumm schalten.
- Mikrophon und Lautsprecher sollen eine Verständigung in normaler Lautstärke ermöglichen.
- Jetzt Vorschrift: - das amtliche "e"-Kennzeichen auf dem Gerät.
Rechtliche Risiken
Ob ohne "e"-Kennzeichen auf der Freisprechanlage die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eines Autos erlischt oder erlöschen kann, ist umstritten. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. In einem solchen Fall erlischt nicht automatisch auch der Versicherungsschutz. Aber wer mit nicht "e"-zertifizierten Freisprechanlagen im Auto telefoniert, muss wissen, dass er neben verkehrstechnischen auch rechtliche Risiken eingeht.
Nicht alle Angebote sind seriös
Gute Freisprecheinrichtungen gibt es heute von vielen Anbietern ab etwa 100 Euro. Sie sollten aber schon beim Handykauf darauf achten, ob es passendes Zubehör gibt.
Universalgeräte
Dies sind Freisprechanlagen für den Fall, dass verschiedene Fahrer mit unterschiedlichen Handymodellen das selbe Auto benutzen - etwa einen Geschäftswagen. Für solche Anlagen ab 150 Euro gibt es zu vielen Handys passende Adapter. Universal-Freisprecher sind oft nur ein Kompromiss, zum Beispiel ist die Radiostummschaltung in der Regel nicht möglich.
Neuheit: An die Universalelektronik der Audio 2000- und 3000 Haltschale vom Funkwerk Dabendorf können bereits neun von zehn Handys angeschlossen werden.
Plug&Play-Anlagen
Das sind mobile Freisprecheinrichtungen ab 50 Euro, für alle, die das eigene Handy in unterschiedliche Autos mitnehmen wollen. Sie beziehen den Strom über den Zigarettenanzünder.
Festeinbaugeräte
Die Festeinbauklasse ist der Standard unter den Freisprechanlagen. Vorteile: Kein Kabelsalat, gute Übertragungsqualität, individuelle Abstimmung aufs Handy. Nachteil: Häufig sind solche Anlagen immer nur für einen Handy-Typ ausgelegt.
Anbieter
Neben den Original-Freisprecheinrichtungen der Handyhersteller (NOKIA, Ericsson, Motorola, Siemens usw.) gibt es Anlagen von Zubehörlieferanten, die oft mehr bieten und preisgünstiger sind.
Mögliche Terroranschläge haben auch die Polizei in Deutschland sensibilisiert. Wer etwa anlässlich einer Ringfahndung in eine Verkehrskontrolle gerät, sollte daher ein paar wichtige Verhaltensregeln beachten. Wichtig ist zunächst die Kenntnis darüber, dass Polizeibeamte zum Selbstschutz neuerdings grundsätzlich «im Rücken» des angehaltenen Fahrzeugführers in Stellung gehen. Auf unvorbereitete Autofahrer kann diese «amerikanische Methode» irritierend wirken und zu falschen Reaktionen führen.
In derartigen Situationen kommt es darauf an, nicht in Panik zu verfallen sondern Ruhigblut zu bewahren. Wird der Autofahrer von der Polizei gestoppt, soll er langsam an den rechten Straßenrand heranfahren und anhalten. Das Auto soll per Handbremse gegen wegrollen gesichert und der Motor ausgeschaltet werden. Bei Dunkelheit wird die Innenbeleuchtung angeknipst. Bis auf weiteres sollte der Autofahrer dann ruhig im Fahrzeug sitzen bleiben und die Hände sichtbar, am besten auf dem Lenkrad, ruhen lassen. Dann ist den Anweisungen der Polizeibeamten zu folgen.
Nicht sinnvoll ist es, ohne Aufforderung ins Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz zu greifen. Das könnte bei der Polizei falschen Verdacht auslösen. Besser ist es, sich zu entspannen. Gelingt das nicht, sollte dem Polizeibeamten signalisiert werden, dass man sich unsicher oder nervös fühlt. In derartigen Situationen ist es zweckmäßig, den Beamten direkt zu fragen, wie man sich verhalten soll. Falsch sind jedenfalls hastige Bewegungen, Hände sollen niemals verborgen bleiben. So wird demonstriert, dass man unbewaffnet ist.
Polizisten nähern sich bei Verkehrskontrollen aus besonderem Anlass in der Regel zu zweit von hinten einem angehaltenen Fahrzeug. Während sich ein Beamter seitlich hinter der Fahrertür stehend dem Wagenlenker zuwendet, sichert und beobachtet sein an der hinteren Beifahrerseite positionierter Kollege in leicht gebeugter Haltung den Ablauf der Kontrolle. Dabei hat er eine Hand am Pistolenhalfter. Dieses martialische Auftreten ist mitunter auch in Polizeikreisen umstritten. Andererseits zwinge die angespannte Sicherheitslage zu besonderem Eigenschutz.
- Fahren Sie mit vermindertem Tempo und ausreichendem Sicherheitsabstand an das Stau-Ende heran und schalten Sie dabei die Wahrblinklichtanlage ein. So werden Auffahrunfälle vermieden.
- Halten Sie für Rettungs- und Polizeifahrzeuge auf jeden Fall eine Gasse frei (bei dreispuriger Autobahn zwischen der mittleren und der linken Fahrbahnspur). Hier finden Sie ein Video der ASFiNAG, in dem die Bildung von Rettungsgassen erklärt wird.
- Versuchen Sie trotz Staustress ruhig und entspannt zu bleiben. Selbstvorwürfe oder Wutausbrüche strapazieren Ihre Nerven zusätzlich.
- Hören Sie Musik oder pfeifen Sie selbst ein Lied auf den Stau.
- Wenn der Verkehr steht, stellen Sie Ihren Motor ab.
- Verlassen Sie Ihren Wagen nur im Notfall, auch wenn nichts mehr geht - die Autobahn ist kein Wanderweg!
- Verschaffen Sie sich Luft, öffnen Sie die Fenster und Schiebedach. Autotüren sollten - wenn überhaupt - nur mit größter Vorsicht geöffnet werden. Schließlich mogeln sich Motorradfahrer gerne zwischen den Autoschlangen hindurch.
- Schalten Sie im Autoradio Ihren Verkehrsfunk ein und suchen Sie auf der Straßenkarte eventuell nach Ausweichrouten.
- Falls Sie Kinder im Auto haben, dann beschäftigen Sie sich mit ihnen. Zum Beispiel Such- und Rätsel-Spiele bringen Spaß und dämpfen Missmut und Gereiztheit.
- Achtung! Hat sich der Stau endlich aufgelöst, versuchen Sie die verlorene Zeit nicht durch Raserei einzuholen. Besser ist es, jetzt die eventuell auf Sie Wartenden darüber zu informieren, dass Sie später ankommen.
- Vor dem Start in die Ferien: Verkehrsprognosen studieren, Ausweichrouten suchen, Reisezeitpunkt steuern, neuralgische Punkte umfahren und, falls vorhanden, Navigationssystem aktivieren.
- Nutzen Sie an Autobahnauffahrten zum Einordnen die Beschleunigungsspur voll aus. Wer am Anfang "hineindrängelt", bringt den fließenden Verkehr zum Stocken und gefährdet sich und andere.
- Fahren Sie grundsätzlich auf der rechten Spur. Der äußere linke Fahrstreifen ist nur zum Überholen bestimmt. Wer links fährt, obwohl rechts alles frei ist, halbiert die Kapazität der Autobahn und fördert so die Gefahr zur Staubildung.
- Chronische Linksfahrer provozieren andere dazu, verkehrswidrig rechts zu überholen. Nur bei zähfließendem Kolonnenverkehr auf allen Spuren dürfen die linksfahrenden Fahrzeuge mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden.
- Besonders bei dichtem Verkehr kommt es darauf an, "ausgleichend" und vorausschauend zu fahren. Schnelles Vorfahren, abruptes Bremsen - das ist Gift für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss.
- Wo nötig, Reißverschlusssystem anwenden. Das heißt, durch vernünftiges Abstand Halten Lücken ermöglichen. Es gilt das Prinzip Partnerschaft - so wird vermieden, dass der Reißverschluss klemmt. Bei Fahrbahnverengungen - etwa im Baustellenbereich - die Spur vorschriftsmäßig bis zur Verengung befahren und erst dann einfädeln; sonst bahnt sich die Aggression ihren Weg und der endet häufig im Unfall.
- Wollen Sie die Autobahn verlassen, dann wechseln Sie rechtzeitig auf die rechte Spur zur Abfahrt, keinesfalls riskante Überholmanöver einleiten. Ein plötzlicher Fahrbahnwechsel provoziert nämlich nicht nur Panikbremsungen und Hupkonzerte, sondern lässt auch die Unfallgefahr hochschnellen.
- Lassen Sie im Stop-and-go-Verkehr keine großen Lücken zwischen den Fahrzeugen zu - wer sich anders verhält, gibt nur dem gefährlichen Fahr- und Stau-Intervall zusätzlich Futter. Damit wächst das Risiko, in einen Auffahrunfall verwickelt zu werden.
- Fahren Sie nach Stauende zügig. Mit trägen Fahrzeugen (Wohnwagengespann, Nutzfahrzeuge) sollten Sie nach dem Stau nicht sofort auf die Überholspur wechseln. Wenn Sie rechts bleiben, kann sich der Stau schneller auflösen.
Besonders im Sommer gilt: Ausreichend Pausen machen und das Tier nie allein im Auto lassen! Das wäre unter Umständen Tierquälerei: Als Tierquälerei wird die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Wer Tiere ungesichert transportiert riskiert übrigens nicht nur eine Verletzung des Hundes oder der Katze, sondern auch ein Bußgeld von 35 bis 50 Euro.
Folgenschwere Konsequenzen kann es haben, wenn die "tierische Ladung" verrutscht. Wenn ein Wagen mit 50 km/h gegen ein Hindernis prallt und Tiere durch das Auto fliegen, sind sie beim Aufprall 30 mal so schwer wie sonst. Ein Schäferhund kann dabei so schwer werden wie ein ganzer Kleinwagen. Daher bitte niemals Hunde oder Katzen auf der Rückbank oder gar der Hutablage liegen lassen.
Die Versicherung zahlt bei Unfällen nur, wenn die Tiere richtig gesichert waren. In Deutschland, wie in anderen Ländern auch, gibt es bspw. eine Sicherungspflicht für Hunde. Danach muss ein Hund so untergebracht sein, dass er auch in Gefahrensituationen, beispielsweise bei einer Vollbremsung, nicht zu einer "lebenden Bombe" wird.
Für Hund oder Katze gibt es geeignete Transportboxen aus Kunststoff. Zoogeschäfte bieten solche Behältnisse in vielen Größen an. Falls keine Transportboxen zur Verfügung stehen, sollte zumindest ein Trennnetz oder ein fest eingebautes Absperrgitter vorhanden sein.



