Was bringt 2010?
Weniger Verkehrstote, hohe Autorabatte, tiefe Schlaglöcher und neue Kontroversen über die Einführung einer Pkw-Maut – das sind nur ein paar jener Themen, die uns Kraftfahrer und andere Verkehrsteilnehmer in diesem Jahr beschäftigen werden.
Wohnmobile, die der Schadstoffklasse S1 entsprechen, werden laut dem Bundesministerium der Finanzen ab dem 1. Januar 2010 nach dem Tarif für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge besteuert. Da die Steuererhöhung in den bereits 2009 ausgestellten Steuerbescheiden noch nicht enthalten ist, kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Eine Nacherhebung findet mit dem 2010 fälligen Steuerbescheid statt.
Berechnet wird die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile ab dem 01.01.2010 pro an-gefangene 200 Kilo Gesamtgewicht wie folgt:
Wohnmobile bis zu 2.000 kg: 40 Euro,
Wohnmobile über 2.000 kg bis 5.000 kg = 10 Euro,
Wohnmobile über 5.000 kg bis 12.000 kg = 15 Euro,
Wohnmobile über 12.000 kg = 25 Euro je 200 Kilo.
Beispielrechnung: Wohnmobil der Schadstoffklasse S1 mit 3,3 Tonnen Gesamtgewicht: (10 x 40 €) + (7 x 10 €) = 470 Euro.
Für PKW und Motorräder wird die österreichische Streckenmaut bereits zum 1. Dezember 2009 angehoben. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen werden für die 10-Tage-Vignette mit 7,90 Euro zur Kasse gebeten, die zwei-Monats-Vignette schlägt mit 22,90 Euro zu Buche. Eine Jahresvignette wird mit 76,20 Euro in Rechnung gestellt. Für ein Motorrad wird nun ein Betrag von 4,50 pro zehn Tage er-hoben, zwei Monate kosten 11,50 Euro. Eine Jahresvignette kann für 30,40 Euro erworben werden.
Zum 1. Januar 2010 ändern sich zudem die Mautsätze für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Grundsätzlich bleibt es bei dem bestehenden System, das zwischen Achslast und Anzahl der gefahrenen Kilometer unterscheidet. Darüber hinaus wird eine Differenzierung nach EURO-Emissionsklassen eingeführt. Lkw der EURO-Emissionsklassen EEV und EURO VI fahren nun in der Tarifgruppe A (10 Prozent weniger Maut gegenüber dem bislang angewendeten Basistarif). Lkw der EURO-Emissionsklassen IV und V zählen zur Tarifgruppe B (minus vier Prozent Maut). Fahrzeuge der EURO-Emissionsklassen 0 – III werden der Tarifgruppe C zugerechnet und zahlen zehn Prozent mehr Maut.
Die Maut wird über den GO-Service der ASFiNAG direkt abgerechnet, dafür muss eine GO-Vertriebsstelle aufgesucht werden. Zur Einstufung müssen ein Antragsformular (als Download auf www.go-maut.at) und ein Dokument, aus dem die Emissionsklasse eindeutig hervorgeht (Zulassungsbescheinigung, Herstellernachweis COP oder CEMT-Genehmigung) vorgelegt werden. Zum Nachweis genügt zwar eine Kopie der Dokumente – der Fahrer unterliegt jedoch der Pflicht, die entsprechenden Originaldokumente im Fahrzeug mitzuführen. Die Frist für die Nachweiserbringung beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Emissionsklassen-Deklaration an einer GO-Vertriebsstelle. Werden die Tarifgruppen A oder B ohne frist- oder ordnungsgemäßen Nachweis in Anspruch genommen, wird ein Aufschlag von 110 Euro für einen Zeitraum von je 24 Stunden fällig, in dem das Fahrzeug mautpflichtige Straßen benutzt hat.
Vom 1. Januar 2010 an wird in Tschechien die Maut auf gebührenpflichtigen Straßen auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet. Die Höhe der Mautgebühr wird mit Hilfe einer elektronischen Bordeinheit ermittelt, mit der jedes in Frage kommende Fahrzeug ausgestattet sein muss.
Die mit der österreichischen GO-Box vergleichbare Black-Box ist gegen Kaution an allen Distributionsstellen, z. B. an Grenzübergängen, erhältlich. Fahrzeuge, die noch mit einer gültigen Vignette aus dem Jahr 2009 versehen sind, werden erst nach Ablauf der Vignettenfrist in das neue System einbezogen. Die Neuregelung betrifft auch Wohnmobile, die mehr als 3,5 Tonnen wie-gen. Teurer wird die Benutzung gebührenpflichtiger Straßen auch für PKW.
Die 7-Tages-Vignette wird durch eine Mautkarte mit zehntägiger Gültigkeit ersetzt, die 250 Kronen (9,49 Euro) kosten wird. Der Preis für eine Monatsvignette steigt auf 350 Kronen (13,28 Euro), die Jahresvignette verteuert sich um satte 20 Prozent auf 1 200 Kronen (45,53 Euro).
Gute Nachrichten für Urlauber in Osteuropa: Die Regelung, aus den 2004 der EU bei-getretenen Ländern Bulgarien, Estland, Litauen und Estland, nur in eingeschränktem Maße Tabakwaren nach Deutschland einzuführen, endet mit dem Jahreswechsel. Ab dem 1. Januar gelten auch für Reisende aus diesen Ländern die ansonsten gültigen Höchstmengen von 800 Zigaretten beziehungsweise einem Kilo Tabak pro Person.
Laut Umweltbundesamt werden auch 2010 neue Umweltzonen eingerichtet. In Baden-Württemberg kommt man vom 1. Juli an nur noch mit gelber oder grüner Plakette in die ausgewiesenen Bereiche von Stuttgart. Seit 1. Januar braucht man eine rote, gelbe oder grüne Plakette in Heidelberg, Freiburg und Pfinztal. Nordrhein Westfalen führt ebenfalls zum Jahresbeginn Umweltzonen in Bonn und Münster ein. Direkt ab der Einführung der Maßnahme besteht auch für Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette ein Fahrverbot für Fahrzeuge in Münster. Am 4. Januar 2010 tritt die Umweltzone im niedersächsischen Osnabrück in Kraft.
Verschärft werden die bislang bestehenden Regelungen in fünf Städten mit bereits geltenden Reglementierungen. In Köln und Bremen dürfen Fahrzeuge mit roter Plakette ab Anfang Januar nicht mehr unterwegs sein, gleiches gilt ab dem 1. Oktober auch für Augsburg. Noch schärfer sind die Vorschriften in Berlin und Hannover, wo ab Jahresbeginn nur noch die grüne Plakette zulässig ist. Betroffen sind jeweils nicht nur Anwohner, sondern auch Ortsfremde, die mit einem Fahrzeug unterwegs sind, das als nicht schadstoffarm gilt.
Ab 2010 hat die eigenständige Plakette für die Abgasuntersuchung am vorderen Kennzeichen ausgedient. Die Messung, ob die Abgaswerte den gültigen Werten entsprechen, wird in die Hauptuntersuchung integriert. Wahlweise kann die AU auch in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden – der Beleg darüber muss dann dem HU-Prüfingenieur vorgelegt werden.
HU-Prüfer erkennen jedoch ab dem kommenden Jahr nur noch AU-Nachweise mit Merkmalen an, die als fälschungssicher angesehen wer-den. Nachweissiegel werden deshalb künftig mit der Jahreszahl des Ausgabejahres versehen. Für 2010 dürfen allerdings noch die Siegel ohne Jahreszahl aufgebraucht wer-den. Um Kratzspuren, die durch das Entfernen der bisherigen AU-Plakette entstanden sind, zu kaschieren dürfen retroreflektierende Reparaturplaketten verwendet werden.
Absehbar ist die Einführung eines speziellen Feuerwehr-Führerscheins, der das Führen eines Feuerwehrfahrzeugs bis 7,5 Tonnen gestattet. Eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), hat die schwarz-gelbe Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen. Die Fahrberechtigung kann nach zwei Jahren in eine C1-Fahrerlaubnis umgewandelt werden. Über diese Neuerung wird noch im Bundesrat beraten.
Mehr Rechtssicherheit soll in Zukunft bei der Nachrüstung von älteren Pkw mit Katalysatoren oder sonstigen abgasverbessernden Systemen herrschen. In einer Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), sollen Inhalt und Verfahren festgelegt werden, um eine Allgemeinen Betriebserlaubnis durch den Produkthersteller zu erlangen.
Künftig soll die Zulassung eines Fahrzeugs vereinfacht werden. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen soll das Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge auf der Grundlage einer bereits erfolgten Änderung des StVG probeweise auf eine Online-Zulassung umgestellt werden. Unklar ist noch, welche Verfahrenselemente Online zur Verfügung gestellt werden sollen.
Europarechtliche Vorgaben werden dazu führen, dass der Tatbestand "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt" in den Bußgeldkatalog aufgenommen wird. Verstöße mit einem Lkw oder Omnibus werden mit einem Bußgeld in Höhe von 180 bzw. 270 Euro geahndet. Der Halter, der den Verstoß zugelassen oder angeordnet hat wird mit einem Bußgeld von 135 Euro belegt. Für andere Fahrzeuge ist ein Regelsatz von 90 Euro vorgesehen.
Seit Jahren schon wird eine grenzüberschreitende Ahndung von Bußgeldbescheiden angekündigt. Angaben des Bundesjustizministeriums zufolge sollen die nationalen Voraussetzungen für das sogenannte EU-Knöllchen nunmehr im kommenden Jahr ge-schaffen werden. Damit können künftig auch solche Verkehrsverstöße geahndet wer-den, die im Ausland begangen wurden. Schon jetzt sollten sich deutsche Reisende, die im Ausland einen Verkehrsverstoß begehen, vor Bestrafung nicht allzu sicher fühlen. In einigen Staaten wird sofort kassiert oder eine Sicherheitsleistung verlangt. Zudem gibt es bereits jetzt Einzelabkommen mit einigen Nachbarländern, die ein Eintreiben der Geldbuße ermöglicht. Wer nicht zahlt, riskiert Ärger bei einer erneuten Einreise.
Wer mit einem Wohnmobil von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen unterwegs ist, darf auch künftig maximal 100 Kilometer schnell pro Stunde fahren. Für solche Wohnmobile gilt gleichwohl ein Lkw-Überholverbot. Damit wird die ursprünglich von 2005 bis 2009 befristete Ausnahmebestimmung zur fortdauernden Regel gemacht. Die dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), hatte laut ACE zuvor herausgefunden, dass Tempo 100 für schwere Wohnmobile zu keiner überdurchschnittlichen Häufung von Verkehrsunfällen führt.
Eine neue Unfallverhütungskampagne rund um das Thema „Sicher fahren und trans-portieren“ wird mit dem Titel „Risiko raus!“ im Januar 2010 an den Start gehen. Sie soll maßgeblich zur Erhöhung der Arbeits- und Verkehrssicherheit im innerbetrieblichen Transport und Verkehr, auf Arbeits-, Dienst- und Schulwegen sowie auf Wegen von und zur Arbeit im öffentlichen Straßenverkehr beitragen. Die Eigenverantwortung und die Verantwortung für andere sowie das Verantwortungsbewusstsein von Unternehmern und Führungskräften sollen dabei gestärkt werden. „Risiko raus!“ ist eine Präventionskampagne der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist ein Partner dieser Kampagne.
Darüber hinaus wollen die großen Verkehrssicherheitsverbände die Unfallverhütungsphilosophie „Vision Zero“ weiter umsetzen, die mit der Vorstellung wirbt, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu bringen. Im Mittelpunkt der Aktionen werden die schwäche-ren Verkehrsteilnehmergruppen wie Kinder, junge Fahrer im Alter von 18 bis ein-schließlich 24 Jahre, aber auch die steigende Zahl älterer Verkehrsteilnehmer stehen. Der ACE wird sich 2010 für diese Zielgruppen zusätzlich mit eigenen Kampagnen und Angeboten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr engagiere
Vom 1. Januar 2010 an treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen in Kraft. Bei der PKW-Haftpflicht werden Autofahrer in 72 Zulassungsbezirken um eine Klasse schlechter eingestuft, weitere vier Bezirke rutschen sogar um zwei Klassen nach unten. Günstiger wird die Haftpflicht in 77 Bezirken. Am billigsten fährt man 2010 mit einer Zulassung in den Kreisen Elbe-Elster, Mecklenburg-Strelitz und Oberspreewald-Lausitz. Die teuersten Haftpflicht-Tarife gelten für Fahrer in Kaufbeuren, Passau und Berlin.
Die Vollkaskoversicherung wird in 39 Kreisen teurer, in 62 Kreisen dagegen billiger. Vom günstigsten Basistarif profitieren Autobesitzer in Oldenburg, Friesland und Ammerland. Die höchsten Vollkasko-Beiträge werden im Ostallgäu, in Berlin und in Garmisch-Patenkirchen erhoben.
Etwas günstiger wird die Teilkasko-Versicherung für 57 Kreise, nur in 44 Kreisen muss draufgelegt werden. Während für Würzburg, Bamberg und Münster nur 56,5 bis 59 Prozent des Basisbetrags erhoben werden, zahlen Einwohner in Uecker-Randow mit 213 Prozent sowie Rottal/Inn (189 Prozent) und Güstrow (185 Prozent) das Doppelte.
Bei der Berechnung der Typklassen (Haftpflicht) dürfen fast 72 Prozent der Autofahrer damit rechnen, dass der Beitrag stabil bleibt. Etwa ein Viertel der Autotypen wird eine Klasse nach oben oder unten gestuft.
Positiv ist die Entwicklung im Kasko-Bereich. 63 Prozent der PKW bleiben in der Vollkaskoversicherung stabil, von den verbleibenden Personenwagen werden gut zwei
Drittel billiger eingestuft. Noch günstiger gestaltet sich das Bild bei der Teilkasko: Hier ergeben sich für knapp 39 von Hundert der Autobesitzer Änderungen – 76,5 Prozent von ihnen werden allerdings besser veranschlagt.
Im Straßenbau will die neue Bundesregierung nach der Devise verfahren: ‘Erhalt geht vor Neubau’ und sie bekennt sich dazu, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur „auf hohem Niveau“ sicherzustellen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Verkehrsinfrastruktur in der Vergangenheit „hinter dem Bedarf zurückgeblieben“ und litt an „kontinuierlicher Unterfinanzierung“. Das sieht der ACE ähnlich und will die Bundesregierung daran messen, ob sie ihre Investitionsvorsätze einlöst. Der Club kümmert sich jedenfalls auch 2010 auf ganz eigene Art um die Beseitigung von Straßenschäden und wird seinen Online-Schlaglochmelder unter www.ace-online.de/schlaglochmelder weiter betreiben. Um die Qualität alleine des Bundesfernstraßennetzes zu sichern, müssten nach Einschätzung des Clubs jedes Jahr zusätzlich 2,5 Milliarden Euro investiert werden.
Den Berliner Plänen zufolge wird es in dieser Legislaturperiode zu keiner Erhöhung der Lkw-Maut kommen. Und noch eine weiteres Versprechen ist an das Transportgewebe gerichtet: Die herrschende Lkw-Stellplatzknappheit an deutschen Autobahnen soll schnellstmöglich beseitigt werden; entsprechende Maßnahmen hatte allerdings bereits die Vorgängerregierung eingeleitet. Ebenfalls deckungsgleich mit ihr wird von Schwarz-Gelb weiterhin die Einführung von 60-Tonner-Lkw abgelehnt. Gleichwohl gibt es seitens der neuen Regierung durchaus Pläne, Lkw-Fahrzeuggrößen und -gewichte zu erhöhen.
Leichte Nutzfahrzeuge, die über einen Rußpartikelfilter verfügen, sollen künftig staatlich gefördert werden; zumindest auf die Fahnen geschrieben hat sich das die neue Koalition. Andererseits will man von den ursprünglich geplanten CO2-Vorschriften für Kleintransporter wieder abrücken, was dem ACE insgesamt nicht recht plausibel erscheint.
Vorgesehen ist eine Reform des Punktesystems beim Bundeszentralregister in Flensburg. Damit sollen Regelungen herbeigeführt werden, die mehr Transparenz und Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Sie beinhalten vermutlich auch ein verändertes Verfahren beim Abbau angesammelter Punkte. Die Bundesregierung greift mit dem Vorhaben eine Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages auf. „Die Arbeiten an dieser Reform wurden bereits aufgenommen“, schreibt der neue Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer im Vorwort des vom ACE herausgegebenen aktualisierten Bußgeldkatalogs. Fast jeder Unfall gehe auf die Verletzung einer Verkehrsregelung zurück, betonte der Minister. Im Sinne der Vorbeugung könne und dürfe ein Fehlverhalten „nicht folgenlos bleiben“.
Die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung für Diesel-Pkw wird um ein Jahr verlängert. 2010 sollen dann auch leichte Nutzfahrzeuge wie kleine Transporter einbezogen werden. Das neue Zuschussprogramm könne aber erst nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 starten, so das Umweltministerium. Regierungskreise gehen davon aus, dass die Auszahlungen für neue Nachrüstungen zu Jahresbeginn erst ab April nachträglich erfolgen.
Bisher wurde der Filtereinbau mit 330 Euro bezuschusst oder wahlweise bei der Kfz-Steuer vergütet. Die Förderanträge selbst können anschließend noch bis zum 15. Februar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden.
Die Einzelheiten der neuen Förderung 2010 müssen noch in einer Förderrichtlinie festgelegt werden. Dazu gehört auch die genaue Abgrenzung für kleine Nutzfahrzeuge. In früheren öffentlichen Diskussionen war man für Kleintransporter von bis 3,5 Tonnen Gewicht ausgegangen. Klar ist, dass die Förderung 2010 nicht mehr auf den Kfz-Steuernachlass setzt, sondern ausschließlich auf den Barzuschuss, den es seit August 2009 gibt. Damit habe sich die Zahl der nachgerüsteten Autos im Vergleich zu den 6000 Autos des ersten Halbjahres 2009 bis jetzt vervierfacht. Einen zusätzlichen Schub könnte die Verschärfung der Regeln für die Umweltzonen einiger Städte zum Jahreswechsel bringen. Fahrzeuge, die nur die rote oder die gelbe Plakette tragen, dürfen dann in einige Innenstädte nicht mehr einfahren.
Einerseits heißt es in der Koalitionsvereinbarung, „Deutschland darf nicht nur reines Transitland mitten in Europa sein“. Anderseits werden in demselben Papier „nationale Transitbeschränkungen entschieden abgewehrt“. Nach dieser neuen politischen Formel könnte das sozial bewährte deutsche Lkw-Sonntagsfahrverbot gekippt werden.
Einerseits soll nach dem Willen der neuen Bundesregierung „Mobilität für alle bezahlbar bleiben“ und sie verschafft der gewerblichen Transport- und Logistikbranche ganz in diesem Sinne ein „Belastungsmoratorium“, stellt sie also von weiteren Abgaben frei. Andererseits wird den einfachen Berufspendlern eine Bestandsgarantie für die steuerliche Entfernungspauschale vorenthalten.
Einerseits wird der Bevölkerung versprochen, die durch Verkehr hervorgerufene Lärmbelästigung zu reduzieren, andererseits werden die Lärmminderungsziele von der Zustimmung der Wirtschaft abhängig gemacht. Der ACE kreidet der Regierungskoalition auf beiden Handlungsfeldern an, dass sie mit „politischer Unwucht“ unterwegs ist.
Geplant ist, die Feinstaubbelastung in Städten zu reduzieren. Bei der Einrichtung von Umweltzonen soll auf deren Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit geachtet werden. „Wir wollen Einfahrtverbote dort lockern, wo die Einschränkungen in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung stehen“, so steht es im Koalitionsvertrag. Ausnahmeregelungen sollen bundesweit vereinheitlicht werden.
Mit Sicherheit vom Tisch ist für die nächsten vier Jahre ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Allerdings sollen stark befahrene Autobahnabschnitte mit Verkehrssteuerungs- und Verkehrsmanagementsystemen ausgestattet werden, um eine bessere Auslastung zu erreichen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Damit wird das Programm der Vorgängerregierung fortgeführt. Außerdem sollen zu Spitzenlastzeiten künftig dafür ausgewiesene Standstreifen benutzt werden dürfen.



