Bußgeldkatalog

Bußgeldkatalog: Diese Punkte sollten Sie nicht sammeln

Zu schnelles Fahren, dichtes Auffahren, Alkohol und Drogen am Steuer - Der Bußgeldkatalog dokumentiert die Folgen von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. 


Tipps
 
 
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeug unter Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts oder der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen bei Kfz bis 7,5t *) **)
Überschreitung in v.H.
mehr als 5 bis 10-10--
mehr als 10 bis 15-30--
mehr als 15 bis 20-35--
mehr als 2095 --
mehr als 25140 --
mehr als 30235 --
Inbetriebnahme bei Kfz über 7,5t sowie Kfz mit Anhänger über 2t *)
Überschreitung in v.H.
2 bis 5-30--
mehr als 580--
mehr als 10110--
mehr als 15140--
mehr als 20190--
mehr als 25285--
mehr als 30380--
Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme bei Kfz über 7,5t sowie Kfz mit Anhänger über 2t **)
Überschreitung in v.H.
2 bis 5-35-
mehr als 5140--
mehr als 10235--
mehr als 15285--
mehr als 20380--
mehr als 25425--
Zulässige Stützlast beim Mitführen eines einachsigen Anhängers um mehr als 50 Prozent über- oder unterschritten40--
Hinter Kraftrad oder Personenkraftwagen unzulässig Anhänger mitgeführt-25-
Fahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über das Schleppen von Fahrzeugen in Betrieb genommen-25-


-

Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen50--
* Regelsatz erhöht sich  jeweils um die Hälfte, wenn vom Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kfz oder eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen begangen (ab 40 Euro).

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** Regelsatz erhöht sich  jeweils um die Hälfte, wenn Halter die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz oder eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen anordnet oder zulässt (ab 40 Euro).

OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungs-geld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Auf Schienen links eingeordnet und dabei Schienenfahrzeug behindert-5--
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen-10--
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen-10--
Abbiegen ohne rechtzeitiges oder ordnungsgemäßes Einordnen oder ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs-10--
    mit Gefährdung-30--
    mit Schädigung-35--
In Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs eingefahen und andere behindert-20--
Beschädigung des stehenden Fahrzeugs bei Ein- oder Ausparken-30--
Unter Gefährdung anderer aus Grundstück, Fußgängerbereich, verkehrsberuhigtem Bereich ausgefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn gefahren-30--
    mit Schädigung-35--
Abgebogen ohne bevorrechtigtes Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch andere gefährdet70--
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet70--
Beim Abbiegen Fußgänger gefährdet70--
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

80

--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt -10--
Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt-10--
Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt40--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Fahrzeugen benutzt, die langsamer als 60 km/h fahren oder Höchstabmessungen nicht eingehalten-20--
Auf Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten-30--
Für Polizei- oder Hilfsfahrzeug keine Gasse gebildet-20--
Verbotswidrig auf Autobahn oder Kraftfahrstraße eingefahren-25--
    mit Gefährdung75--
Auf Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt70--
Beim Einfahren in Autobahn oder Kraftfahrstraße Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs nicht beachtet75--
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
a) in Autobahnein- oder ausfahrt
75--
b) auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen130--
c) auf der durchgehenden Fahrbahn200-1 M
Mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, einschl. Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt80--
Seitenstreifen zum Zweck des schelleren Vorwärtskommens benutzt75--
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug70--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Wartepflichten vor Bahnübergang verletzt-10--
Mit einem Fahrzeug
den Vorrang eines Schienenfahrzeuges
nicht beachtet
80--
Bahnübergang unter
Verstoß gegen die
Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 StVO überquert in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1Nr. 1StVO
80--
in den Fällen des §19
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 StVO (außer bei
geschlossener Schranke)
240-1 M
unter Umfahren
geschlossener
Halbschranken oder
Schranken
450-3 M
bei nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer225--
Als Führer eines Kraftfahrzeuges Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert700-3 M
Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer Verkehrsteilnehmer Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert350--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Gegen die Vorschriften über die Mitnahme von Personen verstoßen-5--
Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen sind, und die Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen.50--
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses angeordnet oder zugelassen, obwohl mehr Personen befördert wurden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Plätze ausgewiesen waren.75--
Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Personen befördert oder die Beförderung angeordnet oder zugelassen75--
Kraftomnibus unter Verstoß gegen die Vorschriften über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb genommen-15--
   die Inbetriebnahme angeordnet-20--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Kraftfahrzeug oder Anhänger unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen.-20--
Vorgeschriebene Beleuchtungs-einrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutzten Zustand benutzt-10--
    mit Gefährdung-15--
    mit Schädigung-35--
Haltendes oder stehen gelassenes Fahrzeug nicht oder nicht vorschriftsmäßig beleuchtet-20--
    mit Schädigung-35--
Bei erheblicher Sichtbehinderung ohne erforderliches Abblendlicht gefahren
innerhab geschlossener Ortschaften-25--
mit Schädigung-35--
außerhalb geschlossener Ortschaften40-
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler, seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten, zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten, Schluss-, Nebel-, Bremsleuchten oder Rückstrahler-15--
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tag nicht mit Abblendlicht gefahren-10--
    mit Gefährdung-15--
    mit Schädigung-35--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt
50-1-
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkohol-konzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr500-1 M
obwohl im Verkehrszentralregister bereits eine Entscheidung1000-3 M
mehrere Entscheidungen nach § 24 a StVG, §§ 316 oder 315 c Abs.1 Nr. 1 Buchst.a StGB eingetragen waren1500-3 M
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
***) Berauschende Mittel sind: Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin, Designer-Amphetamin (MDE), Designer-Ampethamin (MDMA)
Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG gennanten berauschenden Mittels geführt ***)500-1M
obwohl im Verkehrszentralregister bereits eine Entscheidung1000-3M
mehrere Entscheidungen nach § 24 a StVG, §§ 316 oder 315 c Abs.1 Nr. 1 Buchst.a StGB eingetragen waren1500-3M
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Fußgängerüberweg befahren, obwohl der Verkehr stockte-5--
Vor Fußgängerüberweg, den ein Fußgänger erkennbar benutzen wollte, nicht gewartet oder zu schnell herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt80--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Sich als Fahrer bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder bei Glatteis nicht so verhalten, dass  Gefährdung anderer ausgeschlossen war, insbesondere nächstmöglichen Parkplatz nicht aufgesucht140--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot

*) innerhalb geschlossener Ortschaften
**) 2 x im Jahr mindestens 26km/h=Fahrverbot 1 M

(gilt auch für Verstöße bei Sichtweite unter 50 m)
a) PKW und Kfz bis 3,5 t (Überschreitung in km/h)
bis 10-15* --
-10--
11-15-25*--
-20--
16-20-35*--
-30--
21-2580*--
70--
26-30**100*--
80--
31-40160*-1M*
120--
41-50200*-1M*
160-1M
51-60280*-2M*
240-1M
61-70480*-3M*
440-2M
über 70680*-3M*
600-3M
b) LKW über 3,5t, Kraftomnibusse, Kfz mit Anhänger (Überschreitung in km/h)
bis 10-20*--
-15-
11-15-30*-
-25-
bis 15 für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt80*--
70--
16-2080*--
70--
21-2595*--
80--
26-30**140*-1 M*
95--
31-40200*-1 M*
160-1 M
41-50280*-2 M*
240-1 M
51-60480*-3 M*
440-2 M
über 60680*-3 M*
600-3 M
c) Bei Gefahrguttransporten und Kraftomnibussen mit Fahrgästen (Überschreitung in km/h)
bis 10-35*--
-30--
11-15-40*-
-35--
bis 15 für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt160*--
120--
16-20160*--
120--
21-25200*-1 M*
160--
26-30280*-1 M*
240-1 M
31-40360*-2 M*
320-1 M
41-50480*-3 M*
400-2 M
51-60600*-3 M*
560-3 M
über 60760*-3 M*
680-3 M
Mit nicht angepasster Geschwindigkeit trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Glatteis)100--
in anderen als den genannten Fällen mit Sachbeschädigung-35--
Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet80--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches Kfz handelt.100--
Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen150--
Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen nicht prüfen lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung nicht mehr
    als ein Monat-25--
    mehr als ein Monat vergangen ist40--
Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt.-10--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet-10--
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt-10--
Unzulässig gehalten-10--
    mit Behinderung-15--
In zweiter Reihe gehalten-15--
    mit Behinderung-20--
Unzulässig geparkt ( § 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen das Halten verboten ist, oder auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen
für den Radverkehr
-15--
    mit Behinderung-25--
    länger als 1 Stunde-25--
    mit Behinderung-35--
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert-35--
    und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert50--
Unzulässig geparkt  in § 12 Abs. 1 StVO) in den in  § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen der Zeichen 201, 224, 295, 296, 306, 314, mit Zusatzzeichen und 315 StVO-10--
    mit Behinderung-15--
    länger als 3 Stunden-20--
    mit Behinderung-30--
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten-20--
    mit Behinderung-30--
    geparkt-25--
    mit Behinderung-35--
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt-35--
In einem nach § 12 Abs. 3 a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassenen Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t oder einem Kfz-Anhänger über 2 t regelmäßig geparkt-30--
Mit Kfz-Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt-20--
In zweiter Reihe geparkt-20--
    mit Behinderung-25--
    länger als 15 Minuten-30--
    mit Behinderung-35--
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein in einer Parkraumbewirtschaftungszone oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§12 Abs. 2 StVO)
    bis zu 30 Minuten-5--
    bis zu 1 Stunde-10--
    bis zu 2 Stunden-15--
    bis zu 3 Stunden-20--
    länger als 3 Stunden-25--
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt-15--
    mit Behinderung-25--
    länger als eine Stunde-25--
    mit Behinderung-35--
    wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist40--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot

*) Regelsatz erhöht sich jeweils um die Hälfte, wenn vom Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern oder eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen begangen (ab 40 Euro).

** Regelsatz erhöht sich jeweils um die Hälfte, wenn Halter die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern oder eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen anordnet oder zulässt (ab 40 Euro).

Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet40--
Kfz oder Anhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zulassungszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt50--
Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen abgestellt40--
Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet50--
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, das bzw. dessen Ladung oder Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder Besetzung wesentlich100--
Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette nicht beachtet40--
Inbetriebnahme eines Kfz oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war
    bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen **180--
    bei anderen als den genannten Kraftfahrzeugen90--
Das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beieinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
    bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen **270--
    bei anderen als den genannten Kraftfahrzeugen135--
die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt **
    bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen **270--
    bei anderen als den genannten Kraftfahrzeugen   135--
Inbetriebnahme eines Kfz (außer Mofa), dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder keine ausreichende Profiltiefe besaßen*)50--
    Inbetriebnahme zugelassen oder angeordnet*)75--
Inbetriebnahme eines Kfz oder einer Fahrzeugkombination, obwohl vorgeschriebene Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren50--
    Inbetriebnahme zugelassen oder angeordnet75--
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihre Anhänger180--
Bei anderen als den genannten Kraftfahrzeugen90--
Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst-20--
mit Behinderung40--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Beim Inlineskaten Fahrbahn oder Radweg unzulässig benutzt oder bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine Rücksicht genommen, nicht am rechten Rand gefahren oder Fahrzeugen 
das Überholen ermöglicht-10--
mit Behinderung-15--
mit Gefährdung-20--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Kein gültiges Versicherungs-kennzeichen geführt-5--
An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischem Kraftfahrzeuganhänger
das heimische Kennzeichen oder das Nationalitätszeichen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren Anbringung geführt-10--
das Nationalitätszeichen nicht geführt-15--
Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt-10--
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte40--
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen50--
An einem ausländischen Kfz oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt40--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Als Führer eines Kraftfahrzeuges an einem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen400-1 M
Als Veranstalter ein Kraftfahrzeugrennen ohne Erlaubnis durchgeführt500--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Innerhalb eines Kreisverkehrs
   auf der Fahrbahn gehalten-10--
   mit Behinderung-15--
   geparkt-15--
   mit Behinderung-25--
Als Berechtigter beim Überfahren der Mittelinsel im Kreisverkahr einen anderen gefährdet-35--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert
   bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen50--
   mit Gefährdung75--
   bei anderen als den genannten Kraftfahrzeugen35---
   mit Gefährdung50--
Ladung oder Ladeeinrichtung gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert-10--
Fahrzeug geführt, das mit Ladung höchstzulässige Abmessungen überschritt oder dessen Ladung unzulässig hinausragte-20--
Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht ordnungsgemäß angebracht-25--
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr gefährdeten, über dessen Umriss hinausragten-20--
Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug40--

 

 

OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Beim Abschleppen Warnblinklicht nicht benutzt-5--
Abschleppstange oder Abschleppseil nicht ausreichend kenntlich gemacht-5--
Kraftrad abgeschleppt-10--
Beim Abschleppen in Autobahn eingefahren oder diese nicht verlassen-20--
Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht ausreichend gesichert, bei Gefährdung40--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
* soweit sich nicht bei Überschreitung der zulässigen  Höchstgeschwindigkeit eine höhere Ahndung ergibt
Nicht gewartet, um Linienbus oder Schulbus Abfahren von Haltestelle zu ermöglichen-5-
   mit Gefährdung-20-
   mit Schädigung-30-
An einer Haltestelle haltendem Linienbus oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht oder mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren-15*-
Linienbus oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt40--
An einer Haltestelle haltendem Linienbus oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht oder mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen bei Vorbeifahrt Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten, oder obwohl nötig, nicht angehalten  -
   mit Behinderung40*--
   mit Gefährdung50*--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen (auch Quads und Trikes) -15--
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt-30--
Als Führer eines Kraftrades Kind befördert obwohl es keinen Schutzhelm trug
   bei einem Kind40--
   bei mehreren Kindern50--
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (außer in Omnibussen über 3,5 t)
   bei einem Kind-30--
   bei mehreren Kindern-35--
Als Kfz Führer ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (ausser in Omnibussen über 3,5t)
   bei einem Kind40--
   bei mehreren Kindern50--
Kfz in Betrieb genommen unter Verstoß gegen
das Verbot der Anbringung von nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag-25--
die Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag-5--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen einer Schutzstreifenmarkierung
als Radfahrer10
    mit Behinderung15
    mit Gefährdung20
    mit Sachbeschädigung25
Als Radfahrer oder Mofafahrer Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren15
    mit Behinderung20
    mit Gefährdung25
    mit Sachbeschädigung30
Als Radfahrer oder Mofafahrer Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt10
    mit Behinderung15
    mit Gefährdung20
    mit Sachbeschädigung25
Als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer den Fahrzeugverkehr den Fahrzeugverkehr nicht beachtet10
    mit Behinderung15
    mit Gefährdung20
    mit Sachbeschädigung25
Als Radfahrer Verbot des Einfahrens  (Zeichen 267) nicht beachtet15
    mit Behinderung20
    mit Gefährdung25
    mit Sachbeschädigung30
Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtung für Schallzeichen in Betrieb genommen-10
Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen5
Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehener Stelle überquert
mit Gefährdung5
mit Schädigung10
Rotlicht einer Lichtzeichenanlage als Fußgänger nicht befolgt5
    mit Gefährdung5
    mit Schädigung10
Als Fußgänger Autobahn oder Kraftfahrstraße verbotswidrig betreten10
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten-15--
   Fußgänger behindert-15--
In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)) außerhalb der zum Parkern gekennzeichneten Flächen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
bis 3 Stunden-10--
    mit Behinderung-15--
länger als 3 Stunden-20--
    mit Behinderung-30--
In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) Fußgänger gefährdet40--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Ungenügender Sicherheitsabstand bei Geschwindigkeit
    bis 80 km/h25
    mit Gefährdung30
    mit Sachbeschädigung35
Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h, sofern nicht der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug35
Ungenügender Sicherheitsabstand bei Geschwindigkeit von über 80 km/h
    weniger als 5/10 des halben Tachowertes75
    weniger als 4/10 des halben Tachowertes100
    weniger als 3/10 des halben Tachowertes1601 M*
    weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeit über 100km/h2402 M*
    weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeit über 100km/h3203 M*
Ungenügender Sicherheitsabstand bei Geschwindigkeit von über 130 km/h
    weniger als 5/10 des halben Tachowertes100
    weniger als 4/10 des halben Tachowertes180
    weniger als 3/10 des halben Tachowertes2401 M
    weniger als 2/10 des halben Tachowertes3202 M
    weniger als 1/10 des halben Tachowertes4003 M
Unterschreiten des Mindestabstandes von 50 m bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf Autobahnen bei Lkw über 3,5t und Bussen *)80
Ohne zwingenden Grund stark abgebremst und andere gefährdet20
    mit Schädigung30
Den zum Einscheren erforderlichen Abstand außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten25
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Bei Arbeiten außerhalb von Gehwegen oder Absperrungen keine auffällige Warnkleidung getragen-5--
Durch Verkehrseinrichtungen gesperrte Straßenflächen befahren-5--
Durch Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
    andere belästigt-10--
    andere behindert-20--
    andere gefährdet-30--
    andere schädigt-35--
Fahrzeug beim Verlassen nicht ausreichend abgesichert, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden-15--
    mit Schädigung-25-
Beim Ein- und Aussteigen andere gefährdet-10--
    mit Schädigung-25--
Weisungen eines Polizeibeamtes nicht befolgt-20--
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt50--
Einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Einsatzhorn eingeschaltet hatte, nicht Platz geschaffen-20--
Gelbes oder blaues Blinklicht mißbräuchlich verwendet-20--
Führerschein oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt-10--
Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen-25--
Einer Pflicht zur Ablieferung eines Führerscheins nicht oder nciht rechtzeitig nachgekommen-25--
Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat -35--
Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt-10--
Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt40--
bei Radfahrer -25--
Gegen die Pflicht zur Verwendung von Fahrzeugscheinheften  oder über die Vornahme von Eintragungen in diese Hefte oder in die bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ausgegebenen Scheine oder über die Ablieferung von roten Kennzeichen oder Fahrzeugscheinheften verstoßen-10--
Gegen Meldepflichten bei Standortänderung, Veräußerung, Erwerb, Stilllegung und dergleichen verstoßen oder Kennzeichen nicht entstempelt oder Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt oder abgegeben-15--
Gegen die Pflicht zum Führen, Aufbewahren oder Aushändigen von aufzeichnungen über Prüfungs, Probe- oder Überführungesfahrten verstoßen-25--
Mitführende Gegenstände nicht vorgezeigt oder nicht zur Prüfung ausgegändigt-5--
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt-15--
Fahrzeuge, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII z u§ StVZO der Sicherheitsprüfung unterliegen, nicht zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung vorgeführt bei einer Fristübreschreitung bis zu 2 Monaten-15--
    mehr als 2 bis zu 4 Monaten-25--
    mehr als 4 bis zu 8 Monaten40--
    mehr als 8 Monate 75--
bei anderen als den genannten Fahrzeugen mehr als 2 bis zu 4 Monaten-15--
    mehr als 4 bis zu 8 Monaten-25--
    mehr als 8 Monate 40--
Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als 2 bis zu 8 Monate überschritten -15--
   um mehr als 8 Monate40--
Kfz trotz eines bestehenden verkehrverbots innerhalb der Verbotszonen länger als 15 Minuten geführt (Ferienreise-VO) 40--
die Führung zugelassen100--
Unter Verstoß gegen die Vorschriften über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material oder vorgeschriebenen Verbandkasten Kraftomnibus in Betrieb genommen-15--
Inbetriebnahme angeordnet-25--
anderes Kfz in Betrieb genommen-5--
Inbetriebnahme angeordnet-10--
Fahrzeug ohne Warndreieck, Warnleuchte oder Warnblinkanlage in Betrieb genommen-15--
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren-30--
    mit Schädigung-35--
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Festsetllungen getroffen worden waren-30--
Gegen Vorschrift über Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen verstoßen-15--
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäßg geführt, nicht ausgehändigt oder nicht fristgemäß aufbewahrt50--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- und Einschnittiefe besaß-25--
    Inbetriebnahme zugelassen oder angeordnet-35--
Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass
seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war-10--
das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt-25--
das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war-5--
an einem Kraftfahrzeug, an dessen Anhänger oder an einem Fahrrad die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung auch am Tage vorhanden oder betriebsbereit war-10--
    mit Behinderung-15--
    mit Gefährdung-20--
    mit Sachbeschädigung-25--
Fahrzeug, bei dem Mängel aufgetreten waren, die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht auf dem kürzesten Wege aus dem Verkehr gezogen-10--
Weisung, die Geräuschentwicklung feststellen zu lassen, nicht befolgt-10--
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen-20--
Kfz, das unzulässig mit Diagonal- und mit Radialreifen ausgerüstet war, in Betrieb genommen-15--
    die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen-30--
Kfz oder Anhänger ohne vorgeschriebenen Unterfahrschutz in Betrieb genommen-25--
Kraftfahrzeug oder Zug unter Überschreitung der zulässigen Breite, Höhe oder Länge in Betrieb genommen50--
    die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen75--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
In einem Tunnel (Zeichen 327)
Abblendlicht nicht benutzt-10--
mit Gefährdung-15--
mit Sachbeschädigung-35--
In einem Tunnel gewendet40--
In einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) unberechtigt
gehalten-20--
geparkt-25--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Vermeidbare Abgasbelästigung oder unnötigen Lärm verursacht-10--
Innerhalb geschlossener Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch andere belästigt-20--
Verbotswidrig an einem Sonn- oder gesetzlichen Feiertag gefahren75--
Als Halter das Fahren angeordnet oder zugelassen (auch wenn selbst Fahrer)380--
Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Vermeidung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen40--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt-10--
Nach Überholen nicht gleich rechts eingeordnet-10--
Überholen nicht durch Herabsetzen der Geschwindigkeit oder Warten ermöglicht -10--
Beim Einordnen einen Überholten behindert-20--
Vorschriftswidrig links überholt bei vorausfahrendem Linksabbieger-25--
    mit Schädigung-30--
Verbotenes Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften-30--
    mit Schädigung-35--
außerhalb geschl. Ortsch.100--
Ohne wesentlich höhere Geschwindigkeit überholt80--
Ohne ausreichenden Sicherheitsabstand überholt-30--
    mit Schädigung-35--
Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht-30--
Überholen unter Nichtbeachtung des Überholungsverbotszeichens40--
Beim Ausscheren nachfolgenden Verkehr gefährdet80--
Überholen bei unübersichtlicher oder unklarer Verkehrslage100--
Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) mit Überfahren einer Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) oder unter Nichtbefolgung der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297)150--
    mit Gefährdung 250-

1M

    mit Sacheschädigung3001M
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Ohne Erlaubnis Fahrzeug geführt, dessen Maße und Gewichte die vorgeschriebenen Höchstgrenzen überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ40--
Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt40--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Gefährliches Gerät nicht wirksam verkleidet-5--
Verkehrswidrigen Zustand nicht beseitigt oder nicht ausreichend kenntlich gemacht-10--
Straße beschmutzt oder benetzt, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte-10--
Gegenstand auf einer Straße liegengelassen oder dorthin verbracht, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte40--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m überschritten80--
Mit Kfz über 7,5 t bei Sichtweite unter 50 m überholt120
    mit Gefährdung 2001M
    mit Sachbeschädigung2401M
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Verkehrsverbot oder Verkehrsbeschränkung, deren Anordnung gem. § 45 Abs. 4 StVO bekannt gemacht wurde, nicht befolgt40--

   

Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der Beschilderung und Absperrung der Arbeitsstelle und der Regelung des Verkehrs nicht befolgt oder vor Arbeitsbeginn nicht eingeholt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient

75--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot durch Nichtbenutzen
a) der rechten Fahrbahnseite-10--
    mit Behinderung-20--
b) des rechten Fahrstreifens (außer der Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und in den Fällen des § 7 Abs. 3a Satz 2 StvO) und dadurch einen anderen behindert -20--
c) der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen-25--
    mit Gefährdung-35--
Verbotswidrig Gehweg, Seitenstreifen, Verkehrsinsel oder Grünanlagen befahren-5--
    mit Behinderung-10--
    mit Gefährdung20
Schienenbahn nicht durchfahren lassen-5--
An einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltendem Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbeifahren, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen-20--
    mit Gefährdung-30--
    mit Schädigung-35--
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch andere gefährdet80--
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch andere behindert80--
Beim Fahrstreifenwechsel andere gefährdet-30--
    mit Schädigung-35--
Außerhalb geschlossender Ortschaften linken Fahrstreifen mit einem Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder einem Kraftfahrzeug mi Anhänger zu einem anderen Zweck als dem des Linksabbiegens benutzt-15--
   mit Behinderung-20--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungs-geld   in EuroPunkteFahrverbot
Zu schnelles Heranfahren an bevorrechtigte Straße-10--
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert-25--
Nichtbeachtung der Vorfahrt unter Gefährdung eines Vorfahrtberechtigten100--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Zeichen 206 (Halt, Vorfahr gewähren) nicht befolgt-10--
Bei verengter Fahrbahn (Zeichen 208) dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt-5--
    mit Gefährdung-10--
    mit Schädigung-20--
Die durch Vorschriftzeichen (Zeichen 209, 211, 214, 222) vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt nicht befolgt-10--
    mit Gefährdung-15--
    mit Schädigung-25--
Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt
    als Kfz-Führer-20--
    als Radfahrer-15--
    mit Behinderung-20--
    mit Gefährdung-25--
    mit Sachbeschädigung-30--
Als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 224.1) vorschriftswidrig benutzt-10--
An der Haltelinie (Zeichen 294) nicht gehalten-10--
Sonderfahrtstreifen für Omnibusse oder Taxen verbotswidrig benutzt-10--
mit Behinderung-30--
Vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) unterschritten-25--
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebene Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (eichen 298) benutzt (außer Parken) -10--
    mit Sachbeschädigung-35--
    und dabei überholt-30--
    und dabei nach links  abgebogen oder gewendet-30--
    mit Gefährdung-35--
Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr auf einem Gehweg  (Zeichen 239) oder in einem Fußgängerbereich (242.1) die Geschwindigkeit nicht angepaßt -15--
Als anderer Verkehrsteilnehmer Fußgängerbereich (Zeichen 239, 424.1) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) nicht beachtet mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art-20--
    mit anderen Kfz-15--
    als Radfahrer-10--
    mit Behinderung-15--
    mit Gefährdung20
    mit Sachbeschädigung25
Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262-266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet-20--
In einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242.1 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
    bis zu 3 Stunden-30--
    mit Behinderung-35--
    länger als 3 Stunden-35--
Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt-25--
Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet-20--
Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Vermeidung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt40--
Stoppschild (Zeichen 206) nicht beachet oder trotz Rotlicht an der Haltelinie (Zeichen 294) nicht gehlaten und dadurch andere gefährdet50--
Straße, die durch Zeichen 261 oder 269 für kennzeichnungspflichtige Kfz mit gefährlichen Gütern gesperrt war, verbotswidrig befahren100--
    bei Eintragung von bereits einer entschedung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269250-1M
Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242.1) einen Fußgänger gefährdet
    bei zugelassenem Fahrzeugverkehr40--
    bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr50--
Als Nichtberechtiger Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245) oder für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild )benutzt-15--
    mit Behinderung-35--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen abgegeben und dadurch einen anderen belästigt-10--
Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet-5--
Vorgeschriebenes Warnblinklicht bei Linienbus oder Schulbus nicht benutzt-10--
Schallzeichen mit verschieden hohen Tönen abgegeben-10--
OrdnungswidrigkeitBußgeld   in EuroVerwarnungsgeld   in EuroPunkteFahrverbot
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil Rotlicht oder rotes Dauerlicht nicht befolgt90--
mit Gefährdung 200-1 M
mit Sachbeschädigung240-1 M
bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens2001 M
mit Gefährdung 3201 M
mit Sachbeschädigung3601 M
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen-15--
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen der Fahrradverkehr auf Radwegfurten, behindert35-
gefährdet60--
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten70--
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert100--
gefährdet150--
OrdnungswidrigkeitBußgeld in EuroVerwarnungsgeld neu  in EuroPunkteFahrverbot
Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne geeignete Reifen nach EWG-Richtlinie
mit Behinderung
40



80
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