Eine Frage des Geldes
 
 

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Finanzen

Mit dem richtigen Know How kann Sparen Spaß machen

Wenn es um Ihr Geld geht...

Auto fahren und unterhalten kostet Geld. Dabei gibt es gerade hier viele Möglichkeiten, den Geldbeutel zu entlasten. Beim Kauf eines Gebrauchten hilft gerade die schlechte konjunkturelle Lage, die die Lager der Händler gut gefüllt hat.

Schnäppchen gibt es aber auch für Neuwagenkäufer: In Deutschland ist mancher Neuwagen bis zu 20 Prozent teurer als im Ausland.


Gebrauchtwagenkauf
Kauf im Internet

Autobörsen im Web gibt es viele. Das Angebot an Fahrzeugen ist riesig, wenige Klicks genügen um sich einen Überblick zu verschaffen.

Doch Vorsicht: Die Internet-Anbieter fungieren nur als Kontaktbörse: Sie treten in der Regel nicht als Vertreter des Käufers bzw. Verkäufers in Aktion auf. Daher sind sie im rechtlichen Sinne keine "Vermittler". Dies bedeutet, dass der Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens zu den ganz normalen Konditionen stattfindet –je nachdem, ob man den Kaufvertrag irgendwann später mit einem Händler oder einer Privatperson abschließt.

Wichtig: Wer vorher bezahlt, ohne das Objekt in Augenschein zu nehmen ist entweder mutig oder naiv: Ohne Probefahrt sollte ein Fahrzeug nicht gekauft werden.


Beispiele:

www.gebrauchtwagen.de
www.autoscout24.de
http://autoboerse-online.de
www.mobile.de
http://www.webauto.de/

Kauf von Privat

Viele schwören auf einen Autokauf von privat. Kann man doch eine Menge Geld sparen, weil die Händlerprovision weg fällt. Auch ist das Angebot groß. Das „Traumauto“ zu einem vernünftigen Preis zu bekommen gelingt jedoch nicht immer ohne Vorbereitung. Da beim Privatkauf die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen wird, lassen sich dem Verkäufer schwerlich nachträgliche Mängel in Rechnung zu stellen.

  • Nehmen Sie in jeden Fall eine fachkundige Person Ihres Vertrauens mit, die sich das Fahrzeug gründlich ansieht.
  • Verzichten Sie nicht auf einen gründlichen Technik-Check. Gehen Sie dabei am besten nach einer formalen Checkliste vor.
  • Kommt es zum Vertragsabschluss, sollte man als Käufer prüfen, ob Verkäufer und Pkw-Halter identisch sind. Falls nicht: Schriftliche Vollmacht zeigen lassen und Passnummer des Verkäufers notieren.

Checkliste


Nutzen Sie die DAT Gebrauchtwagenbewertung: Zur Darstellung des aktuellen Händler-Einkaufswertes Ihres Gebrauchten ist zunächst eine exakte Fahrzeugdefinition erforderlich. Sofern Sie Ihren Fahrzeugschein gerade zur Hand haben, erleichtert Ihnen der dort enthaltene KBA-Schlüssel die Suche.

Hier finden Sie eine nützliche Checkliste zum Download.

Achsen vermessen

Eine korrekte Achsgeometrie ist wichtig, um die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs zu gewährleisten. Unkorrekt eingestellte Vorderachsen führen dazu, dass die Räder "walken" und der Reifenverschleiß folglich enorm zunimmt. Außerdem verbrauchen solche Autos auf Grund der beeinträchtigten Fahrphysik mehr Sprit.
Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens ist es daher ratsam, auch in puncto Fahrgestell auf Nummer sicher zu gehen. Gibt es Zweifel an der richtigen Einstellung, sollte eine optische Achsvermessung durchgeführt werden. Damit wird die synchrone Stellung von Vorder- und Hinterachsen geprüft. So lässt sich auch ein möglicher Verdacht erhärten, dass es sich bei dem fraglichen Gebrauchtwagen um ein Unfallfahrzeug handelt. Ferner lassen sich mit der Achsvermessung auch Aufhängungsdefekte ermitteln.
Die Kosten für die reine Vermessung ohne Einstellarbeiten belaufen sich zwischen 30.- und 50.- Euro. Kommen noch Einstellarbeiten hinzu, müssen Sie bis zu 80.-Euro rechnen.

Gewährleistungsrecht

Sollten sich nach dem Autokauf Mängel am Wagen herausstellen, haben Sie Anspruch auf "Gewährleistung".  

Manche Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler versuchen, die gesetzliche Gewährleistung mittels so genannter Agenturgeschäfte zu umgehen. Dabei werden Gebrauchtwagen nicht im Händlernamen vertrieben, sondern im Auftrag einer Privatperson. Weil das neue Gesetz eine Gewährleistung bei privaten Gebrauchtwagenvereinbarungen ausschließt, glauben Händler, sich so von Garantiepflichten freistellen zu können. Derartige Umgehungsgeschäfte sind aber verboten.

Hüten sollten sich Autokäufer auch vor schillernden Gebrauchtwagengarantien. Sie sind teuer und  bringen in der Regel keine Vorteile, weil die gesetzliche Gewährleistung bereits die Regulierung von Mängeln abdeckt. Selbst bei Gebrauchtwagen gilt die gesetzliche Gewährleistung für das komplette Fahrzeug und nicht nur für bestimmte Aggregate. Fraglich ist in Einzelfällen nur, ob etwaige Mängel auf altersbedingte Abnutzungserscheinungen zurückgeführt werden können. Im Streitfall muss dann der Händler im Rahmen der Beweislastumkehr belegen, dass der beanstandete Fehler erst nach dem Verkauf aufgetreten ist.

Wichtig: Die Beweislastumkehrung gilt nur in den ersten Monaten nach Fahrzeugübergabe. Später liegt die Beweisführung für Fehler am Fahrzeug beim Käufer.

Kauf beim Händler

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte sollte seinen „Gebrauchten“ besser bei einem professionellen Händler erwerben. Dabei muss in Kauf genommen werden, dass man rund 10 Prozent mehr bezahlen muss als bei Privatverkäufen.

Vorsicht geboten ist, wenn

  • der Händler nicht Mitglied im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist
  • kein Autofachmann, am besten ein Kfz-Meister, hinter dem Betrieb steckt
  • Aussagen wie "tipptopp", "Bestzustand", "neuwertig", "technisch einwandfrei" den schlechten Zustand des Fahrzeugs verschleiern sollen
  • Formulierungen wie „fahrbereit“ oder „noch 10 Monate TÜV“ verwendet werden
  • das Fahrzeug laut Vertrag nicht „werkstattgeprüft“ ist
  • die tatsächliche Kilometerleistung des Fahrzeugs angegeben ist

 

Automärkte haben meist wenig mit seriösen Händlern zu tun. Die "Chance" in die Fänge von Betrügern zu geraten ist hoch. Sollten Sie Interesse an einem Fahrzeug haben, notieren Sie sich unbedingt die Personalien des Verkäufers. Passen Sie genau auf, ob alle Papiere komplett vorliegen. Wenn der Verkäufer gleichzeitig nicht auch Pkw-Halter ist, muss er über eine schriftliche Vollmacht verfügen.

Kleingedrucktes

Viele Händler bieten Gebrauchte mit Garantie an. Hier handelt es sich im Prinzip um Reparaturkosten-Versicherungen. Man sollte immer genau prüfen, ob sie ihr Geld auch wert sind oder ob sie nur Folgegeschäfte sichern sollen. Bestimmte Service- oder Inspektionsarbeiten sind in diesen Fällen oft fest vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, riskiert einen Gewährleistungsausschluss.
Normalerweise ist die Garantie auf einzelne Fahrzeugteile beschränkt, etwa den Motor oder die Kupplung. Verschleiß fällt nicht unter das Thema Gewährleistungen.

Auch gilt die Garantie oft nur für sechs Monate. Bei Laufleistungen über 100.000 Kilometer gibt es bspw. oft nur 40 % Kostenersatz.

 

Deshalb gilt:  Das "Kleingedruckte" besonders genau lesen!

Tachostand

Besonders beim Kauf von privat an privat wird leider oft getrickst: Mit geschickten Manipulationen wird der Tachostand beispielsweise auf die Hälfte der tatsächlichen Laufleistung zurückgedreht.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Az.4 Str654/79) entschieden, dass man sich bei einer Manipulation seines Tachos noch nicht einer Fälschung technischer Daten schuldig macht. Die Wegstreckenanzeige in einem Kraftfahrzeug sei nämlich keine "technische Aufzeichnung des Kilometerstands im Sinne von §268 StR". Doch wer wissentlich ein so frisiertes Fahrzeug verkauft, ist ein Betrüger. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und der betrogene Käufer kann den Kaufpreis zurückfordern.

Käufer können einen manipulierten Kilometerstand selbst entdecken, indem sie den Kilometerstand mit der Angabe auf dem letzten TÜV-Gutachten vergleichen. Ist die Stelle verwischt oder fehlt der Beleg, dann ist Vorsicht geboten. Kilometerstand geht auch aus Reparaturrechnungen oder Ölwechsel-Zetteln im Motorraum hervor. Auch blank gewetzte Brems-Pedal-Gummis deuten auf hohe Kilometerleistung.

Neuwagenkauf
Angebot anfordern

Lassen Sie sich bei Finanzierung und Leasing ein schriftliches, verbindliches Angebot unterbreiten. Es sollte enthalten: Typ, gewünschte Ausstattung, Kaufpreis, Laufzeit, Rate, Anzahlung, eventuell Schlussrate, effektiver Jahreszins, Gebühr bei eventueller vorzeitiger Auflösung des Kreditvertrages.

 

Auslaufmodelle

Nehmen Sie so genannte Auslaufmodelle unter die Lupe: Wird ein Fahrzeugtyp neu auf den Markt gebracht, steigt für viele Autohäuser das Risiko, auf so genannten Auslaufmodellen sitzen zu bleiben. Damit es nicht dazu kommt, sind Händler gerne bereit, ihren Kunden attraktive Angebote zu machen. Fragen Sie nach Auslaufmodellen. Seien Sie dabei flexibel bei Ausstattung und Farbe. Aber Achtung: Auslaufmodelle sind gelegentlich auch "Ladenhüter" und nur deshalb günstig im Preis. Was aber nützt ein billiger Pkw, der am Ende nur viel Sprit schluckt und viel Kfz-Steuer kostet?

Autokredite

Lassen Sie sich bei Finanzierung und Leasing ein schriftliches, verbindliches Angebot unterbreiten. Es sollte enthalten: Typ, gewünschte Ausstattung, Kaufpreis, Laufzeit, Rate, Anzahlung, eventuell Schlussrate, effektiver Jahreszins, Gebühr bei eventueller vorzeitiger Auflösung des Kreditvertrages.Ob Sie als Kunde mit einer unabhängigen Kredit-Finanzierung besser fahren, hängt vom Einzelfall ab. 

Wenn Sie den Kredit bei einem herstellerunabhängigen Kreditgeber abschliessen können Sie beim Autohändler als Barzahler auftreten und Rabatte aushandeln. Solche Rabatte können die Kreditkosten kompensieren, sodaß Sie trotz scheinbar günstigem Autokredit günstiger weg kommen können.

Online-Vergleiche: http://www.financescout24.de/
www.biallo.de

Fleet-Service

Autokäufer haben es schwer: Von der Qual der Wahl bis zu immer unverständlicher werdenden Beschreibungen der Anbieter. Mit reduzierten Preisen oder weiteren  Service-Goodies versuchen Händler, Kunden in ihre Autohäuser zu locken. Doch gute Neuwagen sind trotz lockenden Rabatten immer noch teuer.

Sparen beim Autokauf kann man als ACE-Mitglied sowieso: Nutzen Sie einfach unseren Fleet-Service.

Preisagenturen

Weil Kaufverhandlungen nicht jedermanns Sache sind, bieten Preisagenturen ihre Dienste an – gegen Provision, versteht sich. Die Vermittlungsgebühr beträgt ungefähr zwei bis drei Prozent vom empfohlenen Verkaufspreis. Unterm Strich kommt der ungeübte Neuwagenkäufer dabei immer noch besser weg als bei einem Kauf in Eigenregie. Im Internet gibt es heute verschiedene Preisagenturen. Beispiel: http://www.preisagentur.de/

Preisvergleich

Senden Sie ein Fax an mehrere Kfz-Händler in Ihrer Umgebung und bitten Sie zu einem bestimmten Datum um ein einmaliges Angebot für einen genau bestimmten Fahrzeugtyp (mit Angaben über Marke, Sondermodell, Motor, Limousine, Coupé, Cabrio, Kombi, Türzahl, Zubehör). Vermerken Sie in dem Schreiben ausdrücklich, dass weitere Autohäuser (ohne Namensnennung) gebeten werden, ebenfalls Angebote zu machen. Auch Internet eignet sich dafür. Präsentieren Sie dem Verkäufer, wenn er nicht weiter im Preis heruntergehen will, ein günstigeres Fax-Angebot oder Internet-Suchergebnis!

Reimporte

Reimport-Autos bringen Preisvorteile. Doch Reimporte sind grundsätzlich Tageszulassungen des exportierenden Landes. Lassen Sie sich aus Garantiegründen das Erstzulassungsdatum bestätigen. Die Preisvorteile bewegen sich in der Regel mindestens zwischen 10 und 20, manchmal bis zu 25 %.

Am meisten sparen Neuwagenkäufer in Dänemark. Auch in Finnland, Italien, Griechenland, den Niederlanden und Belgien kommt man günstig weg. Das gilt besonders dann, wenn man sich nicht gleich auf den dort schon relativ niedrigen Listenpreis einlässt. Wer verhandelt, kann zusätzlich einen Rabatt laut WDR zwischen 7 und 13 % herausholen.

Wer den Import selbst organisiert, muss Formalitäten persönlich erledigen. Im Kaufvertrag muss eindeutig von einem Neuwagen die Rede sein. Bei juristischen Auseinandersetzungen (zum Beispiel wegen Garantieansprüchen) liegt der Gerichtsstand dort, wo der Wagen gekauft wurde.

Beispiel für Anbieter im Internet: 

www.eu-car.de
http://www.eu-wunschauto.de/

Tageszulassungen

Erkundigen Sie sich nach Tageszulassungen. Sie sind mit bis zu 4000 € vom Hersteller subventioniert. Mit dem Anbringen eines polizeilichen Kennzeichens verwandelt der Autohändler den Neuwagen in einen "Gebrauchten". Mit diesem erlaubten Trick wird die für den Neuwagen gültige Drei-Prozent-Rabattgrenze überlistet. Käufer von Fahrzeugen mit Tageszulassung können also viel Geld sparen. Aber Vorsicht: Keine Einschränkung der Gewährleistung für Neuwagen akzeptieren.

Zeugen

Jeder Gebrauchtwagenverkäufer versucht natürlich, sein Gefährt so günstig und glänzend darzustellen, wie es nur eben geht.  Oft bekommen Sie das Blaue vom Himmel herunter zugesichert - und können es dann im Zweifelsfalle nicht mehr beweisen, weil Sie mit dem Verkäufer das Gespräch unter vier Augen geführt haben.  Führen sie das Gespräch im Autohaus nicht allein, sondern mit Partnerin oder Partner.

Kfz-Steuer
Zulassung eines Oldtimers

Mein VW-Bus wird jetzt schon über30 Jahre alt. Kann ich ihn dann als Oldtimer anmelden und was kostet das?
Sigbert L., Memmingen

Ein Kraftfahrzeug, das vor dreißig Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und das geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten, kann (ausschließlich) zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen nach den Bestimmungen des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung- FZV mit einem Roten Kennzeichen gefahren werden.
Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Mit dem Kennzeichen können auch mehrere Fahrzeuge bewegt werden.
Für jedes Fahrzeug wird von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen ein besonderer Fahrzeugschein ausgefüllt. Bei der Durchführung solcher Fahrten muss das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entsprechen, benötigt aber keine Zulassung und damit auch keine Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug unterliegt auch nicht der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung. Vor Zuteilung des Fahrzeugscheins ist u.a. ein Gutachten nach § 23 StVZO über die Oldtimereigenschaft vorzulegen.
Der Steuersatz beträgt pauschal wie beim H-Kennzeichen jährlich 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad).
Davon zu unterscheiden ist die Zulassung des Einzelfahrzeugs mit einem historischen Kennzeichen. Ein solches Fahrzeug muss ebenfalls vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, benötigt aber eine Betriebserlaubnis als Oldtimer.
Auch ein solchermaßen zugelassenes Fahrzeug ist zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu verwenden. Das Fahrzeug unterliegt zudem der regelmäßigen Fahrzeuguntersuchung.
Der Steuersatz beträgt pauschal 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad). Am rechten Rand trägt das Kennzeichenschild neben der üblichen Buchstaben-/Ziffernkombination den Großbuchstaben H.

Steuer sparen

Mit "sauberen" Autos kann man richtig sparen: Seit dem 1. Juli 2009 werden Neuwagen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120 Gramm pro Kilometer (g/km) günstiger besteuert.

Halter, deren neue Autos unter dem Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer liegen, sind von der Steuer befreit, ansonsten müssen für jedes zusätzliche Gramm zwei Euro gezahlt werden. Von 2012 an sinkt der Grenzwert zunächst auf 110 Gramm, ab 2014 auf 95 g/km. Wer unter dieser Grenze bleibt, zahlt keine Steuer. Voraussichtlich 2013 wird dann das grundsätzlich nur für ab Juli 2009 neu zugelassene Autos geltende Steuermodell generell auch auf alte Autos übertragen.
Bei Erfüllung der Euro-5- und Euro-6-Schadstoffnorm gilt ein Steuernachlass noch für eineinhalb Jahre bis Ende 2010. Für Autos, die in der Zeit zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, gelten somit befristete Steuerbefreiungen. Die Länge der Befreiung liegt zwischen ein und zwei Jahren und hängt eben davon ab, welche Abgasnorm erfüllt wird.

Wenn die Befreiungen – je nach Modell – spätestens Ende 2010 ausgelaufen sind, muss auch für diese Fahrzeuge Kfz-Steuer bezahlt werden – ob nach altem oder neuem Modell, hängt vom Einzelfall ab.

Steuerrechner
Kfz-Versicherung
Deckungskarte

Denken Sie an die Deckungskarte: Streng genommen handelt es sich hier um eine "Versicherungsbestätigung". Da dieser Begriff allerdings in der Versicherungsbranche auch andere Bedeutungen hat, hat sich der Begriff Deckungskarte etabliert. Die Deckungskarte benötigen Sie, um der Zulassungsbehörde gegenüber nachzuweisen, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.

Man kann eine neue Versicherung abschließen, bevor die alte gekündigt wurde.  Versicherungsschutz beginnt aber grundsätzlich erst mit der ersten Prämienzahlung. Damit man unter Umständen nicht ohne Versicherungsschutz dasteht, sollte man auf jeden Fall die Deckungskarte bzw. die vorläufige Zusage der neuen Versicherung abwarten.

Vorsicht: In der Vollkaskoversicherung muss der vorläufige Versicherungsschutz extra vereinbart werden, da er dort nicht automatisch gilt. 

Kündigung

Wenn Sie Ihren Autoversicherer wechseln wollen ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig kündigen.


Ordentliche Kündigung

Wenn Sie eine Versicherung für ein Jahr abgeschlossen haben, verlängert diese sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht spätestens einen Monat (bei alten Kaskoverträgen auch drei Monate) vor Vertragsablauf kündigen. In der Regel muss die Kündigung spätestens Ende November (alte Kaskoverträge: Ende September) beim Versicherer vorliegen, da bei den meisten das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet.


Außerordentliche Kündigung
In bestimmten Fällen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht:
Nach einem Schaden darf jeder Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wenn Sie kündigen, bekommen Sie nichts von Ihrem im Voraus gezahlten Beitrag zurück. Kündigt der Versicherer, muss er Ihnen anteilig den Beitrag erstatten. Gekündigt werden muss innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung.

Falls Ihr Versicherer den Beitrag bei gleich bleibender Leistung erhöht, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Sie haben wieder einen Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit. Die Kündigung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem auch die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Wenn der Beitrag nur gestiegen ist, weil Sie einen erweiterten Schutz wollten, entfällt das Sonderkündigungsrecht.

Wenn Sie Ihr neues Auto bei einer anderen Gesellschaft als bisher versichern, gilt dies automatisch als Kündigung des alten Vertrags. Trotzdem sollten Sie den alten Versicherer informieren. In diesem Fall bekommen Sie den zu viel gezahlten Beitrag zurückerstattet.


Wichtig
Kündigen Sie immer fristgerecht direkt bei der Versicherungsgesellschaft per Einschreiben mit Rückschein. Es zählt der Zeitpunkt des Kündigungseingangs. Kündigungen gegenüber dem Versicherungsvertreter oder der Versicherungsagentur sind unwirksam.

Rabatte

Ärgerlich ist es, wenn die Prämie steigt. Doch nicht verzagen: Nach Rechnungseingang des neuen Beitrags kann innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden, wenn der Beitrag erhöht wurde. Handeln Sie dennoch nicht überstürzt.

Ein Wechsel allein wegen niedrigerer Prämien muss nicht immer gleich sein. Prüfen Sie, ob Sie bei ihrem aktuellen Versicherer Rabatte aushandeln können:
 

  • Rabatte gibt es für Neuwagen, neuere Pkw, Erstbesitzer, manchmal aber auch für Oldies 
  • Rabatt ist üblich bei maximal 6.000 oder 9.000 gefahrenen Kilometern jährlich; Zuschläge müssen meist ab 20.000 Kilometern gezahlt werden – Doch Achtung, Wer mehr fährt als angegeben und einen Unfall baut, muss mit hohen Strafzahlungen rechnen. 
  • Wer das Auto nachts in einer Garage/einem Carport abstellt und/oder Wohneigentum und eine Wohngebäudeversicherung besitzt, erhält einen Rabatt 
  • Fahren nur festgelegte Personen – etwa nur der Versicherungsnehmer und sein Partner – gibt es Rabatt 
  • Rabatt gibt es oft auch für Frauen, die ausschließlich selbst fahren 
  • Das Alter des Fahrers beeinflusst den zu zahlenden Beitrag; z.B. zahlen junge Fahrer mehr 
  • Rabatte gibt es für spezielle Berufsgruppen oder bestimmte Tätigkeiten 
  • Rabatt gibt es, wenn mindestens ein Kind unter 15/16 Jahre alt ist 
  • Rabatt wird eingeräumt bei Abschluss mehrerer Verträge oder langer Kundenbeziehung 
  • Nach zwei oder mehr Vorschäden wird ein Zuschlag fällig 
  • Ein Zuschlag muss gezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht Halter des Autos ist oder mit dem Halter nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt
Unterschiede

Grundsätzlich braucht jeder Autofahrer eine Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die man mit dem eigenen Auto anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigt man außerdem eine Kaskoversicherung.
Für ältere Autos ab vier oder fünf Jahren reicht in der Regel die günstigere Teilkasko. Sie deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm und Wild ab. Die teurere, vor allem für allem für Neuwagen empfohlene Vollkasko kommt darüber hinaus für Schäden durch Vandalismus und eigene Fehler beim Fahren auf.

Der Umfang der Leistungen unterscheidet sich bei den meisten Versicherungen nur in Details wie einem zusätzlichen Schutzbrief oder Schutz gegen Marderschäden. Gravierender sind die Unterschiede bei der Einstufung der Fahrertypen.

Fahranfänger müssen überall am meisten zahlen: Sie starten in der Schadenfreiheitsklasse (SF) 0 mit 230 Prozent des regulären Beitrags. Wer bislang kein eigenes Auto besaß, aber schon seit mindestens drei Jahren einen Führerschein hat, kommt in die SF ½, die meistens 140 Prozent beträgt, bei manchen Anbietern aber auch nur 115 Prozent. Einige Versicherungen bieten außerdem auch Anfängern den Einstieg in die SF ½ an: dann nämlich, wenn ein Elternteil bei der gleichen Assekuranz versichert ist.

Der ACE bietet seinen Mitgliedern einen Fahranfänger-Sondertarif.

Versicherungsvergleich

Ob sich ein Versicherungswechsel lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. In der Regel können Sie mit einer Beitragsersparnis von ca. 10-20% rechnen, je nach Fahrzeugtyp und Rabattierungsvoraussetzungen.
Falls Sie der Auffassung sind, Ihre bisherige Versicherung gehöre bereits zu den günstigen Anbietern: Lassen Sie sich von ihr ausrechnen, ob der für Sie entsprechende Neukundentarif (in diesem Fall nicht von der Konkurrenz!) nicht doch noch günstiger ist. Dann steigen Sie um, bleiben aber bei derselben Gesellschaft.

Neben Online-Rechnern wie www.finanzscout24.de oder www.aspect-online.de bieten auch die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest Tarifvergleiche an.

Wichtig: ACE-Mitglieder erhalten Sondertarife.