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Verordnung zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw-EnVKV) – ACE regt Verbesserungen an

31.08.2010 08:48
Foto: Entwurf der Bundesregierung zur Pkw-EnVKV

Stuttgart (ACE) 31. August 2010 – In der am Dienstag im Wirtschaftsministerium stattfindenden Anhörung zur PKW-Energieverbrauchskennzeichnung macht der ACE Auto Club Europa auf Verbesserungsmöglichkeiten zum Entwurf der Bundesregierung aufmerksam. Grundidee der Verordnung ist, Verbraucher besser als bisher über den Verbrauch und die Energieeffizienz von Pkw zu informieren. Neuwagen sollen zukünftig in Energieeffizienzklassen A-G eingeteilt werden. Zudem soll darüber informiert werden, welche Kosten die Verbraucher bei 20.000 km Fahrleistung zu erwarten haben.

Der Hauptkritikpunkt des ACE betrifft die Einstufung in die unterschiedlichen Klassen: „In der aktuell vorgeschlagenen Klasseneinteilung wird aus unserer Sicht der absolute CO2-Ausstoß zu gering bewertet: Je schwerer ein Fahrzeug ist, desto mehr umweltschädliches CO2 darf es ausstoßen. Ein Hybridfahrzeug mit über 2300 kg Gewicht erreicht so die Energieeffizienzklasse B, wogegen ein schon verbrauchsoptimiertes Modell der Golf-Klasse mit einem Gewicht von 1250 kg und einem Ausstoß von knapp über 120 g CO2/km lediglich in Klasse C eingestuft wird. So werden den Verbrauchern große Spritfresser als sparsame Autos verkauft. Diese Berechnungsweise ist im Sinne der Klimapolitik kontraproduktiv und für die Verbraucher irreführend“, fasst Matthias Knobloch, Leiter Verkehrspolitik des ACE, die Kritik zusammen. Bei der Anhörung zum Verordnungsentwurf wird der ACE, deswegen anregen, dass der absolute CO2-Ausstoß mehr als bisher in die Berechnungen eingeht.

Aus Sicht des ACE führt die Kennzeichnung auch die Innovationsanstrengungen der Autohersteller ad absurdum. Um die Energieeffizienzklasse ihrer Modelle zu verbessern, ist es in einigen Fällen einfacher, das Gewicht der Fahrzeuge zu erhöhen, als den Verbrauch zu senken. Würde die Bundesregierung bei diesem Entwurf bleiben, entfernt sie sich weit vom Klimaschutzziel eines CO2-armen Verkehrs.

„Grundsätzlich begrüßt der ACE aber ganz ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine einfache Kennzeichnung auf einen Blick über die Energieeffizienz zu informieren. Das System hat sich bei Haushaltsgeräten wie Kühlschränken und Waschmaschinen bewährt und dazu geführt, dass Geräte immer sparsamer wurden. Positiv sehen wir auch die Kosteninformation, die es ermöglicht, ohne großes Rechnen Elektrofahrzeuge und gasbetriebene Fahrzeuge mit klassischen Benzinern und Diesel-PKW zu vergleichen“, so Matthias Knobloch.

 

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Kommentare
 
 
31.08.2010

Und wie geht die Nutzung des Fahrzeuges in die Berechnung ein? Ich fahre einen ML als Zugfahrzeug für meinen Caravan. Dieser ist auf jeden Fall wesentlich sicherer als jeder PKW. Leider kann ich nirgendwo lesen, dass diese Form des PKWs irgendwie auch sicherer bewertet wird.

Sicherheit sollte auch ein Bestandteil der Bewertung werden.

Klaus Fischer

Klaus Fischer
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