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ACE: Ramsauer soll StVO entrümpeln

29.12.2010 11:24
Foto: ACE Auto Club Europa

Stuttgart (ACE) 29. Dezember 2010 – Der ACE Auto Club Europa hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ermuntert, er solle sein Hobby als deutscher Sprachpfleger weiterentwickeln und demnächst auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) einer sprachlichen Entrümpelungsaktion  unterziehen.
Es genüge nicht, wenn Ramsauer nur einen Kampf gegen Anglizismen führe. Erst Anfang Dezember habe der Minister bei der Präzisierung der Winterreifenpflicht leider die Gelegenheit verpasst, richtig Klartext zu reden. Der ACE monierte, in der fraglichen StVO-Vorschrift sei entgegen der ministeriellen Ankündigung nicht von Winterreifen die Rede, vielmehr sei als Umschreibung dafür ein in Klammer gesetztes M+S für Matsch und Schnee in die Vorschrift aufgenommen worden. Ansonsten enthalte die Winterreifenpflicht nur schwer einzuordnende Querverweise auf unbekannte Richtlinien. Diese umfassten teils mehr als 90 mit Behördenkauderwelsch gespickte Seiten, kritisierte der ACE.
Nach Ansicht des Clubs täte es dem „Grundgesetz des Straßenverkehrs“ gut, wenn es in eine bürgernahe und verständliche Sprache gebracht werden könnte. „Wer Verständnis für Maßnahmen einer gesetzlichen Regelung will, der muss sich verständlich ausdrücken, nur so ist unser Verstand ansprechbar“, mahnte der ACE. Ramsauer könnte beispielsweise die Hupe so nennen wie der durchschnittliche Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer sie nennt, nämlich Hupe und nicht Schallzeichen. Auch das Wortungetüm „Fahrtrichtungsanzeiger“ ist im Alltagsdeutsch nicht zu finden und könnte nach Ansicht des ACE deshalb durch „Blinker“ ersetzt werden. Eine Ampel könnte „Ampel“ heißen und nicht Wechsellichtzeichen oder „LSA“ als Kürzel für Lichtsignalanlage. Besser fände es der ACE auch, einfach Standlicht statt im Amtsdeutsch Begrenzungsleuchte zu sagen und den Fußgängerüberweg so zu bezeichnen wie es die Leute tun, als Zebrastreifen. Der ACE hatte unmittelbar nach Amtsantritt von Ramsauer gefordert, die Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung klar und verständlich zu formulieren. Derzeit konzentriere sich Ramsauer allerdings lieber darauf, Laptops auf den Namen „Klapprechner“ zu taufen. Fahrgästen der Bahn sei es im Übrigen ziemlich gleichgültig, ob es Ticket oder Fahrschein heiße, ihnen sei es viel wichtiger, dass die Züge pünktlich an ihr Ziel gelangten, merkte der ACE an.


Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC),
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Kommentare
 
 
04.01.2011

Ach, liebe ACE-Leute...

Von einem Club, der als wesentlichen Beschäftigungsinhalt den Straßenverkehr betrachtet, sollte man etwas mehr Rechtskenntnis und genaueres Studium der kritisierten Texte erwarten.

Eine Hupe ist das Gerät, mit dem Schallzeichen gegeben werden können. Schreiben wir also in die StVO "Huptöne"??? Da bei Schallzeichen auch Klingeltöne von Fahrradklingeln erfasst sind, schreiben wir also "Hup-und Klingeltöne"????

Begrenzungsleuchten müssen nicht dem Standlicht entsprechen. Es gibt durchaus Kraftfahrzeuge, die gesonderte Begrenzungsleuchten haben. Die hinteren Begrenzungsleuchten werden ja übrigens auch im Rücklicht mit erfasst - also wie nun weiter.

Ach ja, da war ja auch noch der Fahrtrichtungsanzeiger!. Der ACE scheint nichts für Oldtimer übrig zu haben, denn beim Blinker fällt der für 1974 noch zugelassene "Winker" ja raus....

Soll ich noch weiter machen? Oder seid Ihr gewillt, nochmal Zusammenhänge und Intentionen zu definierten Begriffen zu recherchieren, ehe Ihr an die Öffentlichkeit tretet?

Vereinfachungen im täglichen Sprachgebrauch sind mir immer willkommen, aber gerade dort, wo durch Gesetze und Verordnungen in Bürgerrrechte eingegriffen wird, sollte man schon vorsichtig und sorgfältig vorgehen.

Peter Demme
04.01.2011

Ich kann Herrn Demme voll und ganz zustimmen, auch wenn es mich freuen würde, wenn endlich eine echte Hupe an allen Fahrzeugen zugelassen wäre und ich nicht alberne Klingeltöne machen muss, bevor ich auf einem Radweg mit meinem Fahrzeug von einem rechtsabbiegenden LKW totgefahren werde.

 

Ansonsten gibt es wohl auch dringendere Themen als die sprachliche Verbesserung der StVO, denn auf die Reparaturverordnung zur vorherigen StVO warten wir bis heute, so dass derzeit völlig unklar ist, welche StVO gilt und wer bei einem Unfall aufgrund unklarer Rechtslage die Schuld bekommt.

Susanne Korf
30.11.2011

Eine Ergänzung zum Text der Verwaltungsvorschrift f. d. StVO § 39 zu den Zeichen 283 + 286 ist m.E. zwingend erforderlich: Bevor für einen Streckenabschnitt durch eines der o.g Zeichen ein Halteverbot angeordnet wird, sind die Halter aller dort parkenden Autos rechtzeitig über das Vorhaben zu informieren. Der jetzige Zustand ist unhaltbar. Halteverbot verhängt, Politessen verteilen 2 Tage später Knöllchen, obwohl die PKW bereits dort standen als das Halteverbot errichtet wurde. Einspruch mit der Begründung "Fahrlässigkeit" abgelehnt.

Hansjürgen Rehak
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