Sicherheit: Landstraßen

Landpartie

01.01.2012 10:37

Auf Landstraßen herrschen andere Bedingungen als im Stadtverkehr oder auf Autobahnen – und es sind besondere Verkehrsvorschriften zu beachten.


Verkehr auf Landstraßen

Auf Landstraßen herrschen andere Fahr-Bedingungen

Verkehr auf Landstraßen

Nicht angepasste Geschwindigkeit ist bei 70 Prozent der Motorradunfälle unfallursächlich.

Verkehr auf Landstraßen

Vor allem in der Dämmerung sorgt Wildwechsel für Gefahr.

Verkehr auf Landstraßen

Vor allem auf Landstraßen kann es immer wieder Überraschungen geben.

Was dem einen ein Sonntagsvergnügen bedeutet, treibt anderen den kalten Schweiß auf die Stirn: Enge Kurvenstrecken wechseln mit breit ausgebauten Umgehungsstraßen, Alleen mit Buckelpiste und hinter Kuppen verschwindende Streckenführung. Außerhalb geschlossener Ortschaften finden sich auf Landstraßen alle Bedingungen für ein reizvolles, aber nicht immer ungefährliches Fahren. Am Wochenende ist Hochbetrieb. Zumindest auf den Strecken, die durch landschaftlich reizvolle Regionen führen und fahrerisch anspruchsvoll sind. Wohnmobilisten treffen hier auf Kurvenfetischisten,  Cabriofahrer auf Schräglagenkünstler. Nicht selten prallen dabei Welten aufeinander: Die einen wollen sich austoben, die anderen in aller Ruhe dem Genuss frönen und die Dritten nur möglichst schnell und ungestört von A nach B fahren.

Nicht bei allen hat sich herumgesprochen, dass das Ortsausgangsschild nicht gleichbedeutend mit einer Aufhebung aller Streckenverbote ist. Auf Landstraßen gilt ein Höchsttempo von 100 km/h, jedoch nur unter optimalen Bedingungen und nicht für alle Verkehrsteilnehmer. So ist die Geschwindigkeit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf 80 km/h limitiert, Lkw über 7,5 Tonnen dürfen sogar nur 60 km/h schnell unterwegs sein. Nur auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung kann die erlaubte Geschwindigkeit auch mehr als 100 km/h betragen.

Auf kleinen Landes- oder Kreisstraßen jedoch ist selbst Tempo 100 oft schon zu viel. Hier gilt der Grundsatz der Straßenverkehrsordnung, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann. Auf schmalen Straßen, wo ein Ausweichen bei Gegenverkehr schwierig würde, muss man sogar binnen der Hälfte der überschaubaren Strecke stoppen können. Ortsfremde werden sich mit dieser Regel nicht schwertun. Fahrer jedoch, die häufig auf schlecht übersehbaren Kurvenpassagen unterwegs sind, sollten nicht darauf vertrauen, die Gegebenheiten im Schlaf zu kennen. Auch auf die Hausstrecke verirren sich andere Verkehrsteilnehmer und mit plötzlichen Hindernissen auf der Fahrbahn muss sowieso immer gerechnet werden.

Aber besteht nicht gleichzeitig die Vorgabe, so schnell zu fahren, dass der fließende Verkehr nicht behindert wird? Der § 3, Abs. 2 der StVO schreibt dies vor – als angemessen gilt nach Informationen der Polizei Adenau ein Tempo zwischen 70 und 80 km/h auf Bundesstraßen. Tempo 50 auf gerader Strecke könnte also als Behinderung gewertet werden. Der DVR gibt jedoch zu bedenken, dass es auch für Tempo 50 triftige Gründe geben kann – etwa, wenn die Strecke unbekannt ist und aus einem subjektiven Sicherheitsgefühl heraus langsamer gefahren wird. Zudem ha­ben Autos und Motorräder kein alleiniges Vorrecht auf schnelles Fortkommen. Wo eine Landstraße nicht als Kraftfahrstraße ausgelegt ist, muss stets mit Fahrzeugen gerechnet werden, die gemächlich unterwegs sind: Fahrräder, Mopeds und Landmaschinen können schon hinter der nächsten Kurve ins Blickfeld geraten – daher gilt die Devise, stets bremsbereit zu sein!

Für langsame Verkehrsteilnehmer besteht die Verpflichtung, notfalls an einer geeigneten Stelle zu warten, um unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen. Nach Informationen der Deutschen Hochschule der Polizei gilt dies aber nur für landwirtschaftliche Maschinen und Trecker, nicht aber für schwere Lastwagen. Eine Vorschrift, wann und wie oft Platz gemacht wer- den muss, ist nicht festgeschrieben. Allerdings besteht auf Streckenabschnitten, wo eine breite durchgezogene Linie die Fahrbahn nach rechts hin begrenzt, für sehr lang- same Fahrzeuge sogar die Pflicht, die abgeteilte rechte Spur zu benutzen. Geduldet wird in aller Regel, wenn auch langsamere Autos oder Lastwagen auf diese Spur wechseln, um von hinten kommende schnellere Fahrzeuge passieren zu lassen.

Überholen ist in der Regel dort zulässig, wo es gefahrlos möglich ist. Die zur Verfügung stehende Strecke darf allerdings nicht nur dem eigentlichen Überholvorgang genügen – immer sollte damit gerechnet werden, dass plötzlich Gegenverkehr aus nicht einsehbaren Kurven naht. Dennoch wundert sich mancher Fahrer, warum auf scheinbar gut überblickbarer Strecke ein Verbotsschild am Passieren des vorausfahrenden Lkw hindert. Bedacht werden sollte, dass es sich bei Verbotsschildern auf Landstraßen in aller Regel um Folgeerscheinungen handelt – als Reaktion auf Unfallhäufungen.

Apropos Überholen: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf der Überholvorgang durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Allerdings dürfen entgegenkommende Fahrzeuge auf keinen Fall geblendet werden.

Alle Ungeduld jedoch ist vergebens, wenn sich am Kopf der Kolonne ein Traktor oder Mähdrescher befindet. Zwar gilt normalerweise auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge eine zulässige Höchstbreite von 2,55 Metern. Allerdings kann per Ausnahmegenehmigung davon abgewichen werden. Mähdrescher, aber auch Traktoren mit ausladenden Arbeitsgeräten können bis zu drei Meter breit sein. Über 2,75 Meter müssen sie mit einer Warntafel versehen sein.

Einstellen sollte man sich hier auch auf eine ungewöhnliche Fahrweise. So ist die zulässige Gesamtlänge eines Gespanns zwar identisch mit der eines Lkw, doch dürfen bis zu zwei Anhänger an einen Traktor angekoppelt sein. Vor dem Abbiegen auf einen schmalen Wirtschaftsweg muss also damit gerechnet werden, dass bis auf die Gegenfahrbahn hinein ausgeholt wird. Nicht nur während der Erntemonate, sondern auch zu Zeiten, in denen die Felder bestellt werden, ist mit Lehmspuren auf der Fahrbahn zu rechnen. In Kombination mit Nässe verwandelt sich der aus den Profilrillen der grobstolligen Reifen herausgeschleuderte Dreck auf der Fahrbahn in eine schmierige Schicht, die beim Überfahren an Blitzeis erinnern kann. Wer also im Vobeifahren sieht, dass auf Feldern gearbeitet wird, sollte das auch immer als Warnhinweis auf möglicherweise verschmutzte Straßen werten.

Einen verschärften Blick wert ist der Straßenzustand auch dann, wenn keine Trecker unterwegs sind. Gerade auf kleineren Straßen haben die vergangenen harten Winter für Schlaglöcher gesorgt – eine ebenso ernst zu nehmende Gefahr für Motorradfahrer wie das Füllmittel Bitumen, mit dem häufig die Straße geflickt wird. Bei Nässe besteht die erhöhte Gefahr, wegzurutschen. Bis ins Frühjahr hinein muss zudem mit plötzlich auftretender Bodenglätte gerechnet werden. Nicht nur auf Brücken und unter Unterführungen, sondern auch auf freier Strecke, wo Waldschneisen eine partielle Abkühlung der Straße begünstigen.

So reizvoll es ist, bei schönem Wetter die Natur zu genießen – spätestens am Ende des Tages wird klar, dass es auf dem Asphaltband nicht nur menschliche Verkehrsteilnehmer gibt. Die unvermutete Begegnung mit Wild sorgte im Jahr 2010 für 2293 Unfälle mit Personenschaden, über die Hälfte davon auf Landesstraßen. Als besonders gefährlich gelten die Zeiten der Dämmerung am Morgen und am Abend, doch auch in tiefer Nacht kann plötzlich eine Rotte Wildschweine durchs Unterholz brechen. Wo mit starkem Wildwechsel zu rechnen ist, wird mit Warnschildern auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Beziehen sich Warnzeichen auf lokalisierbare Punkte, sind sie außerorts 50 bis 100 Meter vor der kritischen Stelle angebracht, sofern sich keine separate Entfernungsangabe findet.

Vorab angekündigt werden auch Kreuzungen und Einmündungen. Der Verwaltungsvorschrift zur StVO entsprechend wird zudem vor Ampelanlagen die Geschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt. Letztendlich sind Vorfahrtsschilder nicht wie in Stadtgebieten vor, sondern erst hinter der Kreuzung angebracht.

Muss der Wagen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft abgestellt werden, sollte in der Dunkelheit die entsprechende Beleuchtung nicht vergessen werden. Eine nur der Fahrbahn zugewandte Parkleuchte reicht nur auf unbeleuchteten Straßen in der Stadt aus, außerorts muss es schon das Standlicht sein. Abseits von Ortschaften darf aber nicht überall geparkt werden. So ist das Abstellen eines Wagens auf Vorfahrtsstraßen verboten.

Gleiches gilt für Straßen, die mit einer Fahrstreifenbegrenzung, also einer weißen Linie,  versehen sind. Tabu sind zudem die 50 Meter vor und hinter einem Andreaskreuz.

Geht es wieder auf Tour, sollte die Freude über den Reiz der Landstraße nicht kopflos machen. In Ortspassagen gilt wieder Tempo 50 – auch dann, wenn es sich nur um ein Straßendorf handelt! Sich daran zu halten ist nicht nur eine Frage der Sicherheit – es ist auch ein Zeichen des Respekts gegenüber denen, die dort wohnen.


Zahlen & Fakten

Die Streckenlänge von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen übertrifft mit 230.783 Kilometern das deutsche Autobahnnetz um das 18-Fache. Allein für die Bundesstraßen errechnete die Bundesanstalt für Straßenwesen eine Fahrleistung von 106,8 Milliarden Kilometer. Dabei machen Bundesstraßen mit einer Streckenlänge von 33.539 Kilometern nur 19,1 Prozent des überortlichen Landstraßennetzes aus. Mit 39,4 beziehungsweise 41,4 Prozent sind Landes- und Kreisstraßen noch häufiger zu finden.

Gefahr auf der Landstraße

Die Zahl der schweren Landstraßenunfälle ist seit 1995 von 11.5873 auf 73.635 im Jahr 2010 gesunken. Obwohl nur knapp ein Viertel aller schweren Unfälle auf Landstraßen passieren, fordern sie doch die meisten Opfer. Eine Studie des ACE ergab, dass 59 Prozent aller tödlich verletzten Verkehrsopfer  auf überörtlichen Straßen ums Leben kommen, bei Motorradfahrern trifft dies sogar auf 68 Prozent der Todesopfer zu. Die häufigste Unfallursache ist der Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug, erst an zweiter Stelle liegen Kollisionen mit querendem oder einbiegendem Verkehr. Je schmaler die Straße, desto größer die Gefahr, nachts von der Fahrbahn abzukommen. Bei schönem Wetter scheinen Gasfuß und Gashand besonders agil zu sein – die Unfallzahlen legen ein trauriges Zeugnis davon ab. Auf trockener Straße passieren fast dreimal so viele Unfälle wie bei nasser Strecke. Als problematisch muss auch die immer noch zu hohe Anzahl von Nachtunfällen an Wochenenden gewertet werden, an denen überproportional viele junge Fahrer zwischen 21 und 25 Jahren beteiligt sind. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist laut der Bundesanstalt für Straßenwesen bei 70 Prozent der Motorradunfälle unfallursächlich.

 



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