Nachgedacht: Navigation
Die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke
Ein Flensburger Punkt und 40 Euro sind fällig, wenn das angeregte Telefonat vom rollenden Fahrersitz aus vor den Augen eines Ordnungshüters geführt worden ist. Das ist inzwischen jedem Autofahrer klar. Glück gehabt heißt es hingegen für den nicht allzu wachen Mitmenschen, der in der Eile frühmorgens sein Handy mit dem mobilen Teil seines Festnetzanschlusses verwechselte. Auch er hielt – obwohl schon im Auto unterwegs – das Telefon ans Ohr und wurde dabei vom Polizisten ertappt. Das verhängte Bußgeld kassierte das Oberlandesgericht Köln (AZ: 82 Ss-Owi 93/09) wieder ein, der zerstreute Morgenmuffel darf aufatmen. Das Festnetzteil würde ab einer Entfernung von circa 200 Metern zur Basisstation nicht mehr funktionieren und sei deshalb mit einem Handy nicht gleichzusetzen, erklärten die Richter ihr Urteil. Fazit: Das Festnetz-Telefon am Ohr ist erlaubt, obwohl im Auto eigentlich schon der Griff zum Handy (um die Uhrzeit vom Display abzulesen) verboten ist. Gleichbehandlung? – Fehlanzeige!
Liegt es vielleicht sogar an der Sinnhaftigkeit der Vorschrift, dass sich viele Bürger um das Handyverbot am Steuer kaum scheren? Ganz ungeniert wird da palavert, gelacht und gestikuliert – so wie es eben die eine Hand am Ohr zulässt. Ohne schlechtes Gewissen. Tatsächlich hinkt der Gesetzgeber einem sich rasant entwickelnden technischen Fortschritt hinterher. Das Straßenverkehrsgesetz kennt nur das Handy. Nimmt ein Fahrer dieses zur Hand, um einen Blick aufs Display zu werfen, begeht er bereits eine Ordnungswidrigkeit. Unbill droht ihm auch, wenn er sein Mobiltelefon als Navigationsgerät nutzt und während der Fahrt eine Routenänderung eintippt. Völlig losgelöst vom Verkehrsgeschehen darf hingegen jeder an seinem Navigationsgerät herumtippen. Zumindest solange er dabei keinen Schaden anrichtet. Aber das Alphabet bei der Eingabe des Zielorts zu bemühen, lenkt garantiert mehr von der Straße ab als ein schneller Blick auf die Uhr.
Schon klar: Alle Hersteller von Navis empfehlen solche Eingaben nur bei stehendem Fahrzeug. Der ACE empfiehlt sogar, nur vor Fahrtantritt in die Tasten zu greifen. Aber ein Seitenblick an der roten Ampel zeigt, womit sich unsere mobilen Mitbürger beschäftigen. Der eine tippt eine SMS ins Handy, der andere sucht seinen Lieblings-titel auf seinem I-Pod. Der eine zahlt, wenn es ihn trifft, ein Bußgeld und kassiert Punkte; der andere geht leer aus und dreht eine Nase. Ach, und das Auto weiter vorne fährt keine Schlangenlinien, weil der Mensch am Lenkrad zu tief ins Glas blickte, der Fahrer aktualisiert nur gerade sein Reiseziel. Alles ganz legal …








